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Stellungnahme fünf zivilgesellschaftlicher Covid-19-Organisationen zur vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmenverlängerung und -Anpassung 

DMZ –  GESUNDHEIT / WISSEN ¦ MM ¦ AA ¦                  

 

Am Mittwoch, 12. Januar 2022 hat der Schweizerische Bundesrat die Verlängerung der geltenden Covid-19-Massnahmen vom 20. Dezember 2021 sowie verschiedene Anpassungen in die Vernehmlassung geschickt. 

Fünf zivilgesellschaftliche Covid-19-Organisationen äussern sich in ihrer Medienmitteilung zu einzelnen Punkten.

 

"Gemeinsam begrüssen wir, dass die am 20. Dezember 2021 beschlossenen Massnahmen vorerst nicht gelockert werden sollen. Allerdings sind wir auch überzeugt, dass die aktuell tolerierten hohen Inzidenzen erhebliche direkte und indirekte Schäden für die Gesundheit der Menschen und auch die Schweizer Wirtschaft bewirken. Kurzfristig geschieht dies durch akute Erkrankungen und Arbeitsausfälle Betroffener, längerfristig werden viele weitere Long Covid/Post Covid Erkrankungen im Moment schwer abschätzbare Folgen haben. Neben den noch ungeimpften Kindern erhalten auch viele doppelt geimpfte Erwachsene ihre Booster-Impfung erst in diesen Tagen. Für viele kommt dieser Booster zu spät. Die hohe Inzidenz macht es ausserdem für besonders gefährdete Personen äusserst schwierig oder gar unmöglich, sich zuverlässig vor einer Ansteckung zu schützen."

 

Sollen Covid19-Massnahmen des Bundesrates vom 20.12.2021 bis Ende März 2022 verlängert werden?

JA. Der Aufenthalt in Innenräumen und die Wetterbedingungen in der kalten Jahreszeit erhöhen das Risiko von Covid-19-Infektionen generell für die gesamte Bevölkerung. 

 

Gibt es Handlungsbedarf bezüglich den aktuellen Massnahmen des Bundes?

JA, wir erachten eine Niedriginzidenzstrategie (Low Covid) längerfristig als besser geeignet, gesundheitliche und volkswirtschaftliche Schäden zu minimieren. Eine Niedriginzidenzstrategie basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen unterscheidet sich von der bisherigen CH-Strategie vor allem darin, dass schon bei tiefer, aber steigender Inzidenz frühzeitige niederschwellige und technische Massnahmen ergriffen werden (Swiss Cheese Model).  Ein ungebremster Anstieg der Inzidenz soll in Zukunft vermieden werden unter Mitberücksichtigung

(a) der langfristigen Gesundheitskosten infolge von Long/Post Covid und

(b) des Ziels, eine Überlastung der Kontaktnachverfolgung sowie der Testlabore zu vermeiden.

Ein wichtiges Ziel der Niedriginzidenzstrategie besteht darin, die Steuerbarkeit des Systems jederzeit zu gewährleisten und eine bessere Planbarkeit zu erreichen.

Ergänzend dazu sollen Aerosole als Hauptübertragungsweg anerkannt und so rasch als möglich technische Schutzmassnahmen für saubere Luft in Innenräumen angeordnet und umgesetzt werden, insbesondere für Ausbildungsstätten.

 

Soll zwecks Kohärenz zur geltenden Home-Office-Pflicht und aufgrund der hohen Viruszirkulation ein befristetes Verbot des Präsenzunterrichts auf der Tertiärstufe eingeführt werden?

JA, ebenfalls sollen weitere Massnahmen auf Primar- und Sekundarstufe in Absprache mit den Kantonen schweizweit koordiniert erfolgen. Viele Kinder hatten noch keine Gelegenheit, doppelt geimpft zu werden.

 

Sollen Vorgaben für die Maskenpflicht (Reduktion der Altersgrenze auf 8 Jahre, Konsumationsverbot im Ortsverkehr oder Maskenpflicht bei Menschenansammlungen im Freien wie Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Anstehbereiche Skigebiete, Grossveranstaltungen, etc.) verschärft werden?

JA, diese Massnahmen haben das Potential, die Verbreitung zu verlangsamen und die Spitze der Omikronwand etwas zu brechen. 

 

Soll die Quarantäne nicht mehr aufgrund einer behördlichen Anordnung erfolgen (Selbstquarantäne)?

NEIN. Personen, die mit positiv getesteten und symptomatischen Personen zusammenarbeiten, zusammenleben oder zusammengetroffen sind, geraten praktisch und rechtlich unter Druck, ihre Quarantäne aufzugeben, wenn die behördliche Anordnung fehlt.

 

Soll die Isolation nicht mehr aufgrund einer behördlichen Anordnung erfolgen (Selbstisolation)?

NEIN. Positiv getestete Personen geraten praktisch und rechtlich unter Druck, ihre Isolation aufzugeben, wenn die behördliche Anordnung fehlt. Ausserdem würde dies zu einer Mehrbelastung der Hausärzte führen, da symptomatische Arbeitnehmende so ab dem 3. Tag nach einem positiven Testergebnis ein ärztliches Arbeitsunfähigkeitszeugnis benötigen würden.

 

Sollen die Quarantäneregeln angesichts der hohen Viruszirkulation vorübergehend ausgesetzt werden? 

NEIN. Quarantäne verlangsamt das Infektionsgeschehen und flacht die fast senkrecht ansteigende Omikron-Infektionskurve ab, so dass das Risiko für eine Ansteckung aller vermindert, Spitalkapazitäten geschont, Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden auf einen längeren Zeitraum verteilt sowie Long Covid/Post Covid-Risiken vermindert werden.

 

Soll der Zugang zu Testkapazitäten in Labors priorisiert werden?

In der aktuellen Lage ist dies wohl unumgänglich. Längerfristig müsste aber die Kapazität mit geeigneten Mitteln ausgebaut werden. In einer Niedriginzidenzstrategie nimmt Testen eine zentrale Rolle ein. Höhere Testvolumen sind möglich und Kosten durch Vermeidung grösserer Schäden gerechtfertigt.

 

Welche Priorisierung ist sinnvoll und praktikabel?

Ist eine Priorisierung unumgänglich, so muss unbedingt berücksichtigt werden, dass die Kinder unter zwölf Jahren bis jetzt grösstenteils ungeimpft sind und deshalb besonders geschützt werden müssen. Auf keinen Fall dürfen die Reihentests an Schulen ersatzlos gestrichen werden. Generell sollten Personen mit vielen Kontakten priorisiert werden: Lehrpersonen, Pflegepersonal, Filialmitarbeitende von Supermärkten, Mitarbeitende im öffentlichen Verkehr, Polizeikräfte, usw. 

 

Ja-Kampagne der Zivilgesellschaft für das COVID-Gesetz

Peter Metzinger

mr@mrcampaigning.com

 

ProtectTheKids

Rui Biagini

medien@protect-the-kids.ch

 

Bildung Aber Sicher CH

Franziska Iff

media@bildungabersicher.ch

 

Sichere Schule

Markus Schenker

scm@olternativ.ch

 

Kinder schützen - jetzt!

Fredy Neeser

info@kinder-schuetzen-jetzt.ch 

 

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