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AT: Sterbehilfe: Neuregelung im Nationalrat beschlossen

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Mit dem Sterbeverfügungsgesetz hat der Nationalrat die Neuregelung der Sterbehilfe beschlossen, nachdem der Verfassungsgerichtshof das bestehende Verbot aufgehoben hatte. Im neuen Gesetz wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen es künftig zulässig sein soll, einer Person beim Suizid Hilfe zu leisten.

In den letzten beiden Sitzungen des Jahres haben die Abgeordneten im Nationalrat zahlreiche weitere Beschlüsse gefasst. Rund 50 Gesetze wurden abgeändert oder neu beschlossen. Am zweiten Sitzungstag stand einmal mehr die Pandemie im Zentrum vieler Regelungen.

 

So wurden im Bereich Arbeit zahlreiche Maßnahmen pandemiebedingt verlängert. Die Abgeordneten haben etwa die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit für Eltern, der Kurzarbeit für besonders betroffene Betriebe sowie der Freistellung von ungeimpften Schwangeren bis Ende März 2022 beschlossen. Für Menschen, die lange in Kurzarbeit waren, gibt es einen Langzeit-Kurzarbeitsbonus von 500 €. Der Bildungsbonus für Arbeitslose in längerer Ausbildung wird bis Ende Dezember 2022 verlängert.

Arbeitslose Menschen und BezieherInnen von Notstandshilfe erhalten als Teuerungsausgleich eine Einmalzahlung von 150 €. Die Auszahlung soll im Jänner 2022 erfolgen.

 

Die Corona-Hilfen für selbstständige KünstlerInnen wurden bis Ende März 2022 verlängert. Auch im Fremdenrecht haben die Abgeordneten coronabedingte Sonderregelungen bis Ende Juni 2022 verlängert.

Abseits von Corona sprachen sich die MandatarInnen mit einer Entschließung dafür aus, jährlich Daten über das Verschwinden von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung der Öffentlichkeit und dem Nationalrat zur Verfügung zu stellen. Weiters sollen Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden der Polizei installiert werden, um die polizeiliche Einsatzfähigkeit bei Blackouts sicherzustellen.

 

Im Zuge der Debatte über den ÖBB-Rahmenplan diskutierten die Abgeordneten darüber, wie die 18,2 Mrd. € zum Ausbau der heimischen Schieneninfrastruktur eingesetzt werden. In einem gemeinsamen Entschließungsantrag unterstützten zudem alle Fraktionen die Haltung der Regierung, dass Nuklearenergie nicht als nachhaltige und damit förderbare Energieform zu sehen ist, und sprachen sich gegen Mini-AKWs aus. Auch die beschlossene Novelle des Wohnungseigentumsgesetz soll einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Förderung der Elektromobilität leisten.

 

Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wird ab 2022 von 7.300 € auf 7.600 € erhöht. Das haben die Abgeordneten ebenso beschlossen wie Steueranpassungen, von der Absetzbarkeit von Essengutscheinen über Steuererleichterungen für das Home Office bis hin zur Steuerbefreiung für außerordentliche Zuwendungen an PflegerInnen. Eine wesentliche bürokratische Vereinfachung gibt es beim Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach dem Schulabschluss läuft diese automatisch für vier Monate weiter. Für Studierende erfolgt der Nachweis durch automatische Datenübermittlung der Hochschulen.

 

Für die verfassungswidrige Beugehaft haben die Abgeordneten einen Ersatz beschlossen, in dem eine höchstzulässige Gesamtdauer der Beugehaft von einem Jahr festgelegt ist. Auch für eine Verlängerung der Kronzeugenregelung und für eine umfassende Novelle des Urheberrechts gab der Nationalrat grünes Licht.

In der Fragestunde zu Beginn der Sitzung stellte sich der neue Innenminister Gerhard Karner den Fragen der Abgeordneten. Anliegen von BürgerInnen waren im Zuge des Sammelberichts über Petitionen und Bürgerinitiativen Themen der Debatte.

 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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