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DE: Bundesländer informieren nur ungenügend über die Qualität von Pflegeheimen

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DMZ – WISSENSCHAFT¦ Markus Golla ¦                          (C) picsfive

 

Lediglich in sechs Bundesländern sind wichtige Informationen zur Qualität von

Pflegeeinrichtungen für Pflegebedürftige und Angehörige einsehbar. Das zeigt eine Analyse des Projekts „Weisse Liste“ der Bertelsmann Stiftung. Besonders gravierend ist, dass einige Länder die Daten zur Pflegequalität bisher nicht veröffentlichen, obwohl die jeweiligen Landesgesetze dies vorschreiben.

 

Gütersloh, 13. Januar 2022. Die Bundesländer sorgen in sehr unterschiedlichem Maße für Verbraucherinformation und Qualitätstransparenz in der Pflege. Wie aus einer umfassenden Bestandsaufnahme des Projekts „Weisse Liste“ der Bertelsmann Stiftung hervorgeht, erfahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in zehn von 16 Ländern nichts darüber, ob in einem Heim zum Beispiel Personal fehlt oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden sind. Genauso wenig lässt sich andererseits nachvollziehen, welche Einrichtungen gut aufgestellt sind. Dabei liegen solche Informationen allen Bundesländern vor, weil sie Teil der Prüfergebnisse der für die Heimaufsicht zuständigen Behörden sind. Der Mangel an Transparenz entsteht entweder dadurch, dass eine entsprechende landesrechtliche Regelung gar nicht existiert, oder dass vorhandene Gesetze nicht in die Praxis umgesetzt werden.

 

So ist in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen eine Veröffentlichung der Prüfergebnisse gesetzlich gar nicht vorgesehen. In Bayern, Brandenburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es zwar Gesetze, die eine Veröffentlichung erlauben – doch aus unterschiedlichen Gründen finden sie bisher keine Anwendung. In Baden-Württemberg und Hessen müssen die Prüfergebnisse zumindest durch die Pflegeheime selbst veröffentlicht werden. Allerdings sind die Daten momentan nur in den Einrichtungen direkt einsehbar und damit für Verbraucher:innen eingeschränkt zugänglich. Lediglich Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen veröffentlichen die Ergebnisse so, dass sie allgemein verfügbar sind. Besonders positiv fällt Hamburg auf. Die Hansestadt stellt im Internet weitere detaillierte Angaben bereit, unter anderem zum Personaleinsatz in den Pflegeheimen und zu vorübergehenden Aufnahmestopps, und informiert zusätzlich über die Ergebnisse einer Angehörigenbefragung. Durch die Corona-Pandemie wurden allerdings in allen Bundesländern die Vor-Ort-Einsätze der Aufsichtsbehörden monatelang unterbrochen, weshalb Datenlücken entstanden sind.

 

„Gute Arbeit der Pflegefachkräfte öffentlich sichtbar machen“

Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, sagt: „Die Auswahl eines Pflegeheims ist eine Lebensentscheidung. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind auf verlässliche Angaben angewiesen, um sich ein umfassendes Bild von der Qualität einer Einrichtung machen zu können. Die Bundesländer müssen viel stärker als bisher diesem Informationsbedarf nachkommen. Mit einer Veröffentlichung der Daten erfüllen Pflegeheime und die für sie zuständigen Behörden ihre Rechenschaftspflicht gegenüber den Pflegebedürftigen und Versicherten, die die Pflege finanzieren. Zugleich würde damit die gute Arbeit der vielen Pflegefachkräfte öffentlich sichtbar werden und so eine höhere Wertschätzung erfahren. Umgekehrt sollte es aber auch möglich und erlaubt sein, die Pflegeheime zu erkennen, bei denen Defizite bestehen.“

 

Alle verfügbaren Qualitätsdaten im Internet veröffentlichen

Um die Situation zu verbessern, empfiehlt die Weisse Liste, dass alle Bundesländer die für die Pflegequalität relevanten Daten, die den Aufsichtsbehörden vorliegen, zentral im Internet veröffentlichen. „Die Länder müssen dafür jeweils geeignete und hinreichend konkrete gesetzliche Vorgaben schaffen – und diese dann auch in die Tat umsetzen“, erklärt Johannes Strotbek, Projektmanager bei der Weissen Liste. Ergänzend sollte eine Open-Data-Regelung eingeführt werden, wie es sie etwa bereits in Bezug auf die Qualität von Krankenhäusern sowie zu den Daten des Pflege-TÜV auf Bundesebene gibt. Denn die Daten zur Pflegequalität ließen sich besser verbreiten und nutzen, indem Verbraucher:innen, Informationsportale, Beratungsstellen und Versorgungsforschung frei darauf zugreifen können.

 

Um für mehr Transparenz zu sorgen, komme es laut der Weissen Liste darauf an, nicht nur die Verbände von Pflegeheimbetreibern sowie Pflegefachkräfte einzubinden, sondern auch die Perspektive der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu stärken. Es gebe bereits gute Beispiele, wie sich eine Veröffentlichung zum Nutzen der Pflegebedürftigen so gestalten lässt, dass die Arbeit der Pflegefachkräfte und Einrichtungen fair bewertet wird. „Bundesländer und Interessenverbände sollten sich einen Ruck geben, um deutschlandweit für mehr Qualitätstransparenz zu sorgen – im Sinne einer guten, fachgerechten und sicheren Pflege für alle“, sagt Brigitte Mohn.

 

Zusatzinformationen

Für die Untersuchung zur Pflegetransparenz wertete die Weisse Liste die Regelungen aller einschlägigen Landesgesetze aus und legte die Ergebnisse den dort zuständigen Abteilungen zur Prüfung vor. Ergänzend wurden Fragen zur Erhebung von Personalangaben gestellt. Alle Länder haben geantwortet und die vorliegenden Erkenntnisse bestätigt. Abgesehen von der Frage, ob in den Ländern Personalangaben erhoben und veröffentlicht werden, wurden die Prüfmethoden, Aussagekraft und die Inhalte der Veröffentlichungen nicht ausgewertet. Die Weisse Liste forscht bereits länger zur verbraucherorientierten Qualitätsberichterstattung in der Langzeitpflege und entwickelte unter anderem Vorschläge für den „Pflege-TÜV“ auf Bundesebene und eine Methode zur Angehörigenbefragung. Außerdem betreibt die Weisse Liste eine bundesweite Onlinesuche für Pflegeheime. Für Hamburger Einrichtungen sind darüber hinaus landesspezifische Qualitäts- und Befragungsdaten enthalten. 

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