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AT: Österreich für angemessene Mindestlöhne und Förderung von Kollektivverträgen in EU

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Österreich unterstützt das Ziel von angemessenen Mindestlöhnen und der Förderung von Kollektivverträgen in der EU. Ein entsprechender Richtlinienvorschlag ist auf europäischer Ebene aktuell in Verhandlung. Das geht aus der EU-Jahresvorschau für das Jahr 2022 hervor, die der Arbeitsminister vorgelegt hat (III-554 d.B. & III-774-BR/2022 d.B.). Weitere relevante EU-Vorhaben sind aus österreichischer Sicht eine Richtlinie für die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten sowie Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung in der Arbeitswelt.

 

Österreich pocht bei Mindestlohn-Richtlinie auf Wahrung des Kollektivvertragssystems

Mit einem Richtlinienvorschlag soll ein Rahmen für angemessene Mindestlöhne und einen Mindestlohnschutz für ArbeitnehmerInnen auf EU-Ebene geschaffen werden. Das kann entweder mit gesetzlich oder mit kollektivvertraglich festgelegten Mindestlöhnen sichergestellt werden. Dieses Ziel unterstützt Österreich. Wichtig seien jedoch die Wahrung der Kompetenzverteilung, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sowie die Absicherung des in Österreich gut funktionierenden Kollektivvertragssystems und der Autonomie der Sozialpartnerschaft.

 

Die Arbeitsbedingungen von Personen, die Plattformarbeit leisten, also die über Online-Plattformen vermittelte Dienstleistungen erbringen, sollen mit einem weiteren Richtlinienvorschlag verbessert werden. Der Vorschlag werde derzeit im Detail geprüft, heißt es im Bericht des Arbeitsministers. Es gelte, sowohl die Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten zu verbessern als auch ein Wachstum digitaler Arbeitsplattformen zu ermöglichen.

 

Kritisch steht Österreich einer Initiative gegenüber, ein einheitliches elektronisches Formular für die Meldung von Entsendungen von ArbeitnehmerInnen zu entwickeln. Es sei zu erwarten, dass ein solches Formular sich von den in Österreich etablierten e-Formularen erheblich unterscheiden würde. Zudem seien alle in den österreichischen Meldeformularen enthaltenen Daten erforderlich, um die Vorschriften überwachen zu können.

 

Vorhaben für Gleichstellung und gegen Diskriminierung

Gleichstellung in der Arbeitswelt ist das Ziel mehrerer EU-Vorhaben, die im Bericht angeführt werden. Ein Richtlinienvorschlag etwa, der Maßnahmen für Lohntransparenz und bessere Durchsetzungsmechanismen für Betroffene von Lohndiskriminierung enthält, spricht für Österreich eine wichtige Zielsetzung an und könnte einen Beitrag zur Gleichstellung leisten. Aus österreichischer Sicht sei jedoch auf datenschutzrechtliche Fragen zu achten und ein unverhältnismäßiger Eingriff in nationale Behördenstrukturen zu vermeiden.

 

Ein Richtlinienvorschlag für eine Erhöhung des Frauenanteils in Verwaltungs- und Aufsichtsräten börsenotierter Unternehmen kann laut Bericht aus österreichischer Sicht mitgetragen werden. Bei einem weiteren Richtlinienvorschlag, durch den der Diskriminierungsschutz aus Gründen der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung auf Bereiche außerhalb der Arbeitswelt ausgedehnt werden soll, sind für Österreich hingegen noch viele Fragen offen, weshalb es weitergehender Verhandlungen bedürfe.

 

Der Schutz von ArbeitnehmerInnen vor gesundheitsgefährdenden Stoffen ist Ziel mehrerer geplanter Richtlinienänderungen. Österreich unterstützt etwa die Aktualisierung von Grenzwerten und die Aufnahme von fortpflanzungsgefährdenden Arbeitsstoffen in den Geltungsbereich der Karzinogene-Richtlinie. Die geplante Senkung der Grenzwerte für Blei und Asbest wird laut Bericht nach Vorlage durch die Kommission geprüft.

 

Arbeitsprogramme des Rates und der Kommission

Das 18-Monatsprogramm des Rates, das Frankreich, die Tschechische Republik und Schweden im Triovorsitz gestaltet haben, und das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2022 legen einen Fokus auf die Bewältigung der COVID-19-Pandemie sowie auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Erholung. Im 18-Monatsprogramm des Rates werden Maßnahmen im Beschäftigungsbereich unter dem Kapitel "Verwirklichung eines fairen und sozialen Europas" vorgeschlagen. Die Kommission hat ihr Arbeitsprogramm unter dem Motto "Europa gemeinsam stärker machen" erstellt und will den Weg des Wandels fortsetzen.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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