Urteil Bundesgericht - Präsidium der JSVP Bern wegen Rassendiskriminierung verurteilt

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DMZ –  GESETZ / RECHT ¦ Sarah Koller ¦                           Bildquelle: jsvpbern.ch

 

Nils Fiechter, Sohn einer Kanadierin, nimmt es selber nicht sehr genau mit dem Gesetz gegen Rassendiskriminierung. Seine Mutter lebt seit dem elften Lebensjahr in der Schweiz. Daher sei er ebenfalls stolzer Besitzer der kanadischen Staatsbürgerschaft. Und auch Adrian Spahr, der zur Hälfte Brasilianer ist, scheint sich mit anderen Rassen schwer zu tun.

Nicht das erste Mal erstaunt, dass bei der SVP Leute sitzen, die genau den "Hetzbildern" ihrer Partei entsprechen. Also weit weg von den so hoch gesungenen Liedern über Ur-Eidgenossen u.Ä. Heute bestätigt das Bundesgericht den Entscheid der vorherigen Instanzen.

 

Die zwei Co-Präsidenten der Jungen SVP des Kantons Bern sind wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Das bernische Obergericht bestätigte damit das Urteil der ersten Instanz.

Nils Fiechter und Adrian Spahr wurden zu Geldstrafen von je 30 Tagessätzen à 160 respektive 120 Franken verurteilt.

 

Im Zentrum des Falls steht ein Wahlplakat, das die beiden Co-Präsidenten 2018, kurz vor den bernischen Wahlen, auf der Facebook-Seite der JSVP Kanton Bern veröffentlicht hatten. Dieses zeigt einen Wagenpark von Fahrenden neben einer Müllhalde. Ein Schweizer steht daneben und hält sich die Nase zu. Auf dem Plakat steht: «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner!»

Der Verband Sinti und Roma Schweiz erstattete Anzeige wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm. Unterstützt wurde er von der Gesellschaft für bedrohte Völker.

 

Paradox

Umso schlimmer wiegt diese Rassendiskriminierung, da sie von Leuten ins Leben gerufen wurden, die selber Doppelbürger sind. Wieso solche Hetzer, die Ur-Eidgenossen hochloben und keine sind, trotzdem von Leuten gewählt werden, bleibt ein Rätsel.

 

Urteil Bundesgericht - Präsidium der JSVP Bern wegen Rassendiskriminierung verurteilt

 

Die beiden Co-Präsidenten der Jungen SVP Bern – Nils Fiechter und Adrian Spahr – werden wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid der vorherigen Instanzen.

Im Zentrum des Verfahrens stand ein Plakat der JSVP mit folgendem Text: «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner».

 

 

Die Mehrheit der fünf Bundesrichterinnen und Bundesrichter war der Meinung, dass im Inserat der JSVP eine Ethnie herabgesetzt wurde, die Betroffenen würden als «Menschen zweiter Klasse dargestellt».

 

Zwar sei auch die Meinungsäusserungsfreiheit hoch zu gewichten in einer Demokratie. Das vorliegende Inserat habe aber den Rahmen des zulässigen überschritten.

 

Urteil Bundesgericht - Präsidium der JSVP Bern wegen Rassendiskriminierung verurteilt

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Nils Fiechter und Adrian Spahr haben gemäss beiden Instanzen (Regionalgericht Bern-Mittelland und Obergericht), gegen die Rassismusstrafnorm verstossen, als sie fünf Wochen vor den Grossratswahlen 2018 eine Karikatur auf der Facebook-Seite der Jungen SVP veröffentlichten. Sie zeigt einen Schweizer im Sennenchutteli vor einem Müllberg, im Hintergrund eine Wagenburg. Er hält sich angewidert die Nase zu, nebenan erleichtert sich ein Mann in den Büschen. «Millionenkosten für Bau und Unterhalt, Schmutz, ­Fäkalien, Lärm, Diebstahl etc. gegen den Willen der Bevölkerung» steht auf dem Flyer. «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner!» 

Auch für das Obergericht bestand kein Zweifel daran, dass es den beiden Co-Präsidenten entgegen ihren Beteuerungen nicht allein um die Transitplätze ging. Dass Fiechter und Spahr nichts gegen solche Plätze hätten, wenn diese mit Billigung der Bevölkerung geschaffen werden: unglaubwürdig in den Augen des Obergerichts. Die beiden müssen «mindestens in Kauf genommen haben», mit dieser Karikatur Fahrende negativ zu charakterisieren und sie so zu diskreditieren. Die Kriterien für Rassendiskriminierung seien erfüllt: Der Post war öffentlich, vorsätzliches Handeln erkennbar, und Fahrende wurden als Ethnie unzulässig herabgesetzt. «Man muss davon ausgehen, dass von einem durchschnittlichen, unbefangenen Dritten diese Äusserung als Diskriminierung verstanden wird», so der Vorsitzende Kiener. Und weiter: «Das lässt keinen Spielraum offen.»

Das Plakat hat zur erstinstanzlichen Verurteilung der beiden Co-Präsidenten Nils Fiechter und Adrian Spahr geführt. Das Regionalgericht Bern-Mittelland taxierte das Plakat und seine Sprache als Verstoss gegen das Rassismusgesetz.

 

Trotz Verurteilung hetzt Polizist Adrian Spahr munter weiter. Sogar zum selben Thema!

Facebook-Post von Adrian Spahr (22. Mai 2020):

So, liebe Transitplatz-Regierungsräte

Allemann und Neuhaus

! Die Grenzen sind (noch) geschlossen und es ist erst Vorsaison. In Wileroltigen musste der Rastplatz gesperrt werden, weil über 50 Wagen den Platz für normale Chauffeure und Automobilisten blockieren! In Nidau wird das Expo-Gelände besetzt, in Orpund eine Wiese. Und in Gampelen gab es gar einen grossen Polizeieinsatz, weil ein Fahrender mit dem Gewehr den Landbesitzer bedrohte!

Während des ganzen Abstimmungskampfes haben wir von einer solchen Magnetwirkung gewarnt!

Es macht mich wütend, dass wir Seeländer, welche diesen Platz nicht wollten, diesen Platz von 3,3 Mio. Franken mitbezahlen und die Suppe auslöffeln müssen, die ihr Theoretiker in Bern uns eingebrockt habt!

Wie lange schaut ihr noch zu, bis endlich eingegriffen wird!?

 

Rassistische und rechtlich relevante Kommentare auf Spahrs Facebook-Profil

Rassistische Kommentare unter seinem Post werden von ihm als Verantwortlicher toleriert und zusätzlich angeheizt. So schreiben seine „Fans“ u.a. „Dieses PACK von Regierung, sollte man zum Teufel jagen.“, „Schon schlimm! Und bei uns Eidgenossen ist null Toleranz!“, „Super Ädu - das fahrende Volk hat in unserer sauberen Schweiz nichts zu suchen - von Anstand und Zusammensein kennen die nicht aber dafür Luxusautos fahren und den Bauern drohen - gehobenere Klasse des Kriminaltourismus kann oder muss man fast sagen.“, „Verlogeheit vo Bärn kennt keiner Gränz2!“,Die regierenden könnten dann am Abend mit den Hundesäckli die Exkremente zusammenlesen, die die Fahrenden überall liegen lassen.“, „die reitschüler würden nur einmal reifen zerstechen. die folgen wären sehr ungesund.“ und „Aber das ist der springende PUNKT, diesen IDIOTEN von RR fehlt sogar dies. Haetten nur nach Suedfrance schauen sollen, wo man mit diesem PACK von Fahrenden grosse NEGATIVE ERFAHRUNGEN gemacht hat.“

 

Adrian Spahr doppelt sogar nach in seinen Kommentarspalten, in dem er mit Lügen unter anderem den Regierungsrat verunglimpft: „Zudem wird gelogen, bis sich die Balken biegen! Der Regierungsrat sagte, es gibt NUR die Zugänge über die Autobahn via Bern-Brünnen oder Kerzers. Und jetzt gibts sogar Portiers, die den Fahrenden die Barriere zum Noteingang öffnen!“ Auch die Polizei, seinen Arbeitgeber also, kritisiert er offen.

Dabei liess sein Arbeitgeber nach dem Urteil noch verkünden, dass der Co-Präsident der Jungen SVP Bern vom Frontdienst abgezogen worden und zurzeit nicht mehr einem Alarmpikett-Team zugeteilt sei, bestätigte JSD-Sprecher Toprak Yerguz entsprechende Informationen.

«Diese Entscheidung soll das Wohl des Mitarbeitenden wie auch die Interessen der Kantonspolizei angemessen schützen. Das angesprochene Urteil ist noch nicht rechtskräftig», hielt Yerguz weiter fest.

 

Trotz juristischer Probleme immer noch nichts verstanden

Wir wollten vom Arbeitgeber von Adrian Spahr wissen, wie es zu verantworten sei einen hetzerischen und rassistischen Polizisten in Ihren Reihen (immer noch) zu dulden? Ein untragbarer Zustand. Seit Jahren fällt Adrian Spahr negativ auf und hat trotz juristischer Probleme scheinbar immer noch nichts verstanden.

Auf unsere Frage, ob bei der Polizei in diesem Fall einfach darüber hinweggeschaut werde oder ob das "Nichtreagieren" ihresrseits als Zustimmung der Aussagen von Herr Spahr zu verstehen seien, erhielten wir die Antwort: „Vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weshalb wir unseren bisherigen Ausführungen aus personal- und datenschutzrechtlichen Gründen derzeit nichts beifügen können.“. Dies die kurze Antwort kam vom Leiter Kommunikation / Mediensprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt, Dr. phil. Martin R. Schütz.

 

Wird das Urteil rechtskräftig, prüft die Polizeileitung personalrechtliche Massnahmen

Immerhin wurde bei der letzten Verurteilung von Adrian Spahr noch mitgeteilt: 

"Wird das Urteil rechtskräftig, prüft die Polizeileitung personalrechtliche Massnahmen", Damit könnte Spahr entlassen werden, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

 

Dass solche Leute insbesondere bei der Polizei nichts zu suchen haben steht derweil fest.

Rassistische Diskriminierung durch die Polizei kann sich in Form von Schikanen, rassistischen Äusserungen, Schutzunterlassung oder sogar Gewalt äussern. Ebenfalls diskriminierend ist das sogenannte Racial Profiling, d.h. das Anhalten und Kontrollieren von Personen ohne Vorliegen eines konkreten Verdachtsmoments (verdachtsunabhängige Personenkontrolle). Vorurteile gegenüber bereits stigmatisierten Personen werden dadurch noch verstärkt. Dies kann etwa junge Männer mit dunkler Hautfarbe (Mehrfachdiskriminierung) oder Personen mit fahrender Lebensweise (insbesondere Roma) besonders treffen.

 

Die Polizei ist an das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV), an den Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3 BV) und an die Grund- und Menschenrechte gebunden. Polizeiliche Eingriffe müssen stets im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sowie zumutbar sein (Art. 36 BV).

 

Auch Kantonspolizei Basel-Stadt will nun ihr Personal stärker schulen

Die Polizeikorps der Schweiz wehren sich immer wieder gegen den Vorwurf, dass sie häufiger dunkelhäutige Menschen kontrollieren. Die Kantonspolizei Basel-Stadt will nun ihr Personal stärker schulen, um diskriminierende Personenkontrollen möglichst zu verhindern.

Der Basler Polizeikommandant Martin Roth sagt: "Wir sind eine interkulturelle Stadt und können uns als Polizei nicht leisten, als diskriminierend bezeichnet zu werden."

 

 

Quellen: admin.ch, ¦ srf: https://www.srf.ch/news/regional/basel-baselland/gegen-rassismus-basler-polizei-sensibiliert-personal-fuer-racial-profiling ¦ https://www.files.ethz.ch/isn/29880/rep0899.pdf ¦ Quelle: SRF ¦ Nils Fiechter Webseite ¦ JSVP Bern

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