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CH: Schärfere Strafen für illegalen Handel von geschützten Tieren und Pflanzen

DMZ –  PFLANZENWELT / TIERWELT  / MM / AA ¦  

 

Seit dem 1. März 2022 gelten für den illegalen Handel mit international geschützten Tier- und Pflanzenarten verschärfte strafrechtliche Sanktionen.  Schwere Fälle von illegalem Handel gelten ab diesem Zeitpunkt als Verbrechen.

 

Das CITES-Übereinkommen regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Die Schweiz ist seit 1975 Vertragspartei und setzt das Übereinkommen mit dem Bundesgesetz über den Verkehr mit freilebenden Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES) sowie zwei Verordnungen um. Künftig ist der illegale gewerbs- oder bandenmäßige Handel mit international geschützten Tier- und Pflanzenarten ein Verbrechen, für welches bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verhängt werden können.

 

Ebenfalls liegt ein Verbrechen vor, wenn der illegale Handel eine große Anzahl geschützter Exemplare betrifft. Zudem werden künftig auch sogenannte einfache Widerhandlungen gegen

das BGCITES härter bestraft. Der Grundtatbestand ist ein Vergehen, das mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird, und nicht nur eine Übertretung, die eine Busse zur Folge hat. Mit diesen Verschärfungen werden vom CITES-Übereinkommen erfasste Tiere und Pflanzen besser geschützt.

 

Informationspflicht beim Verkauf und Einfuhrverbot

Es gilt auch eine Informationspflicht für Personen, die geschützte Tiere und Pflanzen legal öffentlich anbieten. Das heißt, sie dürfen nicht anonym bleiben und müssen zudem Informationen zu den angebotenen Exemplaren angeben. Weiter besteht ein Einfuhrverbot für Tier- und Pflanzenarten, die durch die Gesetzgebung eines anderen Landes streng geschützt, vom internationalen Handel betroffen und nachweislich stark gefährdet sind. Damit kann verhindert werden, dass solche Arten über die Schweiz in den internationalen Handel gelangen.

 

Dokumentationspflichten für Züchterinnen und Züchter

Wer geschützte Arten züchtet und damit handelt, muss die legale Herkunft der Pflanzen oder Elterntiere nachweisen sowie den gesamten Bestand dokumentieren. Damit wird die inländische Zucht überwacht und das Weißwaschen von illegal eingeführten Tieren und Pflanzen effektiver verhindert.

 

 

 

 

Herausgeber

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html 

Generalsekretariat EDI

http://www.edi.admin.ch 

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

http://www.blv.admin.ch 

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