CH: Die EKKJ befürwortet die Volksinitiative «Kinder ohne Tabak»

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Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) setzt sich seit Jahren für ein umfassendes Tabakwerbeverbot ein. Sie befürwortet deshalb die Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Werbung für schädliche Tabakprodukte. Bereits in einer Stellungnahme zum Vorentwurf für ein neues Tabakproduktegesetz im Jahr 2014 hat sie sich zum Schutz der Kinder und Jugendlichen dafür ausgesprochen. Sie hat sich auch während der Beratung des Tabakproduktegesetzes in den Räten stark gemacht für einen umfassenden Jugendschutz und ein Verbot von Tabakwerbung und -sponsoring, die Kinder und Jugendliche erreichen.

 

Das im Herbst 2021 im Parlament verabschiedete Tabakproduktegesetz erlaubt weiterhin Werbung für Tabakprodukte im Internet und in Gratiszeitungen sowie das Sponsoring von Festivals durch Tabakkonzerne. Aus diesem Grund haben Gesundheitsorganisationen, Sport- und Jugendverbände die Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» lanciert. Die Initiative will jegliche Form von Werbung für Tabakprodukte verbieten, die Kinder und Jugendliche erreicht. Die EKKJ hat einen Auftrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Expertinnen und Experten in der Kommission empfehlen aus fachlichen Überlegungen die Annahme der Initiative, über die am 13. Februar 2022 abgestimmt wird.

Der Konsum von Tabakwaren ist schädlich für die Gesundheit und verursacht jährlich rund 9'500 tabakbedingte Todesfälle und direkte Kosten im Gesundheitswesen von 3 Milliarden Franken. Es ist aus Sicht der EKKJ logisch, dass Produkte, die aufgrund ihrer Gesundheitsschädlichkeit nicht an Minderjährige verkauft werden dürfen, auch nicht beworben werden.

 

Wer bis zum 18. Lebensjahr nicht raucht, wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch nie damit anfangen. Deshalb zielen wirksame Präventionsmassnahmen auf die Verhinderung des Einstiegs. Die Tabakkonzerne umwerben gezielt Kinder und Jugendliche. Der Vielfalt an Werbestrategien ist nur mit einem umfassenden Werbeverbot zu begegnen. Es ist erwiesen, dass Tabakwerbung wirkt. In der Schweiz rauchen fast 24% der 17-Jährigen bereits regelmässig.

 

Die EKKJ fordert darum ein Verbot von jeglicher Tabakwerbung, die Minderjährige erreichen kann (Zeitungen, Zeitschriften, Internet, Kino, Plakate und Produkte sowie an Verkaufsstellen und an Veranstaltungen). Mit einem solchen umfassenden Verbot von Werbung, Promotion für Tabakwaren und Sponsoring durch Tabakkonzerne könnte die Schweiz die Voraussetzung schaffen, um junge Menschen vor den langfristigen gesundheitlichen Folgen von Tabakkonsum zu schützen und die immensen Folgekosten im Gesundheitsbereich einzudämmen. Sie würde damit auch einen der Hauptpunkte der internationalen Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle der Weltgesundheitsorganisation WHO (FCTC) erfüllen. 

Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ ist eine ständige ausserparlamentarische Kommission bestehend aus Expertinnen und Experten aus dem Kinder- und Jugendbereich.

 

Die EKKJ hat gemäss Artikel 22 Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFG folgende Aufgaben:

- Sie berät den Bundesrat in kinder- und jugendpolitischen Belangen.

- Sie beobachtet die Situation der jungen Generation in der Schweiz, zeigt Entwicklungen auf und schlägt bei Bedarf Massnahmen vor.

- Sie prüft regelmässig, ob mit dem KJFG der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen genügend Rechnung getragen wird.

- Sie begutachtet kinder- und jugendpolitisch wichtige Bundesgesetze und Verordnungen vor ihrem Erlass auf ihre Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche.

- Sie sensibilisiert die Öffentlichkeit für die Anliegen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen.

Sie berücksichtigt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Aspekte des Schutzes, der Förderung und der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in einem ausgewogenen Verhältnis.

 

 

 

 

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