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CH: Coronavirus: Bund unterzeichnet Verträge zur Reservation von zwei Arzneimitteln

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Der Bund hat mit den Unternehmen GlaxoSmithKline AG und Roche Pharma (Schweiz) AG Verträge für die Reservation von vielversprechenden Arzneimitteln gegen das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) abgeschlossen. Es handelt sich um den monoklonalen Antikörper Sotrovimab und um die Kombination der monoklonalen Antikörper Casirivimab / Imdevimab.

 

Auf Empfehlung der Swiss National COVID-19 Taskforce hat das Bundesamt für Gesundheit zwei weitere Verträge für den Zugang zu Dosen von monoklonalen Antikörpern zur Behandlung von Covid-19 bei Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf abgeschlossen.

Es handelt sich zum einen um zusätzliche 2’000 Packungen des Antikörpers Sotrovimab, der von der Firma GlaxoSmithKline in Partnerschaft mit dem Unternehmen VIR Biotechnology entwickelt wurde. Der Antikörper wurde von der Tessiner Firma Humabs BioMed in Bellinzona entdeckt. Die Vertragssumme ist vertraulich.

 

Zum anderen handelt es sich um bis zu 4000 Packungen der Kombination von Casirivimab / Imdevimab, die von der Firma Regeneron Pharmaceuticals in Partnerschaft mit dem Unternehmen Roche Holding entwickelt wurden. Die Vertragssumme ist vertraulich.

Monoklonale Antikörper sind in Kultur geklonte Antikörper, die der Patientin oder dem Patienten intravenös injiziert werden, um das Virus zu neutralisieren. Klinische Studien von GlaxoSmithKline und von Regeneron zeigen, dass diese Behandlungen einen wirksamen Schutz gegen schwere Formen der Krankheit bieten können.

 

Sotrovimab und Casirivimab/Imdevimab sind in der Schweiz auf Empfehlung der Swiss National COVID-19 Taskforce seit dem 30.09.2021, respektive seit dem 13.05.2021 verfügbar. Das Arzneimittel Sotrovimab ist noch nicht zugelassen, kann aber aufgrund der Covid-19-Verordnung 3 und eines eingereichten Zulassungsgesuches bereits während des laufenden Zulassungsverfahrens zur Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten angewendet werden.

 

Das Arzneimittel Casirivimab/Imdevimab hat die Zulassung am 23.12.2021 erhalten. Der Bund wird die Kosten der Behandlungen im ambulanten Bereich übernehmen, solange sie noch nicht von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden.

 

 

 

 

Herausgeber

Bundesamt für Gesundheit

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