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CH: Finanzierung Behandlungs- & Patientensicherheit: Ärzteschaft oder Steuerzahler?

Bildquelle: https://rechtsschmid.ch/tag/strafrecht-arzt/
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DMZ –  POLITIK / MM ¦ Sarah Koller ¦                                 Bildquelle: https://rechtsschmid.ch/tag/strafrecht-arzt/

KOMMENTAR

 

Die mit der Umsetzung des neuen «Qualitätsgesetzes» einhergehende Problematik der Finanzierung und unabhängigen Projektdurchführungen der Stiftung «Patientensicherheit Schweiz» SPS zur Sicherung und weiteren Förderung der Patientensicherheit weist einmal mehr auf das seit Einführung KVG seitens Politik und «Ärzteschaft FMH» bestehende grundlegende Manko einer systemisch alltagstauglichen adäquaten und überwachten Qualitätskontrolle der medizinisch auf Kosten unserer Patient*Innen, Prämien- sowie Steuerzahler*Innen erbrachten Leistungen dank entsprechender Einforderung und Umsetzung der dafür vorliegenden Gesetzesgrundlagen sowie standespolitischen Pflichten hinsichtlich «ärztlicher Sorgfaltspflicht» sowie «medizinischer Ethik» hin.

 

Diese Stiftung wie auch die neu geschaffene 15-köpfige «Eidgenössische Qualitätskommission» dienen der Legislative und Exekutive als auch der Ärzteschaft in erster Linie zur eigennützig wirtschaftlichkeitswahrenden plausiblen Täuschung der Prämien- und Steuerzahler*Innen, man erfülle die gesetzlich vorgegebenen Pflichten, die Verbesserung der Behandlungsqualität und damit einhergehend die Patientensicherheit entsprechend seriös abzusichern. Doch dies liegt weder im wirtschaftlichen Interesse von Politik und Ärzteschaft, da mit einer systemisch adäquaten Förderung der Behandlungs- und Patientensicherheit und der damit einhergehenden Absicherung der Kosteneffizienz im «Schweizer Gesundheitssystem» 20 bis 30 Milliarden Franken eingespart werden könnten. Polit-wirtschaftlich befürchtet man deswegen eine Gefährdung des Wohlstandes der Schweiz sowie der Wirtschaftlichkeit, resp. unerwünschte Gewinn- und Profitverluste der Dienstleister und Krankenversicherungen generell.

 

Standespolitisch befürchtet man eine existentielle Gefährdung der einzelnen Mitglieder der «Ärzteschaft FMH», welche mit der Einführung KVG es unterdessen als selbstverständlich erachten, seit über 25 Jahren jedem Mitglied ein wohlstandssicherndes Einkommen auf Kosten der Prämien- und Steuerzahler*Innen aus diesem Selbstbedienungsladen garantieren zu können, ohne dabei deren verfassungsrechtlich und standespolitisch medizinisch verankerten Pflichten der «ärztlichen Sorgfaltspflicht» tatsächlich Folge leisten zu müssen. Im System geleistete Retrozessionen in jährlicher Milliardenhöhe, wie z.B. den Medikamentenrabatten, konnten und können seit 1996 trotz Weitergabepflicht sowie Verpflichtung zur obligaten Verwendung der Verbesserung der Behandlungsqualität seit 2020 infolge fehlender Abklärung der aktuell geleisteten und gesetzlich qualitätsförderpflichtigen Retrozessionshöhen seitens des Leiters des EDI, der Direktion BAG sowie den kantonalen Gesundheitsdirektionen von der «Ärzteschaft FMH» so weiterhin eigennützig gesetzesmissachtend, wirtschaftlichkeits- und existenzwahrend verwendet werden.

Eine alltagstaugliche medizinische Förderung sowie externe Kontrolle des medizinischen Indikationsentscheides sowie des daraus resultierenden Behandlungsverlaufs und -Erfolges stellen nachweisliche Grundpflichten der «Ärzteschaft FMH» dar. Es obliegt somit der Ärzteschaft, diese aus den systemisch geförderten und erhaltenen Retrozessionen sowie den tarifiell entsprechend ausgehandelten und miteinberechneten Leistungsabgeltungen gemäss TARMED / TARDOC zu finanzieren, die Steuerzahler*Innen nicht erneut zusätzlich eigennützig gesetzesmissachtend zur Kasse zu bitten.

 

Die Zukunft der Stiftung «Patientensicherheit Schweiz» sowie der «Eidgenössischen Qualitätskommission» ist somit einzig und allein abhängig von dieser Ausgestaltung der medizinisch alltagstauglichen adäquaten Qualitätsförderung und Kontrolle, welche zusätzlich viele vorliegenden Probleme infolge hochgradig medizinischer Inkompetenz der politischen Verantwortungsträger der Legislative und Exekutive im «Schweizer Gesundheits- und Sozialversicherungssystem» langfristig zu korrigieren, resp. zu eliminieren vermag.

 

Das Manuskript von Dr. Keusch Andreas legt schonungslos Missstände offen und weist auf die vielschichtigen Probleme hin. 

 

"Finanzierung der «Stiftung Patientensicherheit» obliegt gemäss «KVG-Revision 2016» sowie verfassungsrechtlich verankerter «ärztlicher Sorgfaltspflicht» im Rahmen der damit einhergehenden obligaten medizinischen Qualitätsförderung und Kontrolle der Finanzierungspflicht durch Ärzteschaft"

  

Die Umsetzung des «Qualitätsgesetzes» gefährdet die Finanzierung und Unabhängigkeit der Stiftung «Patientensicherheit Schweiz» 

Mit einer für das Parlament seit Einführung KVV (1995) und KVG (1996) mit jedem neuen Gesetz im «Schweizer Gesundheitssystem» leider schon obligat zu erwartenden Verschlimmbesserung der medizinischen Qualitätssicherung durch mehrheitlich leider sehr einseitig ökonomisch agierende «Schreibtischtäter*Innen» in Bundesbern (Legislative & Exekutive), welche weder eine medizinische Grundausbildung noch langjährige Erfahrung im Klinik- und Praxisalltag aufzuweisen vermögen, nur eine theoretische Verantwortung gegenüber menschlichem Lebens tragen, gerät die Stiftung «Patientensicherheit Schweiz» SPS als sich praktisch noch nachweislich insbesondere für die Sicherheit stationärer Patienten einsetzende unabhängige Expertenorganisation infolge der aktuellen Umsetzung des «Qualitätsgesetzes» (gemäss Revision KVV) nun wegen des damit zusammenhängenden Wegfalls des bisherigen Finanzierungsanteils der Kantone (zu 1/3 wie Bund und Dritte) angeblich in finanzielle Schieflage und Existenznöte.

Mit der Umsetzung dieser Reform wird der «SPS» ein 15-köpfiges Gremium als – unabhängige, interessenskonfliktfreie ?! - «Eidgenössische Qualitätskommission» unserer medizinisch kritisch zu hinterfragenden aktuellen Staatsmedizin noch zusätzlich projektlimitierend vor die Nase gesetzt, was die «SPS» zusätzlich deren bisherige patientensicherheitsgefährdende politische Unabhängigkeit verlieren lässt. Aufgrund der jeweils unter dem Leiter des EDI und des BAG mit dessen Milliarden Prämien- und Steuergelder verschlingendem Administrationsapparat ohne jeglichem medizinisch transparentem Zusatznutzen für die Patienten, Prämien- und Steuerzahler*Innen neu zu genehmigenden Projekten wird diese Stiftung zudem so zu einem polit-wirtschaftlich eigennützig gesteuerten «Handlanger» resp. rein staatlichen Auftragsnehmer mutieren. Wie eben auch das BAG, das selber als pekuniär interessenskonfliktabhängiger Auftragshandlanger des polit-wirtschaftlich mehrheitsfähigen Willens einzustufen ist. Deswegen ist leider anzunehmen, dass der Leiter des EDI, das BAG sowie die 15-köpfige «Eidgenössische Qualitätskommission» so eben nur noch diejenigen Projekte begrüssen und auf Kosten der Steuerzahler*Innen unterstützen werden, welche eben die rein neoliberal ökonomisierte fehlgeleitete staatliche Gesundheitspolitik des Leiters des EDI zusätzlich unterstützt, diese nicht gefährdet, resp. dessen angeblichen effizienten rein kostenumwälzenden und kostenauslagernden willkürlichen Sparbestrebungen mit den diversen so eigennützig behandlungssteuernden und patientensicherheitsgefährdenden finanziellen Vorteilsnahmen, resp. Retrozessionen sowie Budgetobergrenzen etc. nicht in Frage stellen wird.

 

Angesichts der eigennützigen und seit Einführung KVG anno 1996 als selbstverständlich erachteten ökonomischen Mauscheleien unserer Legislative und Exekutive im polit-wirtschaftlichen Eigeninteresse in Bundesbern entpuppt sich diese angebliche Gefährdung nun jedoch genauer betrachtet zu einem reinen Glücksfall hinsichtlich der bisher systematisch unterlassenen Förderung und Sicherung der medizinischen (Indikations-) und Behandlungsqualität im «Schweizer Gesundheits- und Sozialversicherungssystem» durch Politik und Ärzteschaft, um sowohl auf die politische Fehlsteuerung der Qualitätsförderung im «Schweizer Gesundheitssystem» als auch auf die damit einhergehenden finanziellen Vorteilsnahmen und missbräuchlichen Finanzierungen auf Kosten der Patienten, Prämien- und Steuerzahler*Innen hinweisen zu können, welche die medizinischen Grundpflichten der behandelnden Ärzteschaft unterdessen vollständig als selbstverständlich erachtend zu unterwandern vermögen, die medizinischen Werte und medizinische Heilkunst so endgültig zerstören.

 

Missachtung «ärztlicher Sorgfaltspflicht» durch Politik und Ärzteschaft seit Einführung KVG

Zur Förderung der medizinischen Indikations- und Behandlungsqualität sowie der Kosteneffizienz der OKP im «Schweizer Gesundheits- & Sozialversicherungssystem» wäre es deswegen tatsächlich das Beste, wenn die «SPS» deren Aktivität infolge fehlender staatlich unabhängiger Projektinvestitionssicherheit gänzlich sistieren müsste, um nicht mehr länger das diesbezüglich vorliegende Bankrottversagen unserer Politik und Ärzteschaft gegenüber unseren Patient*Innen sowie Prämien- und Steuerzahler*Innen dank der bisherigen Tätigkeit dieser Stiftung hinsichtlich Förderung der Indikations- und Behandlungssicherheit gegenüber unseren Patient*Innen weiterhin (standes-) politisch finanziell eigennützig kaschieren zu können. Denn die durch das Parlament, Bundesrat und Gesundheitsbehörden explizit manipulativ ungenügende eigennützige Aufklärung der Bevölkerung zum generell wirtschaftlichen erwünschten Eigennutz unserer Leistungserbringer sowie Dienstleister ohne jeglichem medizinischen Mehrwert führt aktuell leider dazu, dass die jeweilig angeblich gutgemeinten plausiblen Gesetzesänderungen nicht wirklich im angeblichen Interesse unserer Patient*Innen und Prämien- sowie Steuerzahler*Innen erfolgen, weder von der «4. Gewalt» noch vom Volke genügend kritisch hinterfragt, bei allfällig notwendigen Volksabstimmungen auf Kosten des Stimmvolkes fälschlicherweise so erneut eigennützig umgelagert, resp. ausgelagert werden können. Dabei gehört es aufgrund der verfassungsrechtlich verankerten «ärztlichen Sorgfaltspflicht» zur medizinisch ethischen Grundpflicht der «Ärzteschaft FMH», über transparente adäquate Förderung der medizinischen Indikations- (Anamnestik, Diagnostik, Therapie) und Outcomequalität (Behandlungsverlauf, -Erfolg) die Patientensicherheit laufend obligat sicherstellen, weiter fördern und optimieren zu müssen.

  

Keusch A. Präsentation «Retrozessionen im Gesundheitswesen» bei «PULSUS»

Luzern: 4. Juni 2013

 

 

Priorisierung wirtschaftlicher Eigeninteressen zu Lasten medizinischer Sicherheit / Sorgfaltspflicht

Finanziell nachweislich nicht unabhängig, resp. finanziell nicht interessenskonfliktfrei ins «Schweizerische Parlament» gewählte politisch entsprechend leicht zu korrumpierenden Parteienvertreter*Innen des National- und Ständerats versuchen in Folge, sich und seinesgleichen einen möglichst grossen Anteil des aktuell über 85 Mrd. schweren vorliegenden Selbstbedienungsladens «Schweizer Gesundheitssystem» dank «Interessens-» anstelle von «Sachpolitik» absichern zu können. Wer nun nicht den diversen finanziell eigennützigen Interessen der jeweiligen Parteien mit deren Wähler*Innen entspricht, hat kaum, resp. nur sehr geringe Chancen ins Parlament gewählt zu werden! Rutscht per Zufall doch einmal die eine oder der andere erfolgreich bis nach Bundesbern durch, kann dessen Stimme, Votum dank zwei leicht zu korrumpierenden parlamentarischen Gegenstimmen leider sehr schnell auf Kosten der Patientensicherheit zum Verstummen gebracht, muss seitens der unterlegenen Minderheit in Folge demokratisch akzeptiert werden, selbst wenn dabei nachweislich gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstossen wird, da die Schweiz zur Korrektur solcher politischer leicht korrumpierbarer demokratischer und rechtsstaatlicher Fehlleistungen und damit einhergehendem amtsmissbräuchlichen Handelns unserer Legislative, Exekutive und Judikative diesbezüglich kein «Bundesverfassungsschutzgericht» zur Korrektur vorgesehen und etabliert hat. Was in Europa als einzigartige - politisch eigennützige - Ausnahme zu bezeichnen ist, vermag so eben die Schweizerische Politik und Wirtschaft vor dem generellen Vorwurf polit-wirtschaftlicher Korruption erfolgreich zu schützen. Diese eigennützigen leicht korrumpierbaren finanziellen Vorteilsnahmen gefährden im «Schweizer Gesundheitssystem» die medizinische Absicherung der Patientensicherheit seit Einführung KVG anno 1996. Die medizinische Behandlungsqualität und damit einhergehende Patientensicherheit unterliegt somit generell einer wirtschaftlich eigennützigen - neoliberalen - Interessenspolitik und nicht einer medizinisch ethisch nachweislich transparenten Sachpolitik infolge entsprechend mangelhafter Einforderung und Umsetzung der WZW-Kriterien gemäss KVG mit daraus resultierender oberflächlicher, mangelhafter medizinischer Qualitätsförderung und Qualitätssicherung sowie damit ebenfalls einhergehender mangelhafter Sicherung und Förderung der Patientensicherheit.

 

Seit 2009 sind das Parlament, der Bundesrat und die Gesundheitsbehörden über diese vorliegende Grundproblematik dank dem Reformmanuskript von Prof. Dr. med. Paul Robert Vogt, Direktor Klinik für Herzchirurgie, Universitätsspital Zürich, eines national und international reputierten klinisch ausgewiesenen Mediziners sowie Kenners diverser Gesundheitssysteme, sowie alle Verantwortlichen des «Schweizer Gesundheitssystems» entsprechend aufgeklärt worden:

 

 Kommentar Prof. Dr. med. Paul-Robert Vogt zu Leserdebatte:

Welche Änderungen braucht das Schweizer Gesundheitssystem? NZZ Online, 2. Juli 2017

https://www.nzz.ch/leserdebatte/leserdebatte-welche-aenderungen-braucht-das-schweizer-gesundheitssystem-ld.1303835

 

Dieses Manuskript musste angesichts der zunehmend weiteren nachweislichen Verschlechterung der medizinischen Indikations- und Outcome-Qualität sowie der Kosteneffizienz infolge Untätigkeit dieser politisch und medizinischen Hauptverantwortlichen unseres Gesundheitssystems 2020 entsprechend überarbeitet und veröffentlicht werden. Im Gegensatz zum damaligen Manuskript, welches politisch und medizinisch finanziell eigennützig sogleich wieder von allen beteiligten und finanziell abhängigen Protagonisten des «Schweizer Gesundheitssystems» vorteilswahrend in der Schublade versorgt werden konnte, wurde das Manuskript von 2020 für alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger nun in «Der Mittelländischen Zeitung» DMZ veröffentlicht, kann von Politik und Wirtschaft nicht mehr einfach so negiert werden:

Dabei wird unmissverständlich darauf hingewiesen, dass in der Schweiz keine ernstzunehmende medizinisch adäquate Qualitätssicherung und Förderung existiert, welche im Falle einer Inanspruchnahme medizinischer Leistungen im «Schweizerischen Krankenversicherungssystem» gleichzeitig so eben auch die Patientensicherheit nicht mehr ausreichend zu gewährleisten vermag:

 

 
«Aktuell gibt es im Schweizerischen Gesundheitswesen keine adäquate Qualitätskontrolle, allenfalls eine, welche in Anlehnung an die Misere der Fallpauschalen den administrativen Aufwand vermehrt, aber bestenfalls unbrauchbare Surrogat-Parameter, statt harte Daten erhebt.»

«Eine adäquate Qualitätskontrolle ist eine ethische Pflicht. Sie wird sträflich vernachlässigt – auch und gerade von jenen, welche eine Vorreiterrolle beanspruchen und zwar im Chor mit Gesundheitsdirektionen, Regierungsräten und Regierungsrätinnen, Rektoren, Dekanen und Klinikdirektoren.»

 Vogt P.R.
Die Mittelländische Zeitung, 2020
 

 

Eine medizinisch adäquate Q-Förderung und Q-Sicherung/-Kontrolle mit «externen Audits» zur expliziten Verhinderung einer allfälligen Vertuschung interner wirtschaftlicher Eigeninteressen stellt nicht nur eine ethische Grundpflicht unserer Leistungserbringer dar, sondern wird auch in der «Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft» über die «ärztliche Sorgfaltspflicht» obligat eingefordert. Aufgrund der vorliegenden eigennützigen Interessens- anstelle interdisziplinärer objektivierenden Sachpolitik seit Einführung KVG konnte eine adäquate, alltagstaugliche Umsetzung der WZW-Kriterien durch Bundesrat, Parlament, BAG sowie den kantonalen Gesundheitsbehörden mit deren Gesundheitsdirektionen, insbesondere des Z-Kriteriums «Zweckmässigkeit» medizinischer Leistungen (Zusatz- / Langzeitnutzen) zur Absicherung der medizinischen Behandlungsqualität sowie der ökonomischen Kosteneffizienz im aktuell leider deswegen so ermöglichten eigennützig leicht mengenausweitenden und damit wirtschaftlichkeitssteigernden Interesse unserer Leistungserbringer, Dienstleister sowie den Versicherungen im «Schweizerischen Sozialversicherungssystem» bisher erfolgreich verhindert werden.

  • Dossier «Entwicklung Gesundheitskosten & Grundversicherungsprämien: Was wäre, wenn bereits 1996 medizinische Qualitätsförderung gemäss dem WZW-Kriterium ‘’Zweckmässigkeit’’ politisch systematisch adäquat eingefordert und umgesetzt worden wäre?!» Keusch. A, MEDVICE, Pfäffikon SZ, Informationsschreiben vom 7. September 2016

Dank unseren so agierenden Vertreter*Innen im Bundesrat und Parlament, die für morgen eigennützig schon heute nicht mehr wissen, was sie gestern beschlossen haben, müssen unsere Leistungserbringer, Dienstleister sowie Versicherungsanbieter im «Schweizer Sozialversicherungssystem» zusätzlich keine ernsthafte, deren Wirtschaftlichkeit unerwünscht beeinflussende Reformen oder keine entsprechend konsequente Umsetzungen des vorliegenden KVG hinsichtlich profitminimierender Qualitätsförderung oder Haftpflichtforderungen bei Missachtung der «ärztlichen Sorgfaltspflicht» im «Schweizer Sozialversicherungssystem» (Gesundheitswesen und Invalidenversicherung) befürchten.

 

Stiftung «Patientensicherheit Schweiz» kaschiert gewinn- und profitoptimierenden «Betrug» der Politik und Ärzteschaft FMH gegenüber Prämien- und Steuerzahler*Innen

Acht Jahre nach Einführung KVG hat man zum Vertuschen dieses höchst eigennützigen herummauschelnden neoliberal ökonomisierenden medizinisch jedoch höchst inkompetenten Treibens in Bundesbern ohne jeglichem Mehrwert resp. medizinischen Zusatznutzen für unsere Patient*Innen und Prämienzahler*Innen 2003 deswegen die «SPS» im finanziell eigennützigen, die ärztliche Sorgfaltspflicht nach aussen hin wahrendem Eigeninteresse der Ärzteschaft gegründet, um die seit 1996 systematisch fehlende Q-Förderung und Kontrolle durch unsere Leistungserbringer erneut möglichst erfolgreich zu Lasten der Steuerzahler*Innen gewinn- und profitoptimierend kaschieren und vermeiden zu können. Die Projekte dieser Stiftung ermöglichten es bis anhin weitestgehend, sich im Interesse von den die Bundesverfassung gezielt missachtenden ehemaligen und aktuellen Mitgliedern im Bundesrat und Parlament sowie im wirtschaftlichen Eigeninteresse unserer Leistungserbringer und Dienstleister sowie den diversen Versicherungen im «Schweizerischen Sozialversicherungssystem» weiterhin in diesem so ermöglichten «Selbstbedienungsladen» gezielt bereichern zu können, ohne eben dabei tatsächlich finanziell deren Grundpflicht gegenüber den obligatorisch Versicherten leisten zu müssen. Im Gegenteil, 25 Jahre nach Einführung KVG wird es von allen Protagonisten im «Schweizer Gesundheitssystem» unterdessen als völlig selbstverständlich erachtet, die dank dieser Stiftung getroffenen Massnahmen zur zusätzlichen Absicherung der Patientensicherheit erneut auf Kosten der Steuerzahler*Innen auslagern zu können. Dies, obschon diese Verantwortung und Pflicht über die verfassungsrechtlich verankerte «ärztliche Sorgfaltspflicht» eine medizinisch ethische Selbstverständlichkeit darstellen sollte, tarifiell über TARMED / TARDOC zusätzlich entsprechend ökonomisch bereits miteinberechnet, damit eigentlich bereits polit-ökonomisch entsprechend vergütet und abgesichert sein sollte.

 

Zur gezielten eigennützigen Wirtschaftlichkeitsförderung unserer Leistungserbringer, Dienstleister und Sozialversicherungen ‘betrügt’ man unsere Patient*Innen sowie Prämien- und Steuerzahler*Innen somit bewusst oder – infolge hochgradiger Inkompetenz, Überforderung oder gar möglicher Verlogenheit unserer Legislative und Exekutive - unbewusst, verschleudert zur angeblichen Finanzierung der «SPS» sowie der neugeschaffenen 15-köpfigen «Eidgenössischen Qualitätskommission» so nur noch zusätzlich unnötig Steuergelder.

 

Missachtung ärztlicher Grundpflicht durch eigennützig agierende Politik und Ärzteschaft

Kein Wunder versuchen angesichts der aktuellen Umsetzung des «Qualitätsgesetzes» nun standespolitisch agierende Protagonist*Innen diesen gut kaschierten «Betrug» gegenüber unseren Prämien- und Steuerzahler*Innen argumentativ manipulierend weiterhin so eigennützig wie nur möglich vertuschen zu können, um eben auch in Zukunft nicht selber zur Kasse gebeten zu werden, was deren «ärztliche Sorgfaltspflicht» jedoch prinzipiell als selbstverständlich voraussetzen müsste.

 

Für den «Zentralvorstand FMH» mit deren «Standesorganisationen FMH» bedeutet diese Stiftung somit grundsätzlich eine wirtschaftlich sehr willkommene zusätzliche profit- und gewinnmaximierende Auslagerung deren medizinisch-ethischen Grundpflichten und Kosten der Patient*Innen sowie Prämien- und Steuerzahler*Innen. Es liegt somit in deren grundlegenden Interesse, dass diese Stiftung deren Projekte auch in Zukunft wie bis anhin weiterhin ohne jegliche Planungs- und Finanzierungssicherheitsprobleme zu gestalten vermag:

 

 
«Die neue Gesetzeslage enge die Stiftung zu sehr ein»!
 
Zentralvorstand FMH, 10 vor 10, 28. Januar 2022
 

 

Mit dem aktuellen Abspringen des «Zentralvorstands FMH» von dieser Stiftung versucht man seitens der FMH standespolitisch den Druck gegenüber der allgemeinen Politik gezielt so zu erhöhen, die Finanzierung dieser Stiftung vor Etablierung des «Qualitätsgesetzes» wiederherzustellen, um vom eigentlichen Problem der Ärzteschaft weiterhin ablenken zu können: einer adäquaten medizinischen Q-Sicherung und Kontrolle. Das bisher über die Pflichten der Ärzteschaft eigennützig mangelhaft aufgeklärte Volk frägt sich ansonsten zurecht, wer denn tatsächlich noch für deren Behandlungssicherheit aufkomme, sollte die «SPS» deswegen deren Aktivitäten tatsächlich einstellen müssen.

 

Ein standespolitisch taktisch somit sehr geschickter Zug der FMH, um auf diese Art und Weise die Finanzierung dieser Stiftung eben nicht auf deren sondern eben erneut auf zusätzliche Kosten der Steuerzahler*Innen wahren zu können, obschon die «ärztliche Sorgfaltspflicht» jeder/jedes behandelnden Ärztin / Arztes diese von Anfang an voraussetzt, wenn diese(r) dessen erbrachten Dienstleistungen gemäss HMG, KVG, KVV etc. zu Lasten der obligatorischen Grund- und Zusatzversicherungen abrechnen lassen will.

 

Die von den «10vor10» Journalist*Innen seit Dezember 2021 eigennützig oberflächlich gehandhabte Wahrung deren journalistischen Ethik gegenüber Recherche und Aufklärung des Volkes hinsichtlich der verfassungsrechtlich und gesetzlich vorliegenden Grundpflicht der Ärzteschaft im Interesse der Legislative, Exekutive und Judikative, die medizinische Behandlungsqualität und Patientensicherheit nicht entsprechend sicherstellen zu müssen, führt so nur zu einem völlig falschen Eindruck, die «SPS» sei wegen der aktuellen Finanzierungsgrundlage stark gefährdet. Einmal mehr kann über pekuniär eigennützige, entsprechend meinungsmanipulierende unvollständige Argumentationen diese Grundverantwortung gegenüber der Pflicht der Wahrung der Patientensicherheit zwischen Politik und Ärzteschaft zu angeblich glaubwürdigen Gunsten letzterer elegant hin und her geschoben werden, so dass am Ende die Finanzierung dieser Grundpflicht erneut auf die Steuerzahler*Innen abgewälzt werden kann.

 

Der Standespolitiker FMH sowie Präsident der «Haus- und Kinderärzte FMH der Schweiz», Dr. med. Philippe Luchsinger, steigt somit ebenfalls eigennützig meinungsmanipulierend in diesen standespolitisch typischen gewinn- und profitwahrenden, prinzipiell vorgetäuschten Alarmismus mit ein:

 

 
«Die Zukunft dieser Stiftung ist für mich ganz rabenschwarz. Sie hatte vor dieser Gesetzesänderung ein Budget zu Verfügung. Sie vermochte dank dieser Finanzierung hinsichtlich Patientensicherheit und Qualität in unserem Gesundheitswesen sehr gute Arbeit zu leisten. Dieses Budget schmilzt nun hinweg. Sie vermögen deren aufgebauten Projekte nicht mehr weiterführen und neue Projekte nicht anzugehen, weil man nicht weiss, was zukünftig noch finanziell unterstützt wird»
 
Dr. med. Philippe Luchsinger, 10vor10, 28. Januar 2022
 

 

Auch die hinsichtlich ärztlicher Grund- und Sorgfaltspflichten offensichtlich ebenfalls überforderten oder entsprechend eigennützig gesetzesmissachtend lobbyierenden Parlamentarier*Innen, wie z.B. im vorliegenden «10vor10» Beitrag die als Patientenschützerin sich äussernde Nationalrätin Flavia Wasserfallen, blasen im finanzierungsentlastenden Eigeninteresse der Ärzteschaft im vordergründig plausiblen Interesse der Patienten ebenfalls in dasselbe Horn, um eben damit auch gleichzeitig das bisherige Bankrottversagen der Politik hinsichtlich Einforderung und Umsetzung einer medizinisch adäquaten Q-Förderung und Kontrolle ebenfalls weiterhin möglichst erfolgreich vertuschen zu können:

 

 
«Für unsere Patientinnen und Patienten ist diese Stiftung vor allem im Bereiche Behandlungsfehler, Medikationsfehler sehr wichtig, um diese entdecken und national erfassen zu können, weil wir bis heute kein entsprechendes nationales Meldesystem besitzen, um solche Fehler entdecken zu können. Diese Rolle könnte die «Stiftung Patientensicherheit» eben einnehmen»
 
SP Nationalrätin Flavia Wasserfallen, 10vor10, 28. Januar 2022
 

 

Alle drei beteiligten Parteien des vorliegenden «10vor10» Berichtes - Ärzteschaft, Politik, Journalismus - missachten somit die gesetzlich verankerte Grundpflicht der Ärzteschaft, mit welcher dieser Beitrag gegenüber dem Volk so angeblich plausibel vorzutäuschen vermag, dass es selbstverständlich sei, diese Stiftung auf zusätzliche Kosten der Steuerzahler finanzieren zu können, um somit sowohl im Interesse der Politik und der Ärzteschaft deren wirtschaftlich eigennütziges Komplettversagen hinsichtlich medizinischer Absicherung, Förderung und Finanzierungspflicht der Behandlungsqualität und Behandlungssicherheit seit Einführung KVG weiterhin eigennützig, profit-, gewinn und wirtschaftlichkeitswahrend kaschieren zu können.

 

Somit scheint nicht nur die Ärzteschaft, sondern auch die Politik sowie die objektivierende «4. Gewalt» für morgen schon heute nicht mehr wissen zu wollen, was gestern grundsätzlich beschlossen wurde, wenn es deren Wahrung der eigenen Wirtschaftlichkeit zu gefährden droht.

 

Finanzierungspflicht der Stiftung «Patientensicherheit Schweiz» obliegt der Ärzteschaft

Wie nun die Ärzteschaft die verfassungsrechtlich gesetzliche verankerte Wahrung der ärztlichen Sorgfaltspflicht mit der daraus resultierenden Absicherung, Förderung der Patientensicherheit im Einzelnen als behandelnde(r) Ärztin/Arzt, Gemeinschaftspraxis, Managed Care Netzwerkgruppe, Klinik, (Universitäts-)Spital im Verbund mit den jeweiligen «Standesgesellschaften FMH» vorzugehen beliebt, obliegt letzten Endes deren verfassungsrechtlich und gesetzlichen verankerten Grundflicht / Verantwortung zur Wahrung deren «ärztlichen Sorgfaltspflicht» gegenüber deren zu behandelnden Patient*Innen. Aufgrund der vorliegenden gesetzlich geregelten Leistungsabrechnungsmöglichkeit unserer Leistungserbringer hat die Exekutive mit deren staatlichen und kantonalen Gesundheitsbehörden die adäquate patientensicherheitsfördernde Umsetzung in Folge zu kontrollieren, bei Missachtung strafrechtlich zu sanktionieren, ansonsten auch die Exekutive im wirtschaftlichen Eigeninteresse der jeweilig interessenkonfliktbehaftenden Legislative das Volk – die Patient*Innen, Prämien- und Steuerzahler*Innen - zusammen mit der «Ärzteschaft FMH» vorsätzlich «grob fahrlässig», u.U. mit hoher krimineller Energie und Absicht, zu betrügen gewillt ist, dies somit einem offenen Gesetzesbruch gleichkäme. Dieser würde jedoch den demokratischen Rechtsstaat Schweiz endgültig als «Bananenrepublik» entlarven. 

 

 
«Bis jetzt lebten die Demokratien nach der Devise:
Beim grossen Geld hört der Rechtsstaat auf.»
 
Michael Schischkin, Russischer Schriftsteller
TagesAnzeiger 10. Februar 2022
 

 

Das unterdessen so unnötig auf über 85 Milliarden Franken angestiegene «Schweizer Gesundheitssystem» ist nach der gelungenen Rettung des «Bruttoinlandproduktes» BIP und der damit einhergehenden Wahrung des Wohlstands sowie der Wohlfahrt des demokratischen Rechtsstaates Schweiz für die Politik und die Schweizer Demokratie dank Einführung KVG wirtschaftlich betrachtet unterdessen offensichtlich «To Big To Fail» geworden, …

 

 
«Wer hätte ahnen können, dass wir ein Gesetz (KVG) entwickeln, das am Ende das Bruttoinlandprodukt (BIP) rettet?
Die Kostensteigerung im Gesundheitswesen ist der einzige Grund, warum das BIP in der Schweiz nicht negativ ist. Das muss man sich mal vorstellen.
Doch Handkehrum wurde die Bevölkerung zur Übernutzung erzogen.
Wir hatten zwar Bedenken, dass es eine Leistungsausweitung geben könnte, aber diese Dimension war unvorstellbar.»
 
Thomas Braun, SokratesGroup
OberseeNachrichten, 22. Februar 2018
 

 

… so dass nun selbst die Ärzteschaft es unterdessen als «selbstverständlich» erachtet, deren Grundverantwortung gemäss medizinischer Ethik und ärztlicher Sorgfaltspflicht mit der damit einhergehenden Absicherung der Patientensicherheit über adäquate Förderung der medizinischen Indikations- und Outcomequalität nur noch dann nachkommen zu müssen, wenn die dabei entstehenden Kosten zusätzlich vergütet, resp. mengenausweitend gleich wieder kompensiert werden oder eben durch gezielte politische Auslagerung dieser Kosten gegenüber den Prämien- und Steuerzahler*Innen finanziert werden können.

 

 
«Fundamental:
Die Ärzteschaft muss endlich eine adäquate Qualitätskontrolle betreiben.»
 
Ist man nicht gewillt, 20 Milliarden zu sparen, weil damit u.a. Arbeitsplätze in Gefahr sind, oder weil die Ausgaben im Gesundheitswesen benützt werden, uns einen jährlichen Anstieg unseres Bruttosozialproduktes zu ‘’verkaufen’’, muss die Politik das sagen»
 
Vogt P.R.
Die Mittelländische Zeitung, 2020
 

 

 

Seit Einführung KVG haben sich sowohl die Ärzteschaft als auch die Politik im wirtschaftlichen Eigeninteresse nachweislich darüber hinweggesetzt, eine entsprechende medizinische Qualitätsförderung zur Absicherung der Patientensicherheit gemäss KVG mit WZW und den nachfolgenden Revisionen entsprechend zu etablieren, um so sowohl die Qualität (inkl. Patientensicherheit) als auch Kosteneffizienz im Schweizer Gesundheitssystem langfristig zu sichern. Dies, weil sämtliche Profiteure eines solchen Gesundheitssystems mit entsprechendem adäquaten Qualitätsnachweis dank Einforderung und Umsetzung dieser mit einem Schlag mindestens 20 Milliarden Franken einsparen würden, die einzelnen Ärzt*Innen, Spitäler und Kliniken unter der aktuellen höchst ineffizienten klinik- und praxisfremd verordneten Staatsmedizin des Leiters des EDI zusammen mit dem diesbezüglich ebenfalls überforderten inkompetenten BAG befürchten, existenzbedrohende wirtschaftliche Verluste zu erleiden. Müsste sowohl die Politik als auch Ärzteschaft dieses wirtschaftlichkeitswahrende eigennützige Treiben auf Kosten der Behandlungs- und Patientensicherheit gegenüber unseren Prämien- und Steuerzahler*Innen zugeben, würde dies zu einem langanhaltenden schwerwiegenden Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Glaubwürdigkeit von Politik und der Ärzteschaft FMH führen, weswegen diese Protagonisten dies nach wie vor mit Pflästerlipolitik und Pflästerlimassnahmen zu kaschieren versuchen. Dies führt dazu, dass das KVG & Co. zu einem immer grösser werdenden Prämien- und Steuergeld verschwendendem Papiertiger mutiert, so dass Politiker und medizinische Standespolitiker deswegen immer lauter dessen Aufhebung propagieren. Dabei müsste das ‘ursprüngliche’ KVG nur endlich mit adäquater Q-Förderung und Kontrolle entsprechend umgesetzt werden. Aber eben, dies würde eine unerwünschte Einsparung von mind. 20 Milliarden Franken bedeuten, was kein davon profitierender Protagonist im Schweizer Gesundheitswesen aktuell gewillt ist, tatsächlich einsparen zu wollen, solange man die Patienten, Prämien- und Steuerzahler*Innen nach wie vor wie eine eierlegende Wollmilchsau über den Tisch zu ziehen vermag.

 

Wenn die «SPS» nun aber im Interesse der medizinischen Grundverantwortung der Ärzteschaft deren hochgelobten patientensicherheitsfördernden Aktivitäten seitens der Ärzteschaft und Patientenschützern weiterhin wie bisher betreiben soll, dann ist diese deswegen nicht erneut auf Kosten der Steuerzahler*Innen zu finanzieren, sondern auf Kosten der Ärzteschaft, welche infolge unterstützendem Missachten der medizinischen Grundpflichten seitens der Exekutive und Legislative seit Einführung KVG 1996 sowie Revision KVG 2016 sich nun offensichtlich weiterhin auf Kosten der Prämien- und Steuerzahler*Innen erneut wirtschaftlich gesetzesmissachtend abzusichern versucht.

 

Absicherung Patientensicherheit dank WZW-Kriterien (Art. 32 Abs. 1 KVG) 

Das KVG bietet grundsätzlich die gesetzliche Handhabe, gemäss WZW nur wissenschaftlich fundierte, zweckmässige und wirtschaftliche Leistungen zur Abgeltung im Sozialversicherungssystem zuzulassen, um so die medizinische Indikations-, Behandlungsqualität , Patientensicherheit sowie Kosteneffizienz im «Schweizer Gesundheitssystem» dank Rationalisierung anstelle von patientensicherheitsgefährdender willkürlicher Rationierungen, Budgetobergrenzen sowie angeblich kosteneinsparender Steuerung der Patientenströme dank Retrozessionen absichern zu können. Um dies überhaupt über die WZW-Kriterien tatsächlich sicherstellen zu können, stellt die medizinische Förderung von Indikation und Outcome aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Therapiefreiheit mit dessen Verpflichtung zur Anwendung der individuell besten Therapie eine Grundvoraussetzung dar. Damit die Kosteneffizienz gemäss WZW ebenfalls gewährleistet bleibt, stellt ein entsprechend zu leistender Beleg der Ärzteschaft des medizinischen Zusatz- und Langzeitnutzens der erbrachten Dienstleistungen auf Kosten der Prämien- und Steuerzahler*Innen über das WZW-Kriterium «Zweckmässigkeit» eine zentrale Rolle dar. Bis heute hat die Legislative und Exekutive dies gegenüber der Ärzteschaft jedoch nachweislich nicht konsequent eingefordert und umgesetzt, weil deren gesundheitspolitisches Primat stets die Absicherung des Wohlstandes der Schweiz und damit des BIP und eben nicht die Patientensicherheit, das Wohl und die Würde unserer erkrankten Mitmenschen nach medizinischer Ethik sowie ärztlicher Sorgfaltspflicht darstellt.

 

Absicherung Patientensicherheit gemäss Revision KVG Art. 56 Abs. 3bis

Mit der vorliegenden Revision des KVG vom 17. März 2016 hinsichtlich der seit 1996 vorliegenden Eigenbereicherung der Ärzteschaft dank hochgradiger Inkompetenz der Legislative und Exekutive infolge juristisch vorliegendem Widerspruch zwischen Art. 33 HMG und Art. 56 Abs. 3 KVG mit den daraus resultierenden eigennützigen finanziellen Vorteilsnahmen wie z.B. Medikamenten- und Medizinalprodukterabatten auf Kosten der Schuldner dieser Leistungen, den Prämien- und Steuerzahler*Innen, hat die Legislative mit dessen Revision des bisherigen Art. 56 Abs. 3 KVG über den neuen Art. 56 Abs. 3bis KVG festgehalten, dass die nicht weitergegeben finanziellen Vorteilsnahmen nachweislich zur Verbesserung der Qualität der Behandlung und somit zur gleichzeitig damit einhergehenden Förderung der Patientensicherheit eingesetzt werden müssen: 

 

Revision KVG, 17. März 2016

 

Seit dem 1. Januar 2020 diesbezüglich nun geleisteten Retrozessionen müssen gemäss Art. 56 HMG seitens der Retroempfänger, z.B. der Ärzteschaft, nun auf Verlangen der zuständigen Behörden ausgewiesen, resp. buchhalterisch offengelegt werden:

 

Revision HMG, 17. März 2016

 

 

Unter dem aktuellen Leiter des EDI werden zur bisherigen Kaschierung der politisch eigennützigen Fehlleistungen der Legislative und Exekutive nun diese Beträge zu Lasten der Schuldner dieser Leistungen aber offensichtlich gesichtswahrend weiterhin nicht erhoben und transparent veröffentlicht, resp. zum Schutze deren nachweislich amtsmissbräuchlich gesetzesmissachtenden Treibens nach wie vor gezielt Geheimgehalten. Analog zu den tatsächlich ausgehandelten Medikamentenpreisen, wie z.B. den Corona-Vakzinen und Arzneimitteln, um im wirtschaftlichen Eigeninteresse der Pharmaindustrie mit dessen internationalen gewinn- und profitoptimierenden Preisfestsetzungsstrategien den tatsächlichen Schweizer Fabrikabgabepreis, der bei vielen Ländern Teil des Auslandspreisvergleiches ist, nicht transparent gewinnminimierend preisgeben zu müssen.

 

Eine diesbezügliche Transparenz ist seitens des Bundesrates und der Gesundheitsbehörden aber gerade dann von Bedeutung, wenn politisch ebenfalls eigennützig und höchst inkompetent meinungsmanipulierende Parlamentarier*Innen wie z.B. Flavia Wasserfallen zusammen mit ebenfalls eigennützig meinungsmanipulierenden Standespolitikern der Ärzteschaft wie z.B. Philippe Luchsinger mit freundlicher Unterstützung heillos überforderter Journalist*Innen sich hinsichtlich der Finanzierung der «SPS» erneut so zu äussern beginnen können, ohne dabei gleichzeitig auf das bisherige eigennützige Bankrottversagen von Politik und Ärzteschaft hinsichtlich Q-Förderung und Kontrolle, und damit eben auch der nachhaltigen Förderung der Patientensicherheit hinweisen zu müssen. So ist es für diese charakterlos eigennützig meinungsmanipulierenden Protagonist*Innen eben ein leichtes Spiel, die Prämien- und Steuerzahler*Innen erneut skrupellos (amts-)missbräuchlich zur Kasse zu bitten, resp. erneut finanziell eigenbereichernd über den Tisch zu ziehen versuchen, um die «SPS» im angeblich plausibel vorgeschobenen Interesse der Patienten doch noch retten zu können, um eben seitens der Politik und Ärzteschaft so weiterfahren zu können, wie bisher.

 

Verheimlichung aktuell geleisteter Retrozessionshöhe durch Exekutive und Ärzteschaft

Unter der aktuellen Leitung des EDI sowie der Direktion des BAG wird der Bevölkerung nach wie vor gezielt verschwiegen, welchen Retrozessionsbetrag die Ärzteschaft seit dem 1. Januar 2020 für eben diese angebliche Verbesserung der Behandlungsqualität und Patientensicherheit tatsächlich zur Verfügung hat, um deren Effizienz der medizinischen Steigerung der Behandlungsqualität und Patientensicherheit tatsächlich genauer abklären zu können. Konkret: Setzt die Ärzteschaft diese Prämiengelder nun tatsächlich zur nachweislichen Förderung des medizinischen oder eben doch nicht viel eher nur erneut zur Wahrung deren Wirtschaftlichkeit ein, durch Pseudoqualitätsförderung dabei die tatsächliche Förderung der medizinischen Behandlungsqualität und Patientensicherheit erneut so nur vortäuschend?

 

2014 betrugen die von der Ärzteschaft missbräuchlich eingenommenen Medikamentenrabatte hochgerechnet maximal rund 1,5 Mrd. Franken, welche mit den jährlich steigenden Medikamentenumsätzen in Folge entsprechend prozentual weiter angestiegen sein dürften.

  • Infoschreiben «Gesundheitswesen: Staatlich geförderte Quersubventionen auf Kosten der Patienten, Prämien- & Steuerzahler» mit Dossier «’’Medikamentenrabatte’’ oder ‘’Staatlich geförderte missbräuchliche Quersubvention infolge politisch administrativ auferlegter Mehrkosten der Ökonomisierung des Schweizer Gesundheitssystems auf Kosten der Patienten & Prämienzahler’’» Keusch A., MEDVICE, Pfäffikon SZ, 16. November 2019

Die Berechnung basiert aufgrund öffentlich gemachter Angaben der handelsüblich geleisteten Rabatthöhen im stationären Bereich seitens «swissmedic», der stationär verabreichten Medikationsmenge gemäss Artikels der «SonntagsZeitung» beruhend auf der Hochrechnung gemäss den vorliegenden Daten des Krankenversicherers «Helsana», der Angabe der angeblich tatsächlich geleisteten Rabatthöhe gemäss SRF basierend auf den ausgewiesenen Daten von «Santésuisse» sowie den persönlichen Erfahrungswerten zu den handelsüblich gewährten Rabatthöhen seitens der Pharmaindustrie im Praxis- und Klinikalltag gepaart mit den ehemaligen Erfahrungswerten zu den Medikamentenumsätzen und geleisteten Rabatten zur Zeit meiner Aktivitäten als Medical Director sowie der vorliegenden Aufklärung zum systematischen Abrechnungsbetrug der Ärzteschaft bei der Verordnung und Abgabe von kassenpflichtigen Medikamenten anlässlich meiner Aktivitäten als Patientenvertreter.

 

  • Swissmedic. «Zur Zulässigkeit von Rabatten gemäss Artikel 33 Absatz 3 Buchstabe b des Heilmittelgesetzes. Journal 11/2012: S. 1054.

  • Burkhardt P. Medikamente verschlingen ein Drittel der Prämien. SonntagsZeitung, 22. November 2015: S. 39

  • Tagesschau. «Fragwürdige Provisionen auf Medikamente». SRF, 4. Mai 2015

 

Da der bisherige mengenausweitende Einsatz von Medikamentenrabatten durch die Hersteller erst ab dem 1. Januar 2020 seitens der Leistungserbringer (inkl. Apothekern) der Weitergabepflicht unterliegen oder anstelle dessen neu obligat zur Verwendung der Förderung der Behandlungsqualität eingesetzt werden müssen, konnten die Prämien- und Steuerzahler seitens der Ärzteschaft so von 2014 bis 2019 wohl um rund 9 Mrd. Franken «betrogen» worden sein.

 

Angesichts der vorwiegend patientensicherheitsfördernden Aktivitäten der «SPS» im stationären Bereich ist nun insbesondere der hochgradige Betrug der stationären Leistungserbringer hinsichtlich eigennützig wirtschaftlichkeitssichernder Verwendung der im stationären Bereich erhaltenen Retrozessionen von besonderem Interesse:

 


«Die bisherige Praxis hat dabei gezeigt, dass Preisrabatte an Spitäler von bis zu 90% auf dem Fabrikabgabepreis als handelsüblich bezeichnet werden können.»
 
swissmedic
Swissmedic Journal 11/2012
 

 

Ab dem 1. Januar 2020 hätte der Bundesrat und das BAG nun die gesetzliche Handhabe, in Erfahrung bringen zu können, wie hoch der tatsächliche Medikamentenrabatt für die Jahre 2020 sowie 2021 gegenüber der Ärzteschaft und den Krankenkassen ausgefallen ist! Somit also, welcher Betrag seitens der Ärzteschaft dank fehlender Rückzahlung gegenüber den Krankenkassen deswegen zur nachweislichen Förderung der Behandlungsqualität und damit eben auch der Patientensicherheit hätte obligat verwendet werden müssen. Gleichzeitig müssten auch die Krankenversicherungen und übrigen Leistungserbringer, wie z.B. die Apotheker*Innen, Chiropraktiker*Innen etc. ausweisen, wie sie die gegenüber ihnen zurückvergüteten Rabattanteile im Interesse der Schuldner dieser Leistungen, Ihren Versicherten, entweder zur nachweislichen Senkung der Prämienkosten oder ebenfalls zur Förderung der Behandlungsqualität / Patientensicherheit eingesetzt haben.

 

Infolge der Notwendigkeit dieser Rabatte zur zusätzlichen Wahrung der Wirtschaftlichkeit der Ärzteschaft in den stationären wie ambulanten Bereichen, der Wahrung der offiziellen Medikamentenschaufensterpreise durch Bundesrat und BAG im eigennützigen Interesse des Pharmastandortes und Pillenstaates Schweiz mit den einzelnen Herstellern und deren damit verknüpften internationalen gewinn- und profitoptimierend gesteuerten Preisfestsetzungsstrategien bei den jeweiligen Auslandspreisvergleichen diverser Länder dank offiziellem Schweizer Schaufensterreferenzpreis, der Wahrung der Wirtschaftlichkeit der 45 Anbieter der obligatorischen Krankenversicherung dank optimierten Prämienangeboten (Stand 1. Januar 2022), lässt der Bundesrat und das BAG das Volk aber offensichtlich erneut im Unwissen, um es, resp. die Prämien- und Steuerzahler*Innen so weiterhin wie eine «eierlegende Wollmilchsau» amtsmissbräuchlich und gesetzesmissachtend finanziell eigenbereichernd über den Tisch zu ziehen vermögen.

 

Ohne diese im öffentlichen Interesse unserer Prämien- und Steuerzahler*Innen stehende Transparenz zu den obligat für eine Verbesserung der Behandlungsqualität und Patientensicherheit einzusetzenden Retrozessionsbeträgen der Ärzteschaft etc. seitens des Leiters des EDI sowie den Direktionen der staatlichen und kantonalen Gesundheitsbehörden sind deswegen die seit dem 1. Januar 2020 zusätzlichen Unterstützungsbeiträge zur Förderung und Absicherung der Patientensicherheit auf Kosten der Steuerzahler*Innen als weiterer Betrugsversuch von Politik und Ärzteschaft gegenüber den Patienten, Prämien- und Steuerzahler*Innen einzustufen. Die Finanzierung der «SPS» hat somit grundsätzlich durch die Ärzteschaft und die Krankenversicherungen zu erfolgen, wenn die im Schweizer Gesundheitssystem geleisteten Retrozessionen nicht transparent nachweislich vollumfänglich zur Senkung der Prämienbelastung verwendet werden.

 

Ordentliche Finanzierung der Stiftung «Patientensicherheit Schweiz»

Gemäss der vorliegenden Medienmitteilung «Verlängerung der Übergangsfinanzierung für die Stiftung Patientensicherheit Schweiz» des «Verbands der Privatspitäler» VPS vom 23. Mai 2019 soll die Finanzierung dieser Stiftung zu je einem Drittel von Bund, den Kantonen sowie Dritten erfolgen. Aus dem Jahresbericht 2017 «Patientensicherheit Schweiz» wurde diese wie folgt beziffert:

 

Kantonsbeiträge: 973'260 (40%)

Projektgebundene Beiträge vom BAG: 1'100'000 (45%)

Beiträge Dritter: 374'500 (15%)

 

 

Gemäss der Empfehlung der GDK-Plenarversammlung vom 18. Mai 2017 zu der durch die Kantone zu leistenden Übergangsfinanzierung dieser Stiftung mit je 13 Rappen pro Kantonseinwohner …

 

Übergangsfinanzierung «Stiftung Patientensicherheit» Schweiz

Verlängerung der Übergangsfinanzierung

Empfehlung der GDK-Plenarversammlung vom 18. Mai 2017

https://www.gdk-cds.ch/fileadmin/docs/public/gdk/aktuelles/empfehl/em_finanzierung_sps_20170518_d.pdf

 

 

… betrug dieser angeblich zu rund einem Drittel betragende Kantonsbeitrag für 2019 somit 1,1 Mio. Franken, was mehr oder weniger den entsprechenden Angaben im Artikel der «Aargauer Zeitung» vom 11. Dezember 2021 von rund 1 Mio. Franken entspricht.

 

Angesichts der Tatsache, dass bis zum 31. Januar 2019 unsere Leistungserbringer im stationären Bereich jeweils rund 1 Mrd. Franken an handelsüblichen Rabatten von 90% gemäss «swissmedic» dank den vorliegenden stationären Medikamentenumsätze infolge des 1996 durch die juristisch inkompetente und heillos überforderte Legislative und Exekutive bewusst (?) eingeführten juristischen Widerspruchs zwischen KVG mit dessen juristischen Weitergabepflicht und HMG mit dessen juristischen Transparenzpflicht gegenüber diesen geleisteten und entgegengenommenen Rabatten als völlig selbstverständlich eigenbereichernd erachtend nicht den Schuldnern dieser Leistungen zurückvergütet haben, nun im Prinzip eine bodenlose Frechheit dieser Leistungserbringer für die angeblich sehr geschätzte und hochgelobte zusätzliche Förderung der Behandlungs- und Patientensicherheit im vorwiegend stationären Bereich durch die «SPS» nun die Steuerzahler*Innen erneut selbstverständlich erachtend eigenbereichernd zur Kasse bitten zu wollen. Zur Erinnerung: Rund 1 Milliarde vs. 1,1 Mio.!

 

Angesichts der Tatsache, dass bis zum 31. Januar 2019 unsere Leistungserbringer im ambulanten Bereiche rund 600 Mio. Franken jährlich an handelsüblichen Rabatten von durchschnittlich 20% (patentgeschützte Originalpräparate) sowie 30% (Generika) als selbstverständlich erachtend abkassiert haben, nun im Prinzip eine reine Frechheit, seitens dieser Leistungserbringer die Steuerzahler ebenfalls selbstverständlich erachtend erneut eigenbereichernd zur Kasse bitten zu wollen. Zur Erinnerung: Rund 600 Millionen vs. 1,1 Mio.!

 

Angesichts der Tatsache, dass unsere Managed Care Hausärztenetzwerke für die angeblich kosteneinsparende Verordnung und Abgabe derer Vorzugsgenerika handelsüblich als selbstverständlich erachtete Rabatte von 70%, welche in der Regel hälftig zwischen Hausärztenetzwerken und Krankenversicherer geheimvertraglich geregelt aufgeteilt werden, zu erzielen vermögen, ohne bis heute einen nachweislich transparenten Beleg deren mit diesen Prämiengeldern staatlich retrozessionsgesteuerten auferlegten Billigstmedizin zur damit erzielbaren tatsächlichen Behandlungsqualität und Kosteneffizienz vorgelegt zu haben, stellt dabei noch das i-Tüpfelchen dieses bis anhin betriebenen systematischen Betrugs der Schweizer Legislative und Exekutive zusammen mit den Leistungserbringern, Dienstleistern sowie Krankenversicherungen gegenüber unseren Patient*Innen, Prämien- und Steuerzahler*Innen dar!

  • Infoschreiben «Gesundheitswesen: Staatlich geförderte Quersubventionen auf Kosten der Patienten, Prämien- & Steuerzahler» mit Dossier «’’Medikamentenrabatte’’ oder ‘’Staatlich geförderte missbräuchliche Quersubvention infolge politisch administrativ auferlegter Mehrkosten der Ökonomisierung des Schweizer Gesundheitssystems auf Kosten der Patienten & Prämienzahler’’» Keusch A., MEDVICE, Pfäffikon SZ, 16. November 2019

 

Die Finanzierung des nun wegfallenden angeblich benötigten Sockelbeitrages der Kantone von rund 1 Mio. Franken durch die Ärzteschaft stellt im Rahmen der ab 1. Januar 2020 obligat für die Förderung der Behandlungs- und Patientensicherheit zu verwendenden Retrozessionen prinzipiell überhaupt kein signifikantes Finanzierungsproblem dar, wenn man denn seitens der Ärzteschaft deren ethische Grundpflicht zur obligaten Förderung der Verbesserung der medizinischen Qualität der Behandlung, wie mit der Revision HMG / KVG 2016 nun eingefordert, tatsächlich Folge leisten will.

 

Ja, angesichts der insgesamt benötigten Finanzierungshilfe der «SPS» von rund 3 bis 4 Mio. Franken jährlich, würde es für die Ärzteschaft kein Problem darstellen, über die seit 2020 noch immer geleisteten Retrozessionen für diese Finanzierung dieser Stiftung ein völlig von Bund, Kantone und Dritten finanziell und vom Bund zusätzlich administrativ unabhängiges «Nationales Kompetenzzentrum Qualitätssicherung» zur obligaten medizinisch zu etablierenden Q-Förderung und Q-Kontrolle unterstützend betreiben zu können.

 

Wie von verschiedenen Seiten jedoch bereits mehrfach darauf hingewiesen, haben sowohl die politischen als auch die medizinischen Standeslobbyisten leider nur ein einziges Interesse: eigennützig so viel Geld wie nur möglich zu deren Gunsten aus diesem Selbstbedienungsladen «Schweizer Gesundheitssystem» scheffeln zu können, ohne dabei nur ansatzweise eine adäquate Förderung der medizinischen Indikations- und Outcomequalität zur Wahrung der Behandlungs- und Patientensicherheit sowie der Kosteneffizienz unseres Gesundheitssystems betreiben zu müssen. Dasselbe gilt für die Krankenversicherer und übrigen Leistungserbringer sowie Dienstleister. All dies im polit-wirtschaftlich über die medizinische Behandlungs- und Patientensicherheit übergeordneten Interesse der Legislative und Exekutive zur Absicherung des BIP’s als Stütze der Wohlfahrt und des Wohlstands der Schweiz.

 

Angesichts des mit adäquater Einforderung und Umsetzung des KVG’s mit WZW einhergehenden signifikanten Einsparpotentials von rund 20 bis 30 Mrd. Franken dank Verbesserung der medizinischen Indikations- und Behandlungsqualität (inkl. Patientensicherheit) aber aus pekuniären Gründen offensichtlich weder für die Politik, Wirtschaft noch für unsere Leistungserbringer eine Option, Sicherheit und Kosteneffizienz, wie gesetzlich eingefordert, tatsächlich einhalten zu müssen. Beim grossen Geld hört der demokratische Rechtsstaat Schweiz leider tatsächlich auf, da man über oberflächlich eigennützige meinungsmanipulierende Aufklärung, wie von der Politik und Ärzteschaft am Beispiel der Finanzierung der «SPS» betrieben, erneut festgestellt werden muss. Die «SPS» diente zur Täuschung unserer Patient*Innen, Prämien- und Steuerzahler*Innen bis anhin stets als willkommene profit- und gewinnoptimierende Vertuschung der gesetzlich obligat einzufordernden medizinischen Qualitätsförderung und Qualitätskontrolle zur angeblichen Wahrung von Sicherheit im «Schweizer Gesundheits- und Sozialversicherungssystem». Ein wahrer «Selbstbedienungsladen», bei welchem man die Patient*Innen, Prämien- und Steuerzahler*Innen einfach als selbstverständlich erachtend stets zur Kasse bitten kann, ohne den eigenen gesetzlich und standespolitisch verankerten Grundpflichten entsprechend Folge leisten zu müssen.

 

Förderung der Behandlungsqualität, Patientensicherheit und Zweckmässigkeitsforschung

Nur wenn unsere Leistungserbringer nachweislich transparent deren erbrachten Dienstleistungen hinsichtlich dessen medizinischem Nutzen für die behandelnden Patient*Innen gemäss deren ärztlichen Sorgfaltspflicht punkto Indikationsentscheidungen, Behandlungsverläufen und Behandlungserfolgen laufend kontrollieren und weiter zu optimieren versuchen, kann die Behandlungsqualität, die Patientensicherheit sowie die Kosteneffizienz gemäss KVG und WZW tatsächlich langfristig möglichst effizient abgesichert werden.

 

Seit 2008 wurde die Legislative und Exekutive redundant auf deren grob fahrlässigen eigennützigen Verstösse bei der Einforderung und Umsetzung der gesetzlichen Vorlagen hingewiesen, ohne dass die Legislative und v.a. die Exekutive es jeweils für nötig befand, WZW gemäss KVG und einer damit einhergehenden Q-Förderung und Kontrolle entsprechend einzufordern, umzusetzen und zu optimieren. Der vorliegende Kardinalfehler im «Schweizer Gesundheitssystem» zur Wahrung von Indikations- & Behandlungsqualität, der Patientensicherheit sowie der Kosteneffizienz. Mit jedem weiteren so verstreichenden Jahr bläht sich der administrative Papiertiger KVG dank diesem Kardinalfehler eigennützig zwischen den verschiedenen Profiteuren dieses Gesundheitssystems entsprechend wahrenden, rein ökonomisch überflüssigen und verschlimmbessernden Revisionen von KVG, HMG, KLV, KVV etc. weiter auf, ohne dabei tatsächlich einen medizinischen Zusatz- und Langzeitnutzen gemäss WZW-Kriterium «Zweckmässigkeit» für unsere Patient*Innen, Prämien- und Steuerzahler*Innen zu generieren. So werden medizinisch und ökonomisch Milliarden unnötig, resp. völlig «unzweckmässig» in den Sand gesetzt, nur damit weiterhin jeder Protagonist gemäss dessen eigenen wirtschaftlichkeitswahrenden Vorstellungen zu überleben vermag, weil von den Prämien- und Steuerzahlern so obligat subventionierend gesponsert.

 

 

 

Dabei liegt die Lösung dieser Probleme auf der Hand: Etablierung einer medizinisch transparenten alltagstauglichen medizinischen Qualitätsförderung und Qualitätskontrolle, «Zweckmässigkeitsforschung» die den jeweiligen Namen auch verdient, in den letzten Jahren mehrfach gegenüber Legislative, Exekutive und Ärzteschaft FMH mit deren Standesorganisationen vergebens öffentlich eingefordert wurde …

 

 
«Die Reform des Gesundheitswesens entspricht angesichts der aktuellen Probleme einer Herkulesarbeit. Sie benötigt Zeit und eine intelligente, schrittweise Umsetzung einzelner Maßnahmen. Der Kern einer zukünftigen Reform liegt in einer adäquaten und überwachten Qualitätskontrolle der erbrachten medizinischen Leistungen. Bundesrat und BAG müssen die einzelnen Fachgesellschaften über die FMH endlich dazu verpflichten.»

Vogt P.R.
Die Mittelländische Zeitung, 2020
 

 

… und wie folgt ‘alltagstauglich’ eingefordert und umgesetzt werden könnte:

 

 

Systematische kosteneffiziente medizinische Förderung & Kontrolle von «Indikation» und «Outcome» mittels risiko-adjustierter Methodik wie z.B. «NSQIP» sowie «Zweckmässigkeitsforschung»

  • Dank politisch und standespolitisch adäquater Reformierung, Einforderung und Umsetzung des WZW-Kriteriums «Zweckmässigkeit» (medizinischer Zusatz- / Langzeitnutzen) gemäss KVG, KLV & KVV

  • Dank «Ärztlicher Sorgfaltspflicht» sowie «Medizinischer Ethik» gemäss «Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft», «Medizinalberufegesetz» und «Standesordnung FMH»

… zur langfristigen Sicherstellung, Kontrolle sowie ständiger Optimierung der medizinischen Behandlungsqualität, Patientensicherheit sowie Kosteneffizienz im «Schweizer Gesundheits-» sowie «Sozialversicherungssystem»

 

Finanzierung

  • Primär über Retroempfänger - Leistungserbringer und Krankenversicherungen - gemäss Revision KVG 2016 - Art. 56 Abs. 3bis per 1. Januar 2020, da Prämiengelder zu Lasten der Schuldner entsprechender Leistungen

  • Sekundär über TARMED / TARDOC

  • Bei Finanzierungsengpässen tertiär über zusätzliche monatliche Prämienbeiträge (z.B. 5 Fr.)

 

Umsetzung und Kontrolle: 
Durch die einzelnen Fachgesellschaften FMH in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden von Bund & Kantone 

  • Mächler Johanna. Interview mit Andreas Keusch «Krankenkassenprämien sollen sollten dem Einkommen angepasst werden». HöfnerVolksblatt / MarchAnzeiger, 2. April 2019: S.12 

  • Ruoss G. Interview mit Thomas Braun «Gesundheitskosten: Ex Lobbyist packt aus: ‘’Wir hatten alle wenig Ahnung, was wir taten’’». Obersee Nachrichten, 22. Februar 2018: S.17 

  • Wassner M. Interview mit Andreas Keusch «Patientenschützer: «’’Unser Gesundheitssystem ist ineffizient’’» Obersee Nachrichten, 26. Oktober 2017: S.17 

  • Keusch A. Infoschreiben «Entwicklung Gesundheitskosten & Grundversicherungsprämien: Was wäre, wenn bereits 1996 medizinische Qualitätsförderung gemäss dem WZW-Kriterium ‘’Zweckmässigkeit’’ politisch systematisch adäquat eingefordert und umgesetzt worden wäre?!» MEDVICE, Pfäffikon SZ, 7. September 2016 

  • Keusch A. Infoschreiben «Systemänderung Preisgestaltung von Originalpräparaten. MEDVICE, Pfäffikon SZ, 20. September 2008

 

Die Ärzteschaft muss sich nun nicht wundern, wenn infolge deren finanziell eigennützigem Hin- und Herschiebens deren medizinischen Grundverantwortung und Grundpflicht gegenüber einer Q-Förderung und Kontrolle die medizinisch fachfremden Mitglieder von Exekutive und Legislative das WZW-Zepter amtsmissbräuchlich gesetzesmissachtend in die Hand nehmen, die verfassungsrechtlich verankerte «ärztliche Therapiefreiheit» sowie «ärztliche Sorgfaltspflicht» nach deren rein eigennützig wirtschaftlichkeitsfördernden, resp. wirtschaftlichkeitswahrenden Interessen immer stärker einzuschränken und erfolgreich zu unterwandern versuchen, medizinisch so jedoch höchst inkompetent und grob fahrlässig die medizinische Behandlungs- und Patientensicherheit gefährden, damit gleichzeitig die Kostenineffizienz steigern.

 

Angesichts des politisch vorliegenden Primats, den wirtschaftlichen stets über den medizinischen Nutzen zu priorisieren, stellt die nun aktuell finanzielle und administrativ amtsmissbräuchlich vorliegende «Amputation» der «SPS» mit der Schaffung der 15-köpfigen finanziell mit 45 Mio. Franken staatlich eindeutig nicht unabhängigen, somit interessenskonfliktbehafteten, steuergeldlich amtsmissbräuchlich subventionierten «Eidgenössischen Qualitätskommission» nun eine konsequente Weiterführung der Übernahme und Zerstörung der medizinisch liberalen Behandlungskompetenz zur Vertuschung des bisherigem Bankrottversagens seitens der Legislative und Exekutive punkto Einforderung und Umsetzung einer alltagstauglichen medizinischen Q-Förderung und Kontrolle durch die «Ärzteschaft FMH» gemäss den gesetzlichen und standesinternen Vorgaben seit 1996 dar.

 

 
«Wir haben ein neues Qualitätsgesetz, das komplett an der Realität vorbei absolut unrealistische Vorgaben zur Qualitätsverbesserung macht. Die Experten in der Eidgenössischen Qualitätskommission quälen sich seit Monaten mit den Vorgaben und Auflagen, die einfach nicht praktikabel sind. Die seltsame Fokussierung auf Qualitätsprojekte zerstört die Mehrheit der langjährigen Qualitätsinitiativen in der Schweiz. Das erste Resultat dieser fehlgeleiteten Aktion ist die Paralysierung der Stiftung für Patientensicherheit. Sie wird leider stillschweigend untergehen. Das neue Qualitätsgesetz ist das eindrücklichste Beispiel dafür, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das BAG aus einer gut gemeinten, parlamentarischen Initiative zur Qualitätssicherung in der Medizin ein untaugliches, bürokratisches Monster konstruiert haben. Die Bilanz ist katastrophal.»
Felix Huber
 

Reformaktivismus trotz unerreichter Ziele: Das BAG soll keine weiteren Kompetenzen mehr erhalten.

Schweiz. Ärzteztg. 2022;103(06):174-175 - https://saez.ch/article/doi/saez.2022.20526

 

Die aktuelle Aussage Felix Hubers zur vorliegenden Zerstörung der langjährigen Qualitätsinitiativen, insbesondere durch ein standespolitisches Mitglied der über Retrozessionen wirtschaftlichkeitswahrend subventionierten Anbieter von «Billigstmedizin», der Managed Care Hausärztenetzwerke, die bis heute noch immer keinen glaubwürdig transparenten Nachweis deren kosteneffizienten Behandlungsqualität vorgelegt haben, weist erneut auf die aktuell geführten Grabenkämpfe zwischen den eigennützig agierenden Vertretern von Politik und Ärzteschaft zur gezielten Wahrung deren wirtschaftlichen Eigeninteressen hin, welche stets auf Kosten der Patient*Innen sowie der Prämien- und Steuerzahler*Innen punkto Behandlungssicherheit und Kosteneffizienz ausgetragen wird. Dabei dient diesen standespolitisch tätigen Vertreter*Innen die «SPS» seit 2003 zur gezielten Vertuschung deren bisherigen Bankrottversagens gegenüber deren medizinischen Grundpflichten seit Einführung KVG 1996, wenn diese deren erbrachten Leistungen zu Lasten der Schuldner dieser Leistungen über die OKP vergüten lassen.

 

Prinzipiell liegt es somit an der Ärzteschaft, eine glaubwürdig transparente, sowohl ambulant als auch stationär alltagstaugliche Q-Förderung und Q-Kontrolle zu etablieren. Diese ist über die erhaltenen Retrozessionen sowie entsprechend ausgehandelten Leistungstarife (TARMED / TARDOC) zu finanzieren, um so die verfassungsrechtlich verankerte Therapiefreiheit und ärztliche Sorgfaltspflicht der Ärzteschaft FMH sowie das Selbstbestimmungs- und Behandlungsrecht unserer Patient*Innen nicht länger durch diese medizinisch höchst inkompetente, patientensicherheitsgefährdende sowie kosteneffiziente Staatsmedizin unter dem aktuellen Leiter des EDI zusammen mit dessen nach rein polit-wirtschaftlichen Eigeninteressen agierenden Handlangern bei «swissmedic» und «BAG» weiter zu gefährden.

 

Zukunft und Finanzierung der Stiftung «Patientensicherheit Schweiz» sowie der «Eidgenössischen Qualitätskommission» ist abhängig von Umsetzung alltagstauglicher Q-Förderung und Kontrolle durch Ärzteschaft FMH

Ob und wie die aktuelle «SPS» zukünftig dann noch eine Rolle spielen wird, wird die tatsächliche Ausgestaltung dieser dringend notwendigen, alltagstauglich medizinisch zu etablierenden medizinischen Q-Förderung und Kontrolle gemäss KVG etc. weisen müssen. Die Finanzierung dieser Stiftung obliegt im Rahmen dieser medizinisch alltagstauglichen Q-Förderung und Kontrolle deswegen primär der «Ärzteschaft FMH» mit deren diversen «Standesorganisationen FMH», darf aufgrund der systemisch geleisteten und als selbstverständlich erachteten Retrozessionen im «Schweizer Gesundheitssystem» nicht erneut zu Lasten der Steuerzahler*Innen erfolgen.

 

Dasselbe gilt für die politisch geschaffene, angeblich neutrale 15-köpfige, ebenfalls finanziell von Steuergeldern abhängige «Eidgenössische Qualitätskommission», welche bei der aktuell vorliegenden höchst oberflächlichen Ausgestaltung der medizinischen Q-Förderung und Sicherung bis 2014 so nur zusätzlich weitere 45 Mio. Franken an Steuergeldern medizinisch und ökonomisch völlig unnütz resp. «unzweckmässig» zu verschwenden droht.

 

Hinsichtlich der Finanzierung der Q-Förderung und Kontrolle hat die Legislative und Exekutive im grundlegend öffentlichen Interesse der Prämien- und Steuerzahler*Innen die tatsächlich geleisteten Retrozessionshöhen 2020 / 2021 gegenüber Ärzteschaft und Krankenversicherungen endlich transparent auf den Tisch zu legen, um die aktuell eigennützigen Mauscheleien der Finanzierung der dringend zu etablierenden Q-Förderung und Kontrolle so zur Wahrung der Behandlungsqualität, Patientensicherheit sowie der Kosteneffizienz im «Schweizerischen Gesundheits- und Sozialversicherungssystem» auf Kosten der Prämien- und Steuerzahler*Innen eliminieren und anschliessend sachlich ausgestalten, resp. finanzieren und sicherstellen zu können.

 

Im Rahmen einer so zu etablierenden Q-Förderung und Kontrolle durch die Ärzteschaft/Krankenversicherungen, übrigen Leistungserbringern wie Apotheker*Innen, Chiropraktiker*Innen etc. sowie der Exekutive steht natürlich die Option offen, dass eine entsprechend interdisziplinär zusammengesetzte «Eidgenössische Qualitätskommission» mit Mitgliedern aus Politik und Mitgliedern einzelner «Standesorganisationen FMH» die leitende Funktion dieser transparenten externen Q-Kontrolle übernimmt.

 

Es wird zukünftig aber wohl kaum sinnvoll und effizient sein, sowohl die «SPS» der Ärzteschaft als auch die «Eidgenössische Qualitätskommission» des Bundes in deren bisherigen oder angedachten Funktionen gleichzeitig weiter so wie bisher betreiben und finanzieren zu können.

 

Benefits medizinisch alltagstauglicher Q-Förderung und Q-Kontrolle

Mit einer medizinisch alltagstauglichen (risiko-adjustierten) transparenten Q-Förderung und Kontrolle / Zweckmässigkeitsforschung im Klinik- und Praxisalltag wird die medizinisch-wissenschaftliche objektivierende Grundlage für sämtliche medizinischen, politischen und ökonomischen Herausforderungen im «Schweizer Gesundheits- sowie Sozialversicherungssystem» zur Wahrung und Optimierung von medizinischer Behandlungs- und Patientensicherheit sowie Kosteneffizienz gemäss Gesetz und medizinischen Standespflichten gelegt: 

  • Sicherung und Optimierung medizinischer Anamnestik, Diagnostik und Therapie mit damit einhergehender Förderung von Behandlungssicherheit & Patientensicherheit
  • Grundlage für ökonomische Kosten/Nutzenbewertung in der Medizin zur Wahrung der Kosteneffizienz im «Schweizer Sozialversicherungssystem»
  • Verhinderung medizinisch «unzweckmässiger» Mengenausweitung gemäss WZW (KVG)
  • Etablierung einer «Positivliste» anstelle «Gesetzlicher Pflichtleistungsvermutung» gegenüber sämtlichen medizinisch erbrachten Dienstleistungen (neben ‘Negativ- oder Ausschlussliste’ für bestimmte ärztliche Leistungen, ‘Mittel- und Gegenstandsliste’ MiGeL, ‘Analysenliste’ AL, ‘Arzneimittelliste mit Tarif’ ALT, ‘Spezialitätenliste’ SL)
  • «Rationalisierung» anstelle «Rationierung» medizinischer Therapieoptionen
  • Sicherung und Förderung von «Pharmako-» und «Materiovigilanz» im breiten Klinik- & Praxisalltag
  • Grundlage für kosteneffiziente Preisgestaltung auf Basis des aktuell vorliegendem medizinischen Nutzens – medizinisch-wissenschaftlicher Anteil des WZW-Kriterium «Zweckmässigkeit» zum medizinischen Zusatz- und Langzeitnutzen im Vergleich zu bereits in die SL aufgenommenen Präparaten desselben Indikationsbereiches – bei SL-Aufnahmegesuchen und SL-Preisüberprüfungen
  • Kontrollierbarer patientensicherheitsfördernder «Off- Label» & «Unlicensed Use» von Arzneimitteln als mögliche «Last-Hope» Therapieoption bei lebensbedrohlichen Situationen oder Gefahr einer schweren, chronischen, gesundheitlichen Beeinträchtigung, als Bestandteil eines Behandlungskomplexes sowie fehlender therapeutischer Alternative, da keine anderen wirksamen und zugelassenen Behandlungsmethoden verfügbar.
  • Grundlage zur ökonomischen Berechnung kosteneffizienter Tarifleistungen (Taxpunktwerte TARMED / TARDOC)
  • Einheitliche Grundlage für Leistungspflicht im «Schweizerischen Sozialversicherungssystem» (Kranken- und Invalidenversicherung)
  • Elimination Pflichtleistungswiderspruch des medizinisch vorliegenden Leistungsanspruchs zwischen IVG & KVG
  • Verhinderung polit-ökonomisch willkürlicher Diskriminierung von Leistungsbittstellern im «Schweizer Kranken- und Sozialversicherungssystem»
  • Juristische Grundlage für Beurteilung der ärztlichen Haftpflicht bei möglichen Behandlungsfehlern
  • Juristische Grundlage zur Beurteilung der medizinisch vorliegenden Gutachtenqualität bei der Invalidenversicherung
  • Juristische Grundlage zur Beurteilung der Berufsausübungsbewilligung von Leistungserbringern im «Schweizer Krankenversicherungs- & Sozialversicherungssystem»

Konklusion

Der zentrale Schlüssel zur erfolgreichen Lösung sämtlicher medizinischer und ökonomischer Herausforderungen sowie Beseitigung vorliegender Probleme seit Einführung KVG infolge inkompetenter, eigennützig amts- und standesmissbräuchlicher Umsetzung dessen, liegt einzig und allein in der Einforderung, Umsetzung und Kontrolle einer adäquaten alltagstauglichen medizinischen Qualitätsförderung von Indikation und Outcome der Legislative und Exekutive gegenüber den Leistungserbringern im «Schweizer Gesundheitssystem».

 

Miteinbezug und Finanzierung der Stiftung «Patientensicherheit Schweiz» sind somit einzig und allein abhängig von der weiteren Ausgestaltung dieser Q-Förderung und Kontrolle.

 

 

Die Finanzierung dieser und damit auch die Weiterführung der Stiftung obliegt einzig und allein der «Ärzteschaft FMH» über die systemisch geleisteten Retrozessionen, welche zur Förderung der Behandlungs- und Patientensicherheit eingesetzt werden müssen sowie über tarifiell entsprechende Miteinberechnung der zu erwartenden Gesamtkosten im TARMED / TARDOC. Zusätzliche Forderungen gegenüber den Prämien- und Steuerzahler*Innen sind nur bei ausserordentlich transparent zusätzlich nachweislich entstehenden, so bisher nicht gedeckten Kosten mittels vorübergehend entsprechender Beiträge bei den Krankenkassenprämien zu decken.

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