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AT: Wohnzimmertests gelten künftig wieder als 3G-Nachweis

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                  

 

Der Hauptausschuss gab heute grünes Licht für eine weitere Novelle der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministers (157/HA). Damit wird der Lockdown für Ungeimpfte um weitere zehn Tage bis 30. Jänner verlängert. Für die Verlängerung der Maßnahmen stimmten ÖVP und Grüne. Zudem zählen nun auch Antigentests zur Eigenanwendung, die digital erfasst wurden, wieder als 3G-Nachweis.

 

Mückstein: Medizinische Versorgung durch Omikron bedroht

In den vergangenen Tagen habe man eindrucksvoll gesehen, dass die Omikron-Variante in Österreich angekommen sei, sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen. Er betonte, wie wichtig vor diesem Hintergrund die Impfung sei. Die Inzidenz bei Ungeimpften sei derzeit um den Faktor sechs bis acht höher als bei Geimpften. Der rasante Anstieg im Infektionsgeschehen mache deutlich, dass es eine hohe Immunisierung der Bevölkerung brauche. Diese könne man durch Ansteckung oder durch Impfung erreichen. Die Impfung sei der deutlich sanftere und sicherere Weg, so Mückstein. Auch bei milderen Verläufen sei eine Überlastung des Spitalswesen nicht ausgeschlossen, betonte er. Denn die Normalstationen werden sich laut Prognosen wieder füllen. Kombiniert damit, dass durch die schnelle Verbreitung des Virus auch medizinisches Personal vermehrt infiziert werde und damit in Quarantäne müsse, sei die medizinische Versorgung in Österreich bedroht.

Laut Einschätzung der ExpertInnen sei daher eine weitere Verlängerung der Schutzmaßnahmen notwendig. Ihm sei bewusst, dass der Lockdown für Ungeimpfte eine einschneidende Maßnahme sei und bereits lange dauere. Er verlängere den Lockdown daher nicht leichtfertig. Auf Anraten der Gesamtstaatlichen COVID-19-Krisenkoordination (GECKO) bringe die vorliegende Novelle zudem eine Neuerung beim Testen. Es komme aufgrund der vielen PCR-Tests in einigen Bundesländern zu Verzögerungen beim Auswerten. Daher lasse man bis auf Weiteres auch Antigentests zur Eigenanwendung gelten. Parallel dazu werde die PCR-Testinfrastruktur weiter ausgebaut, betonte Mückstein.

 

Wohnzimmertests als 3G-Nachweis zugelassen

Laut Verordnung gilt ab 21. Jänner auch ein negatives Ergebnis eines Antigentests zur Eigenanwendung (sogenannte Wohnzimmertests) wieder als 3G-Nachweis. Voraussetzung ist, dass der Test in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wurde. Gültig sind solche Tests wie auch Antigentests, die etwa in Apotheken oder Teststraßen durchgeführt wurden, für 24 Stunden.

Auch in Fällen, wo ein PCR-Test vorgeschrieben wäre, die Person aber glaubhaft machen kann, dass dieser etwa nicht zeitgerecht ausgewertet wurde, kann ein Wohnzimmertest vorgelegt werden. Das Bundesland Wien hat bereits angekündigt, Wohnzimmertests nicht als 3G-Nachweis zuzulassen.

 

Opposition geschlossen gegen Verordnung

Für Gerald Loacker (NEOS) geben die Spitalszahlen die Strenge der Maßnahmen nicht her. Die Menschen würden spüren, dass die Maßnahmen keinen Sinn ergeben und sich deshalb nicht daran halten, zeigte er sich überzeugt. Er kritisierte die Sperrstunde in der Gastronomie um 22.00 Uhr und fragte, welchen Sinn diese habe, außer die Bevölkerung zu drangsalieren. Wenn die Impfpflicht komme, müssten die anderen Restriktionen parallel abgebaut werden, lautete sein Forderung. Die Wohnzimmertests bezeichnete er als "völligen Unfug" und nicht kontrollierbar. Dass sie nun wieder als 3G-Nachweis zugelassen werden, sei ein Eingeständnis der Regierung, dass sie die eigenen Ziele nicht erreicht habe, so Loacker.

 

Auch für Christian Hafenecker (FPÖ) ergibt die Sperrstunde in der Gastronomie keinen Sinn, ebenso wenig wie der Lockdown für Ungeimpfte. Er warf Mückstein vor, geimpfte und ungeimpfte Personen in verschiedene "Kasten" der Gesellschaft einzuordnen. Petra Steger (FPÖ) kritisierte die Verlängerung des Lockdowns für Ungeimpfte ebenfalls scharf. Es handle sich um schwerste Grundrechtseingriffe für gesunde Menschen, die eigentlich einer strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit unterliegen müssten. Sie sah im Lockdown eine "Erziehungsmaßnahme" und in der Impfpflicht eine Bevormundung durch den Staat.

Alois Stöger (SPÖ) führte an, dass es sich bei der vorliegenden Novelle um die 80. Änderung der Verordnung handle. Im Schnitt mussten sich die Menschen in Österreich daher alle 208 Stunden umstellen, so Stöger. Für ihn zeige das, dass es im Krisenmanagement der Regierung keine klare Linie gebe. Das Vertrauen der Bevölkerung sei daher sehr angeschlagen. Die Wohnzimmertests bezeichnete er zudem als nicht funktional. Die Verordnung zeige für die SPÖ, dass die Regierung nicht wisse, was sie wolle. Seine Fraktion könne daher nicht zustimmen, so Stöger.

 

ÖVP und Grüne: Verlängerung des Lockdowns für Ungeimpfte gerechtfertigt

Josef Smolle (ÖVP) entgegnete, die Maßnahmen würden laufend evaluiert und wenn nötig angepasst, was Änderungen der Verordnung notwendig mache. Zudem sei es der Wunsch des Nationalrats gewesen, dass der Hauptausschuss alle zehn Tage über die Verordnung berate. Aus seiner Sicht solle man das auch so belassen. Mit Blick auf das Infektionsgeschehen sprach er sich dafür aus, nicht nur starr die Omikron-Welle zu betrachten, sondern vorausschauend zu handeln. Der Vergleich mit anderen Ländern lege nahe, dass sich auch in Österreich die hohen Infektionszahlen auf die Spitäler durchschlagen werden.

Ralph Schallmeiner (Grüne) sah vor diesem Hintergrund die Verlängerung des Lockdowns für Ungeimpfte als gerechtfertigt. ExpertInnen würden warnen, dass eine höhere Reproduktionszahl durch eine Lockerung der Maßnahmen mit einem hohen Risiko für das Gesundheitswesen verbunden wäre. Es gebe schließlich ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis nach einem funktionierenden Gesundheitssystem. Es gehe darum, genau das zu schützen. Er drückte seine Zustimmung aus, wenngleich er betonte, dass er die Dinge kritisch sehe und man bei einer weiteren Verlängerung genau prüfen müsse, wie die Maßnahmen noch mit der Gefährdungslage einhergehen.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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