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Immobilienbewertung Schweiz- welche Steuern fallen an?

DMZ –  WIRTSCHAFT ¦ Maya West ¦                                   

 

Welche Steuern beim Hauskauf und Hausverkauf anfallen

Nützliche Informationen über die Besteuerung von Immobilien in der Schweiz zu geben, ist nicht einfach. Angesichts der Tatsache, dass es in der Schweiz 26 verschiedene Systeme gibt - eines für jeden Kanton - ist es praktisch unmöglich, etwas zu diesem Thema zu sagen, das in jeder Situation anwendbar ist. Jeder Kanton hat so viel Autonomie in Steuerfragen, dass jeder seine eigenen Regeln hat. Die Dinge werden noch komplizierter, weil die Steuern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben werden. Eine Immobilienbewertung fällt hier oft schwer. Seiten wie RealAdvisor können Ihnen hier helfen einen guten Überblick zu bekommen.

 

Immobilienbewertung Schweiz- das sind die Steuern

Grunderwerbssteuer

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, müssen Sie in allen Kantonen eine Handänderungssteuer oder zumindest eine Gebühr für die Handänderung oder den neuen Eintrag im Grundbuch bezahlen. Diese Steuer oder Gebühr wird erhoben, wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt. Die Steuer beträgt etwa 1 bis 3 Prozent des Kaufpreises. Kantone, die eine Gebühr erheben, verwenden diese zur Deckung der Verwaltungskosten.

 

Eigenmietwert

Wenn Sie in Ihrem eigenen Haus wohnen, müssen Sie die Einkommenssteuer auf dem so genannten Eigenmietwert entrichten. Der Eigenmietwert beträgt etwa 60 bis 70 Prozent der Miete, die für die Immobilie zu zahlen wäre, wenn sie auf dem freien Markt vermietet würde. Als Hauseigentümer zahlen Sie also zusätzliche Steuern. Im Gegenzug dürfen Sie jedoch in Ihrer Steuererklärung die Ausgaben für Ihr Haus in Form von Hypothekenzinsen und Unterhaltskosten von Ihrem Einkommen abziehen.

 

Grundsteuer

Wenn Sie Wohneigentum besitzen, müssen Sie in etwa der Hälfte der Kantone auch eine Grundsteuer (Liegenschaftssteuer) bezahlen. Die Steuer beträgt etwa 0,2 bis 0,3 Prozent des geschätzten Wertes der Immobilie. Die Steuerpflichtigen sind die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer oder Miteigentümer.

 

Vermögenssteuer

Wenn Sie eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück besitzen, müssen Sie dies in Ihrer Steuererklärung angeben und den Wert als Vermögen versteuern. Der Betrag der Hypotheken kann bei der Steuererklärung vom Wert dieses Vermögens abgezogen werden.

 

Besitzen Sie eine Zweitwohnung oder ein Ferienhaus?

Für Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen müssen Sie im Kanton, in dem sie sich befinden, Grundsteuer und Vermögenssteuer (siehe oben) entrichten, und auch die Eigenmiete wird besteuert. In der Regel müssen Sie aber nicht zwei Steuererklärungen ausfüllen. Es genügt, wenn das Steueramt des Kantons, in dem sich Ihre Zweit- oder Ferienwohnung befindet, eine Kopie erhält.

 

Ferienhäuser im Ausland werden dort besteuert, wo sie sich befinden. Das bedeutet, dass Sie in der Schweiz keine Steuern zahlen müssen, sondern das, was nach dem Steuersystem des Landes, in dem sich die Immobilie befindet, zu zahlen ist. Dennoch müssen Sie die Ferienwohnung in Ihrer Steuererklärung angeben, da sie bei der Ermittlung des Steuersatzes für Ihr Einkommen und Vermögen vor Ort berücksichtigt wird.

 

Grundstücksgewinnsteuer

Wenn Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück verkaufen und dabei einen Gewinn erzielen, müssen Sie diesen in allen Kantonen versteuern. Der Gewinn kann hoch sein, wenn Sie Ihr Haus vor vielen Jahren gekauft haben, als die Preise noch viel niedriger waren.

Wie viel von dem Gewinn Sie versteuern müssen, hängt daher in den meisten Kantonen davon ab, wie lange Sie das Haus besessen haben: Je länger Sie die Immobilie besessen haben, desto niedriger ist die Grundstückgewinnsteuer. Andererseits besteuern die Kantone Gewinne auf Immobilien, die während einer kurzen Besitzdauer erzielt werden, stärker; dies verringert den Anreiz, sich an Immobilienspekulationen zu beteiligen.

 

Mehrere kantonale Steuerverwaltungen stellen Online-Tools zur Verfügung, mit denen Sie die ungefähre Höhe der Steuern berechnen können, die sie beim Verkauf von Immobilien erheben, um die Immobilienbewertung in der Schweiz zu vereinfachen.

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