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AT: Pandemiebedingte Problemfelder: Online-Prüfungen, Auslandsstudien und Studierendenheime

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Der jährlich Bericht der weisungsfreien Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) zum akademischen Jahr 2020/21 liegt dem Nationalrat vor (III-528 d.B.). Er gibt Auskünfte über die an sie gerichteten Studierendenanliegen in Zusammenhang mit dem Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen sowie an Einrichtungen, die mit Studierendenthemen befasst sind. Deutlich zeigt sich dabei, dass die Pandemie 2020 und 2021 Auswirkungen auf den Studienbetrieb hatte und die Studierenden vor Probleme stellte.

 

Im Studienjahr 2020/21 verzeichnete die Ombudsstelle mit insgesamt 837 einmal mehr einen Anstieg der Zahl der Anliegen, die innerhalb eines Jahres an sie herangetragen wurden. Im Studienjahr 2019/20 waren es im Vergleich dazu 805 Anliegen, im Studienjahr 2018/19 insgesamt 478 Anliegen gewesen.

 

Neuer Höchststand an Anliegen 2020

Aufgeschlüsselt nach Geschlecht kamen 375 der Anliegen von Männern, 462 von Frauen. Zu Redaktionsschluss waren von den 837 Anliegen des Studienjahres 785 zum Stichtag 30. September 2021 abgeschlossen. Dabei konnten 11,34% von der Ombudsstelle im Sinne der EinbringerInnen gelöst werden, bei 69,81% wurden Informationen erteilt. Bei 3,31% der Anliegen ergab sich nach Überprüfung des Sachverhaltes keine Zuständigkeit der Ombudsstelle für Studierende und bei 9,55% der Anliegen konnte die Ombudsstelle für Studierende keine weiteren Aktivitäten setzen. Bei 5,99% der Anliegen war keine Lösung im Sinne der EinbringerInnen möglich.

 

In der Aufteilung nach Institutionen betraf der Großteil der Anliegen öffentliche Universitäten, nämlich 382 (45,6%). 118 (14,1%) wurden sonstigen Institutionen, 61 (7,3%) keinen Institutionen zugeordnet. Auf Fachhochschulen entfielen 83 (9,9%) Fälle, auf die Studienbeihilfenbehörde 81 (9,7%), auf Studentenheime 24 (2,9%), auf Pädagogische Hochschulen 36 (4,3%), auf Privatuniversitäten 23 (2,7%) und auf grenzüberschreitenden Studiengänge 29 (3,5%).

 

Studienbedingungen sind häufigster Grund, sich an die Ombudsstelle zu wenden

In der Liste der häufigsten Themen standen, wie schon in den Vorjahren, Fragen der Studienbedingungen klar an erster Stelle. 299 (35,8%) der Anliegen wurden dieser Kategorie zugeordnet. 102 Anliegen (12,2%) betrafen die Zulassung zum Studium, 80 (9,6%) Probleme mit der Studienbeihilfe. Bei 47 Anliegen (5,6%) waren akademische Grade, bei 40 (4,8%) die Anerkennung bzw. Anrechnung von Leistungen das zentrale Thema. Der Studienbeitrag wurde in 37 (4,4%) der an die Ombudsstelle herangetragenen Anliegen angesprochen. Es folgen Probleme mit Stipendien (25 Fälle, 3% aller Anliegen), mit Studentenheimen 24 bzw. 2,9% der Anliegen) oder dem Erlöschen der Zulassung bzw. einem Ausschluss aus dem Studium (21 Anliegen, 2,5%). Die Themenhäufigkeit variierte dabei nach Hochschultypen.

 

COVID-19-Pandemie beeinflusste Anliegen der StudentInnen

Wie auch in früheren Berichten werden im Tätigkeitsbericht 2020/21 ausgewählte Anliegen im Detail dargestellt und über deren Ergebnisse berichtet. Insgesamt beschreibt der Bericht 40 Anliegen. Ein beträchtlicher Teil davon betrifft Probleme, mit denen sich Studierende aufgrund der COVID-19-Pandemie konfrontiert sahen. Vor allem die Abhaltung von Online-Prüfungen warf neue Fragestellungen auf.

In den dargestellten Fällen wird etwa das Recht auf Online-Lehre bei Inanspruchnahme einer Familienhospizkarenz, die Frage der ausreichenden Prüfungsdauer und der Identitätsfeststellung bei "Take Home Exams", die Durchführung von Präsenzprüfungen während hoher Infektionszahlen in der Gesamtbevölkerung, das Fehlen eines Angebots für chronisch kranke Studierende oder auch kurzfristige Änderungen des Prüfungsformates thematisiert. Probleme tauchten auch in Zusammenhang mit Aufnahmeverfahren und Studienzulassungen auf, etwa weil Studierende vor Prüfungsantritt einen Absonderungsbescheid erhielten, technische Pannen auftraten oder pandemiebedingt eine öffentliche Universität keine Nominierungen für Auslandsstudienaufenthalte im Rahmen von Erasmus+ vornahm.

Vorschläge an Organe und Angehörige von Hochschulinstitutionen sowie an den Gesetzgeber

Der Bericht führt wieder zahlreiche Vorschläge an den Gesetzgeber sowie an Organe und Angehörige von hochschulischen Bildungseinrichtungen an. An die hochschulischen Bildungseinrichtungen richtet sich der Vorschlag, Bestimmungen des Rechtsschutzes bei einer Nicht- Beurteilung von Prüfungen wegen Verwendung unerlaubter Hilfsmittel in ihre Satzungen aufzunehmen. Einige öffentliche Universitäten hätten bereits solche Regelungen, merkt die Ombudsstelle an. Studierenden wird damit ermöglicht, binnen 14 Tagen ab der Eintragung die Löschung des nicht-beurteilten Prüfungsantritts aus dem Sammelzeugnis zu beantragen.

 

Die Anregungen an den Gesetzgeber betreffen unter anderem die Einführung eines elektronischen Studierendenausweises und die Deckelung von möglichen Pönalen bei Nichtantritt von Studienplätzen. Auch wird eine Aufbewahrungspflicht von Abschlussurkunden nach Beendigung des Rechtsstatus als hochschulische Bildungseinrichtung angeregt. Die Ombudsstelle spricht sich dafür aus, Mobilitätsstipendien bescheidmäßig zu erledigen. Damit könnte die Auszahlung des Stipendiums ab dem Zeitpunkt der Zuerkennung erfolgen, zudem wäre so ein Einspruch gegen Bescheide im Rahmen der vorgesehenen Instanzenzüge möglich, argumentiert die Ombudsstelle. Weiters spricht sie sich dafür aus, Studierende an Pädagogischen Hochschulen den Zugang zu psychologischer Studierendenberatung zu ermöglichen.

 

Eine Reihe von Vorschlägen hat die Ombudsstelle zu Studierendenheimen formuliert. Sie adressiert damit Probleme, die insbesondere vor dem Hintergrund der Pandemie verstärkt für Studierende aufgetreten sind. So wird vorgeschlagen, eine Gebührenbefreiung bei Schlichtungsverfahren zu schaffen. Zudem solle es eine Veröffentlichungspflicht von Musterverträgen für Studentenheime auf der jeweiligen Webseite geben und die Heimstatuten sollten auch in Papierform verfügbar gemacht werden.

 

Die Ombudsstelle spricht sich auch für die Erweiterung der Verlängerungstatbestände für Benützungsverträge mit Studierendenheimen aus, um Verlängerungen der Studienzeit zu berücksichtigen, auf die Studierende keinen Einfluss nehmen können. Zudem solle eine Klarstellung in den Bestimmungen über Kündigungen von Studentenheimverträgen erfolgen, was als "soziale Notlage" anzusehen ist. Angeregt wird zudem, Überprüfungen der Angemessenheit der Höhe des Benützungsentgeltes in gemeinnützigen Studentenheimen nach dem Außerstreitverfahren des Mietrechtsgesetzes zu ermöglichen. Auch für Rückforderungen der Kaution sollte laut der Ombudsstelle das Außerstreitverfahren zur Anwendung kommen.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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