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AT: COVID-19-Impfpflicht

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                     

Der Gesetzesantrag von ÖVP und Grünen auf eine verpflichtende Impfung gegen COVID-19 liegt dem Nationalrat zur Beschlussfassung vor. Die Steigerung der Durchimpfungsrate mittels Impfpflicht sei ein gelinderes Mittel, um die unkontrollierte Virusverbreitung zu verhindern, als Betretungsverbote, argumentieren die Regierungsfraktionen. Mit Geldstrafen von 600 € bis 3.600 € soll das Fehlen eines gültigen Impfnachweises geahndet werden, falls Betroffene über keinen belegbaren Ausnahmegrund wie etwa Schwangerschaft verfügen.

 

Nach einem knapp dreistündigen Expertenhearing wurde das Gesetzesvorhaben vom Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und Teilen der NEOS abgesegnet. Im Ausschuss wurden einige wesentliche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vorgenommen, wie unter anderem die Anhebung der Altersgrenze für die Impfpflicht auf 18 Jahre, die Umsetzung im Rahmen eines Stufenmodells oder die Etablierung eines begleitenden Monitorings des Gesetzes durch eine neue Kommission im Bundeskanzleramt. Am generellen Fahrplan, also der Einführung der Impfpflicht ab Anfang Februar, wird trotz vieler kritischer Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren festgehalten. Bis 15. März gibt es eine Eingangsphase, in der noch keine Strafen verhängt werden sollen. Während sich große Einigkeit im Hearing bei den medizinischen ExpertInnen für das Impfen und vor allem für den dritten Stich zeigte, gab es in der rechtlichen Beurteilung - von adäquaten Rahmenbedingungen bis hin zur Verletzung von Grundrechten – keinen Konsens.

 

Zur Debatte stehen im Plenum auch zwei Ausschussanträge im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Impfpflichtgesetz. Bei den einstimmig angenommenen Änderungen im Impfschadengesetz geht es primär um die unmittelbare gesetzliche Verankerung der COVID-19-Impfungen, wodurch sich bei Impfschäden ein direkter Entschädigungsanspruch ergibt.

 

Mit ÖVP-Grünen-Mehrheit angenommen wurden im Ausschuss die Novellierungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes, die eine Anhebung der Strafrahmen und der Höchststrafen beinhalten. Da der Kontrolle von Nachweisen einer geringen epidemiologischen Gefahr im Rahmen der Eindämmung des pandemischen Geschehens eine große Bedeutung zukomme, werden eigene Tatbestände für Verstöße gegen das Betreten und Befahren von Betriebsstätten, Arbeitsorten, bestimmten Orten, öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit, Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, das Benutzen von Verkehrsmitteln oder die Teilnahme an Zusammenkünften eingeführt, heißt es in der Begründung. Zur Verstärkung der Kontrolle dieser Auflagen können in Hinkunft die zur Vollziehung der für die gewerberechtlichen Vorschriften zuständigen Organe der Bezirksverwaltungsbehörde, Aufsichtsorgane gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und die Arbeitsinspektion tätig werden.

 

Informationsoffensive zur Corona-Schutzimpfung

Die SPÖ setzt sich für eine breit angelegte, niederschwellige Aufklärungs- und Informationsoffensive zur Corona-Schutzimpfung ein. Seit den ersten Stichen am 27. Dezember 2020 haben sich nur rund 70% der in Österreich lebenden Menschen vollimmunisieren lassen, zeigt ein entsprechender Entschließungsantrag auf. Wenn man diesen Wert mit anderen europäischen Staaten wie Malta, Spanien oder Portugal vergleiche, die alle weit über 80% ihrer Bevölkerung geimpft hätten, werde das politische Versagen der österreichischen Bundesregierung deutlich. Die nun geplante Einführung einer allgemeinen Impfpflicht werde von der SPÖ unterstützt, könne aber nur ein Teil einer viel breiter angelegten Strategie zur Bewältigung der Pandemie sein. Der Antrag wurde im Gesundheitsausschuss neben der SPÖ nur von den NEOS befürwortet und fand damit keine Mehrheit.

 

"Plan B" in der Corona-Politik

Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie wollen die Freiheitlichen einen komplett anderen Weg als die Bundesregierung einschlagen, was unter anderem in der Präsentation ihres "Plan B" zum Ausdruck kommt. Dieser stelle nach Auffassung der FPÖ-MandatarInnen die einzig richtige Alternative zur derzeitigen grundrechtswidrigen und nicht evidenzbasierenden Corona-Politik dar, da das freiheitliche Konzept vor allem auf das Prinzip der Freiwilligkeit, eine flächendeckende Antikörper-Erhebung sowie die frühzeitige medizinische Behandlung der infizierten Personen setze. Der Antrag der Freiheitlichen wird voraussichtlich keine Unterstützung der anderen Fraktionen erhalten.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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