Was machen eigentlich die QAnonverschwörer der Walliserkanne?

DMZ –  GESETZ / RECHT ¦ Christian Burgener ¦          Die Verschwörungstheoretiker Patrik und Ivan Aufdenblatten

GASTKOMMENTAR

 

Es wurde ruhig(er) um die Walliserkanne in Zermatt. Wir erinnern uns:
1889 haben die Geschwister Katharina und Johannes Aufdenblatten-Imahorn das Haus mit Restaurant im Erdgeschoss im traditionellen Walliser Baustil erbaut. Damals hiess das Restaurant noch 'Chemin de fer', welches dann 1940 in 'Walliserkanne' umbenannt wurde. 1991 wurde 
Armand Aufdenblatten alleiniger Besitzer des Hauses. Alex und Andreas Aufdenblatten übernehmen die Walliserkanne 1998. Alex Aufdenblatten ist ein ehemaliger Schweizer Curler und wurde 1983 Curling-Europameister. Viele Restaurants und Immobilien gehören der Unternehmerfamilie, an ihnen geht in Zermatt kaum ein Weg vorbei. Inhaber scheint überall Alex Aufdenblatten zu sein. An der gleichen Adresse wie die Firma „Alex Aufdenblatten“ sind 4 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: Aufdenblatten Asset AG (ist in der Branche «Betreiben von übrigen Finanzinstitutionen» tätig und ist aktuell aktiv.), Aufdenblatten Boulder Betriebs GmbH (Erbringen von Sportdienstleistungen), geführt vom „Wirt“ der Walliserkanne, Republic Zermatt GmbH (ist im Bereich «Betreiben von Hotels und Pensionen» tätig und aktiv.). Die Republic Zermatt GmbH wurde erst vor ein paar Tagen gegründet (26.10.2021).

Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Führung, den Betrieb, die Verwaltung und Förderung von Hotels und Gaststätten sowie der dazugehörigen Nebenbetriebe. Sie kann Rechte, Lizenzen und Patente erwerben, veräussern und vermitteln. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind den Gesellschaftszweck zu fördern oder die direkt oder indirekt mit ihm in Zusammenhang stehen.

 

Walliserkanne Zermatt auf Abwegen

Patrik und Ivan der Familie Aufdenblatten, die beiden bekannten Verschwörungsgläubigen und Pandemieleugner sind, bzw. waren in der Leitung tätig. Die Beiden sorgten wieder für Negativschlagzeilen - Zwei, die offenbar ein Problem mit Regeln und Gesetzen haben, insbesondere wenn es um die aktuell geltenden Schutzmassnahmen geht. In erster Linie scheinen die „Wirte“ vor allem Söhne eines Imperiums zu sein.

 

Schliessung wegen Nichteinhaltung der Zertifikatspflicht

Am Freitag 29.10.21 wurde das Restaurant Walliserkanne in Zermatt wegen der Nichteinhaltung der Zertifikatspflicht geschlossen. Der „Wirt“, Patrik Aufdenblatten, zeigt sich davon unbeeindruckt. Kein Wunder, bei dem Background – da ist gut möglich, dass man die Bodenhaftung verliert und glaubt vom Gesetz unantastbar zu sein. Die Staatsanwaltschaft untersuche nun auch, ob in Zusammenhang mit der Schliessung weitere relevante Delikte vorliegen. Dabei dürfte es um eine Drohung gehen, die mutmasslich der Wirt gegenüber den Polizisten ausgesprochen hat. „Müssen wir jetzt die Schusswaffen holen?“, hört man ihn im Video sagen. Der Zermatter Patrik Aufdenblatten ist auch Bergsteiger und hat zusammen mit Michael Lerjen Ende September 2011 einen neuen Matterhorn-Rekord aufgestellt. Sie durchstiegen die Nordwand auf der Bonatti-Route in 7 Stunden und 14 Minuten. Immerhin etwas, was er ohne die Familie geschafft hat.

 

Wirre Theorien und Verbreiten von Lügen, Falschannahmen und Fake-News

„Wir handeln nach dem Gesetz, doch die Politiker machen das Gegenteil“ lügen die beiden Brüder Patrik und Ivan auf den Verschwörerportalen Kla.tv, freethewords.com und corona-transition.org. Dort rufen sie auch dazu auf gegen die Regierung zu "kämpfen". „Wir würden uns freuen, wenn sich mehr Menschen gegen dieses gesetzeswidrige Handeln des Bundesrates wehren würden. Wir dürften uns keine Angst einflössen lassen. Die Menschen brauchen mehr Selbstvertrauen. Wir halten uns an die Bundesverfassung, die unsere Rechte schützt. Die Regierung tut dies nicht.“ Solche und andere Widersprüche, Absurditäten, Falschannahmen und Irrungen verbreiten die beiden Brüder sehr gerne. Sie sind überzeugt, und reden der SVP dabei nach dem Mund, dass „Wir das Volk sind, wir sind der Souverän und wir entscheiden. Nicht die Politiker.“ Mit der korrupten Regierung und der absoluten Kontrolle müsse es nun endlich ein Ende haben. Es könne nicht sein, dass der Bund gegen 25 Gesetze der Bundesverfassung verstosse: „Wir unterstützen dieses Apartheidsystem nicht. Und auch nicht die Spaltung der Gesellschaft, die Diskriminierung und eine Zweiklassengesellschaft“, sagt Ivan indem er vergisst, dass für eine Spaltung nur solche Leute wie sie verantwortlich zu machen sind. Und auch sie sind es, die Gesetze brechen oder falsch auslegen, sich nicht an Gesetze und Regeln halten, die Verfassung mit Füssen treten und andere Menschen verunglimpfen, verurteilen und diskreditieren.

 

Verdreher

Sie sind die „Verdreher“, die gerne den Politikern diese Karte zuschieben: „Die Politiker verdrehen alles und hinterfragen nichts. Die Politiker lügen wie gedruckt und die Medien drucken die Lügen der Politiker.“ Ein ebenso einfaches wie falsches Weltbild dieser verwirrten Zeitgenossen. Denn als verwirrt gilt, wer eine gestörte räumliche und zeitliche Orientierung sowie ein unzusammenhängendes Denken hat.

Patrik Aufdenblatten: „Wir sind beide die Geschäftsführer und Inhaber des Restaurants Walliserkanne in Zermatt, hier in der Schweiz. Und, ja, wir müssen sagen, wir waren eigentlich schon von Anbeginn der Pandemie sehr skeptisch über die ganze Geschichte, so wie es der Bund aufgezogen hat, usw. Ja, wir wurden eigentlich sozusagen zu verschiedenen Massnahmen gezwungen, obwohl bis jetzt immer noch nicht nachgewiesen wurde, dass überhaupt eine Pandemie existiert. Oder: Es gibt keine Pandemie, es gibt keine Epidemie. D.h. irgendwie: Es braucht 1 % der Weltbevölkerung, die ja „sterben“ sollten von der gleichen Krankheit, und momentan sind wir irgendwie bei ca. 0,001 % der Bevölkerung, die bis jetzt leider daran gestorben sind.“

 

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen, ausser, dass jeder Mensch, der solchen Blödsinn von sich gibt, sich auch gleich selbst disqualifiziert. Und diese Leute, die sich mit eben diesen solidarisieren (wie z.B. Mass-Voll, Trychler, Gäste...) sind ebenso dumm. Ein anderes Wort für diese Verbohrtheit gibt es noch nicht.

Ignorantia legis non excusat - „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. In der Schweiz gilt der zivilrechtliche Rechtsgrundsatz „Rechtsunkenntnis schadet“ (ignorantia iuris nocet). Wer das Gesetz nicht kennt, schadet sich selbst. Die Behauptung, man hätte eine Vorschrift nicht gekannt, wird vor Gericht nicht gehört. Im Schweizer Strafrecht sieht Art. 21 StGB vor, dass Rechtsirrtum nicht oder milder bestraft wird, es sei denn, dieser war vermeidbar.  

 

Der Schaden für Zermatt als Tourismusort ist angerichtet. Die Gemeinde und viele andere Beizer aus Zermatt regen sich dann auch über die Aufdenblattens auf - nicht das erste Mal.

 

Am 2. November 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht (ZMG) in Sitten dann „die Anordnung von Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von einem Monat gegen drei beschuldigte Personen. Diese haben sich seit mehreren Wochen geweigert, die aktuell geltenden Corona-Massnahmen in einem von ihnen betriebenen Restaurationsbetrieb im Oberwallis - so unter anderem die Umsetzung der Zertifikatspflicht - zu befolgen sowie letztendlich die Schliessungsanordnung bzw. die Konsequenzen des Entzugs der Gastgewerbe-Betriebsbewilligung zu akzeptieren.“ Mangels besonderer Haftgründe - sowie in Anbetracht der drohenden Sanktionen (Verhältnismässigkeitsprinzip) - hat das ZMG die Haftanträge der Staatsanwaltschaft gegen die drei Beschuldigten abgewiesen und die unverzügliche Haftentlassung verfügt.

 

Fremde Federn

Es ist klar, dass nun kommen musste, was auch umgehend kam. Die „Freunde“ des Coronaleugner-, Querdenkern, QAnon- und Reichsbürgerrestaurants sind überzeugt, dass dies wegen ihrem bescheidenen Engagement in Form einer Spontandemo zustande kam. Quasi, dass das Gericht dem „Druck“ der mass-voll verständigen und trychelnden Realitätsverweigerer nachgeben musste. Ausserdem künden sie vollmundig bereits wieder an, dass sie weiterkämpfen , bzw. weiter gegen die "willkürlichen" Massnahmen verstossen werden. 

 

Wie während der gesamten Pandemie in den Kreisen der Massnahmenkritiker alles falsch oder nur halbrichtig verstanden wird, wird auch im Bezug auf das laufende Verfahren erneut so einiges missverstanden. Die Haftentlassung ist kein Urteil über die Delikte der Familie – dieses wird erst noch gefällt werden müssen.

 

Was macht ein Zwangsmassnahmengericht

Das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) ist grundsätzlich für die Anordnung der Untersuchungshaft während der Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft zuständig sowie für die Anordnung oder Bewilligung von anderen Massnahmen, die in die Grundrechte von Beschuldigten eingreifen.

 

Es wurde geschaffen, um nicht die Gesamtheit der Macht im Zusammenhang mit der Strafuntersuchung auf eine einzige Behörde (Staatsanwaltschaft) zu konzentrieren. Gemäss dieser Optik soll das Zwangsmassnahmengericht ein Gegengewicht zur Staatsanwaltschaft darstellen, der in dieser Phase des Strafprozesses weitreichende Kompetenzen zukommen. So ist der Zwangsmassnahmenrichter, auf Antrag des Staatsanwalts, grundsätzlich für die Anordnung der Untersuchungshaft zuständig (d.h. die Haft vor Ausfällung des Urteils während der Phase der Untersuchung), soweit in Bezug auf den Beschuldigten Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr besteht.

 

Der Zwangsmassnahmenrichter ist ebenfalls zuständig für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sowie die Überwachung von Bankbeziehungen, die Anordnung der Friedensbürgschaft, die Anordnung von DNA-Massen-Untersuchungen und die Genehmigung der verdeckten Ermittlung.

 

Die Zwangsmassnahmen sind in den Artikeln 196 bis 298 der Strafprozessordnung geregelt.

Das Zwangsmassnahmengericht ist ebenfalls die zuständige Gerichtsbehörde im Bereich des fürsorgerischen Freiheitsentzugs gemäss Zivilgesetzbuch. (Quelle: Zwangsmassnahmengericht (vs.ch))

 

Haftentlassung bedeutet nicht Einstellung des Verfahrens

Auf Anfrage beim Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Wallis wurde uns mitgeteilt, dass das Zwangsmassnahmengericht im vorliegenden Fall einzig und allein die rechtlichen Voraussetzung zur Anordnung der Untersuchungshaft in einem konkreten Fall zu prüfen hatte. „Diese waren in Berücksichtigung der Rechtsprechung offensichtlich nicht gegeben. Es versteht sich von selbst, dass die laufenden straf- und verwaltungsrechtlichen Verfahren von den zuständigen Behörden weitergeführt werden.“, teilt uns das Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Wallis weiter mit.

 

In der Medienmitteilung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Wallis vom 4.11.2021 steht im Detail, dass die Staatsanwaltschaft am 2. November 2021 beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht (ZMG) in Sitten die Anordnung von Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von einem Monat gegen drei beschuldigte Personen beantragt habe. Die drei Familienmitglieder werden beschuldigt, sich seit mehreren Wochen geweigert zu haben, „die aktuell geltenden Corona-Massnahmen in einem von ihnen betriebenen Restaurationsbetrieb im Oberwallis - so unter anderem die Umsetzung der Zertifikatspflicht - zu befolgen sowie letztendlich die Schliessungsanordnung bzw. die Konsequenzen des Entzugs der Gastgewerbe-Betriebsbewilligung zu akzeptieren.“

So seien z.B. zwischen dem 29. und dem 31. Oktober 2021 „die amtlichen polizeilichen Siegel am Haupteingang des Betriebs mehrfach entfernt und weiterhin Gäste bewirtet worden. Die Beamten seien an der Ausführung ihrer Amtshandlungen gehindert und dabei auch bedroht und beschimpft worden.“ (Pandemieleugner: "Beizer" der Walliserkanne verhaftet)

 

Aus der Medienmitteilung geht klar hervor, dass sich die Familie schuldig gemacht hat
In der Medienmitteilung heisst es unter Punkt 2, dass das ZMG den dringenden Tatverdacht, „dass sich die Beschuldigten der Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB), des Siegelbruchs (Art. 290 StGB), des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (Art. 292 StGB) sowie allenfalls der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 Ziff. 1 StGB) schuldig gemacht haben, als klar gegeben“, betrachtet. Das Vorliegen eines besonderen Haftgrunds, der für die Anordnung von Untersuchungshaft nebst dem dringenden Tatverdacht zusätzlich erfüllt sein müsste, verneint das ZMG jedoch.

„Das ZMG schliesst nicht aus, dass die Beschuldigten aufgrund ihrer bisherigen strikten Weigerungshaltung und trotz der gegenteiligen Bekundungen der Strafverteidiger auch zukünftig nicht gewillt sein könnten, die entsprechenden behördlichen Massnahmen zu akzeptieren. Dadurch könnte (zumindest theoretisch) die Verbreitung des Corona-Virus gefördert und die öffentliche Gesundheit beeinträchtigt werden.“

 

Uneinigkeit bei den Massnahmengegnern

Bereits kurz nach der Mitteilung ruft Mass-Voll zu einer Demo auf für den 6.10.2021, die auch bereits bewilligt sei. Klar dagegen spricht sich Stiller Protest aus: "Jetzt ist nicht die Zeit um in Zermatt zu demonstrieren! Jetzt muss erstmal Ruhe um die Familie Aufdenblatten einkehren. Lasst die Anwälte arbeiten. [...]". Einmal mehr ist man sich in der Verschwörerszene nicht einig. Jede Gruppierung ist auf die andere neidisch (wieso auch immer) und torpediert gegenseitig Aktionen. Dass es längst nicht mehr nur um Massnahmen geht, ist bereits länger bekannt.

 

Selbst Google-Bewertungen sind gefaked

In einschlägigen Verschwörerkanälen rief man dazu auf, die Google-Bewertungen zu faken. Denn diese waren in den letzten Jahren alles andere als gut. Die Negativkommentare überwiegen. Natürlich haben hier die Verschwörungsgläubigen erneut das Gefühl gehabt, dass diese Bewertungen wegen der nicht eingehaltenen Massnahmen negativ waren. Allerdings waren diese Bewertungen lange vor der Pandemie gemacht worden. Bezeichnend.

 

Seit der Schliessung und den Aufrufen in Skeptikerkreisen sind die Restaurant-Bewertungen deutlich besser - sich selber zu "bescheissen" scheint in diesen Kreisen Usus zu sein. Für alle anderen gilt, dass auch eine Fake-Bewertung Umstände, bzw. Missstände nicht besser machen. 

 

Viele Zermatter Gastronomen haben genug

Viele Wirte aus Zermatt haben genug von den Machenschaften, vor allem von der Jungmannschaft. Die Familie macht aber nicht erst seit der Pandemie Probleme, sondern war schon vorher in Gastrokreisen in Verruf geraten. Öffentlich wollte dann aber doch kein Gastronom Stellung nehmen. Man habe Angst vor Konsequenzen, wenn man über die Familie rede. Zustände wie...

 

Walliserkanne eröffnet heute Betonklotz-Gedenkbar

Die Beizer der Walliserkanne öffnen heute wieder, wenn auch nur die Terrasse des Restaurants. Wieso sie wieder öffnen können, ohne Patent (das ihnen entzogen wurde) ist aktuell Dorfgespräch Nummer 1. Hinter vorgehaltener Hand munkelt man: "Die haben sich noch immer aus den Haaren aus dem Sumpf gezogen - Gesetze gelten für die nichts."  Allerdings haben die Beizer die Betriebsbewilligung von der Gemeinde Zermatt schon wieder zurückerhalten. Es geht also soweit mit rechten Dingen zu und her. 

 

Auf ihrer Website jammern die Millionäre, dass der grösste Teil der Schweizer Banken das Spendenkonto mit dem erbettelten Geld der Fans gesperrt habe. Falls jemand eine alternative, legale Möglichkeit sehe, solle man sich bei den Wirten melden.

 

Grossspurig erklären sie sich immer noch: "Wir sind das Volk" und dass sie das Urteil anfechten werden. Die Anwälte wird es freuen. Bringen wird das freilich nichts, denn auch Walliserkanneneidgenossen müssen sich an eidgenössische Rechte halten, denn wir sind (auch) das Volk.

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