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AT: Härtefallfonds für Selbstständige: Auszahlungsberichte des Wirtschaftsministeriums bis Ende 2021

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Prüfung durch Buchhaltungsagentur des Bundes, Mittel für betriebliche COVID-19-Testungen

Wien (PK) – Dem Wirtschaftsausschuss liegen die Berichte des Wirtschaftsministeriums über die Auszahlungen zu Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und aus dem Härtefallfonds mit Oktober (III-500 d.B.), November (III-523 d.B.) und Dezember (III-560 d.B.) bis Ende des Jahres 2021 vor.

 

Demnach sind für den Härtefallfonds für Selbstständige seit Beginn der Maßnahmen bis zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2.059.827 Anträge eingelangt. Positiv erledigt sind davon 1.787.012, mit Auszahlungen an FördernehmerInnen von 2,17 Mrd. €.

 

Die Abwicklung des Härtefallfonds erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Im Oktober und November 2021 gab es dafür keine Auszahlungen aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, im Dezember 2021 waren es 178,5 Mio. €.

 

Bis zum Stichtag 31. Dezember 2021 entfielen die meisten Anträge auf die Auszahlungsphase II. Es wurden 1.743.291 Förderungsanträge in dieser Phase eingereicht. Von diesen sind 1.503.990 Anträge positiv erledigt und 218.167 Anträge abgelehnt. Darüber hinaus wurden 14.691 Anträge zurückgezogen und 6.441 Anträge rückabgewickelt. 2 Anträge befanden sich noch in Bearbeitung.

 

Die Förderungsrichtlinie für die Auszahlungsphase III wurde am 29. Juli 2021 erlassen. Anträge für den Betrachtungszeitraum 2 (1. bis 31. August 2021) entsprechend dieser Richtlinie konnten bis längstens 31. Oktober 2021 eingebracht werden. Bis zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2021 wurden in dieser Phase insgesamt 122.619 Förderungsanträge eingereicht. Davon wurden 108.093 Anträge positiv erledigt und 13.372 Anträge abgelehnt, die restlichen zurückgezogen oder rückabgewickelt. 16 Anträge befanden sich noch in Bearbeitung.

 

In der Auszahlungsphase IV wurden bis zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2021 49.610 Anträge eingebracht. Davon sind 42.287 Anträge positiv erledigt, 872 Anträge befanden sich noch in Bearbeitung. Anträge für diese Phase können seit Dezember 2021 für einen Förderzeitraum bis 31. März 2022 gestellt werden.

 

Die FördernehmerInnen in Phase I bis IV sind dem Bericht zufolge vor allem den Branchen Gewerbe/Handwerk, Tourismus/Gastronomie, Handel sowie Soziales/Gesundheit/Pflege zuzuordnen.

Um eine ordnungsgemäße Abwicklung und Abrechnung des Härtefallfonds zu gewährleisten, ist die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) mit der systemischen Prüfung der Abwicklung des Härtefallfonds durch die WKÖ beauftragt. Mit einem im Dezember 2021 angeschlossenen Prüfbericht zu Stichproben legt die Buchhaltungsagentur in der Zusammenfassung unter anderem dar, dass bei keiner der gezogenen Geschäftsfälle Abweichungen in der systemischen Abwicklung festgestellt werden konnte. Alle automatisierten Prüfschritte entsprachen demnach den Vorgaben der Richtlinie oder dem Prüfkonzept der WKO.

 

Betriebliche COVID-19-Testungen

Für betriebliche COVID-19-Testungen wurden bis zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2021 insgesamt 6.068 Förderungsanträge mit einem beantragten Zuschussvolumen von rund 72 Mio. € eingebacht. Von diesen wurden 5.932 Anträge mit einem Genehmigungsvolumen von rund 69 Mio. € positiv erledigt und 73 Anträge abgelehnt. 63 Anträge befanden sich noch in Bearbeitung.

 

Für den Start des Programms "Bekämpfung von Infektionserkrankungen" im Rahmen der FFG-Gesamtbeauftragung 2021 wurden aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 5 Mio. € für das Jahr 2021 zur Verfügung gestellt. Zur Weiterführung dieses FFG-Förderschwerpunkts werden ab 2022 laut Bericht vom Oktober 2021 aus dem Budget zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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