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CH: Pflichtlager wegen schwerer Mangellage bei Schmerzmitteln wird freigegeben

DMZ –  POLITIK / MM ¦ Sarah Koller ¦                                 

 

In der Schweiz sind zu wenig orale Opioide verfügbar, insbesondere Morphinpräparate. Das WBF hat entschieden, wegen der sich abzeichnenden schweren Mangellage bei diesen Schmerzmitteln das Pflichtlager von Opioiden freizugeben. Die entsprechende Verordnung tritt am 15. März 2022 in Kraft.

 

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 14. Februar 2022 auf Antrag des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) die Freigabe der Pflichtlager der oralen Opioide gutgeheissen.

 

Zurzeit werden nicht genügend orale, retardierte Opioide geliefert, um den Schweizer Markt stabil zu versorgen. Gründe dafür sind unter anderem Kapazitätsprobleme in der Herstellung der komplexen Produkte, die den Wirkstoff über einen längeren Zeitraum verzögert freisetzen (retardiert). Betroffen sind Produkte für Patientinnen und Patienten mit mittelstarken bis starken, lange anhaltenden Schmerzen. Einzelne Mittel werden aber auch zur oralen Substitutionstherapie bei Opioidabhängigkeit eingesetzt.

Seit rund einem Jahr kommt es in der Schweiz immer wieder zu massiven Versorgungsstörungen mit oralen Opioiden. Der Markt kann diese Störungen nur schwer handhaben, da es in der Schweiz nur wenige Anbieter mit stark unterschiedlicher Präsenz gibt.

 

Kaum Alternativen

Der Wechsel auf andere Opioide konnte die Situation nicht entspannen, da es auch bei verwandten Wirkstoffen wie Hydromorphon und Oxycodon zu Lieferengpässen kam. Zudem ist ein Wechsel auf andere Opioide nicht für alle Patientengruppen möglich. Insbesondere in der Suchthilfe fehlen bei Ausfall eines Produktes meist geeignete Alternativen.

 

Mit Pflichtlagern kann unterstützend in das Marktgeschehen eingegriffen werden. In den vergangenen Monaten senkte das BWL für einzelne Wirkstoffe den Umfang der Lagerpflicht mehrmals leicht, damit der Markt versorgt werden konnte. Bei der nächsten Lieferung wurden die Lager dann wieder auf die ursprüngliche Menge aufgefüllt.

 

Die Versorgungssituation hat sich in diesem Zeitraum aber nicht verbessert. Derzeit ist nicht absehbar, wann die beteiligten Unternehmen die Versorgung der Schweiz mit oralen, retardierten Opioiden wieder sicherstellen können. Deshalb soll nun mit der Freigabe der Pflichtlager dem Markt flexibler und mit grösseren Mengen geholfen werden. Gesetzlich ist für diese Pflichtlager eine Reichweite von 3 Monaten vorgegeben.

 

 

 

 

Herausgeber

Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung

http://www.bwl.admin.ch 

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

http://www.wbf.admin.ch 

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