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AT: Sozialausschuss: Revival der Wohnzimmertests, Umsetzung der PCR-Tests per Verordnung

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                  

 

Ab 9. April sind in den Apotheken wieder fünf kostenlose SARS-CoV2-Antigentests pro Person und Monat erhältlich. Für diese Adaptierung der Corona-Teststrategie wurden heute im Sozialausschuss die rechtlichen Grundlagen geschaffen. Die Umsetzung der ebenso bereits gestern angekündigten Bereitstellung von fünf Gratis-PCR-Tests erfolgt laut Gesundheitsminister Johannes Rauch auf dem Verordnungsweg. Für diese Vorgangsweise hagelte es Kritik von Seiten der Opposition, die der Regierung leere Versprechungen und Chaos im Corona-Management vorwarfen. Offen ist auch noch die weitere Vorgangsweise bezüglich der Schultests; Rauch verwies auf das Bildungsministerium.

 

Auf der Tagesordnung stand noch eine Reihe von freiheitlichen Anträgen, in denen es neben Vorschlägen zur Reform des Pflegebereichs vor allem um das Thema Energiearmut ging. Keine Strom- und Gaspreiserhöhungen durch öffentliche Energieversorgungsunternehmen, ein staatliches Preismonitoring sowie ein Inflationsstopp waren dabei im Fokus. Außerdem sollten nach Einschätzung der FPÖ die Pensionen um 4% erhöht werden.

 

Neuausrichtung der Corona-Teststrategie und Änderungen im Gesundheitstelematikgesetz

Ausgangsbasis für die heutigen Beschlüsse bildeten drei Initiativen der Regierungsparteien, die Novellierungen im ASVG (1781/A), dem COVID-19-Zweckzuschussgesetz (2350/A) und im Gesundheitstelematikgesetz (2344/A) beinhalteten. Dazu brachten ÖVP und Grüne noch einige Abänderungsanträgen ein. So wird im Zuge der Anpassung diverser Sozialgesetze festgelegt, dass die Apotheken ab dem 9. April 2022 wieder fünf SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung pro Person und Monat an die Bezugsberechtigten (alle Krankenversicherte und deren Angehörige ab 10 Jahren) abgeben können. Für die Abwicklung erhalten die Apotheken ein pauschales Honorar in Höhe von zehn Euro pro Packung. Die Regelung soll Ende Juni wieder außer Kraft treten.

 

Zusätzliche Änderungen sind auch im COVID-19-Zweckzuschussgesetz erforderlich, zumal den Ländern und Gemeinden aufgrund der angepassten Teststrategie ein Mehraufwand entsteht. Dabei geht es um die Abgeltung der Ausgaben für jene Personen, die nicht bei gesetzlichen Krankenversicherungsträgern versichert sind, sondern bei Krankenfürsorgeeinrichtungen der Länder oder Gemeinden anspruchsberechtigt sind. Außerdem wird im Gesundheitstelematikgesetz die rechtliche Grundlage für die Abgabe der sogenannten Wohnzimmertests, die Ende Dezember 2021 außer Kraft getreten ist, erneut verankert sowie die Zugriffsmöglichkeit auf ELGA verlängert.

 

Abgeordneter Josef Smolle erläuterte die konkreten Inhalte der Abänderungsanträge und machte darauf aufmerksam, dass die angekündigte Abgabe kostenloser PCR-Tests auf dem Verordnungsweg geregelt werde. Verlängert werde auch die Zugriffsdauer auf ELGA ohne persönlichen PatientInnenkontakt von vier Wochen auf drei Monate, was ein langgehegter und berechtigter Wunsch vieler ÄrztInnen sei.

Schon bisher seien die Länder für die Screeningprogramme zuständig gewesen, deshalb laufe über sie auch die Abwicklung der PCR-Tests, erklärte Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne). Wichtig sei, dass es für vulnerable Personen, bestimmte Berufsgruppen und für Alters- und Pflegeheime zusätzliche Tests gebe; das werde auch sichergestellt. Was die Änderungen im Gesundheitstelematikgesetz betrifft, so würden damit weitere Schritte in Richtung vollständiger Umsetzung des E-Rezepts gesetzt und auch die Kontrolle des Bezugs von Antigentests über die ELGA-Anwendung ermöglicht.

 

Die ständigen Strategiewechsel gepaart mit den häufigen Ministerrochaden würden die Grenzen der Legistik aufzeigen, urteilte Abgeordneter Gerhard Kaniak, der sich damit auf die zahlreichen kurzfristig eingebrachten Abänderungsanträge bezog. Im Gegensatz zu den Ankündigungen seien zudem die PCR-Tests darin nicht abgebildet. Er setzte sich weiters für die Fortführung der flächendeckenden Testungen durch die Apotheken ein, zumal sie auf Bestandspersonal zugreifen könnten. Die Verlängerung der Zugriffsmöglichkeit auf ELGA-Daten sei klar abzulehnen.

 

Angesichts des Rekordwertes an Neuinfektionen und des Aktivierens der roten Ampel in allen Bundesländern sei die Vorgangsweise der Regierung einfach nicht mehr nachvollziehbar, merkte Josef Muchitsch (SPÖ) kritisch an . Dass sich das Chaos weiter fortsetze, sehe man auch an den heutigen Anträgen von ÖVP und Grünen, die trotz großer Ankündigungen weder eine Regelung für PCR-Tests noch für die Ausnahmen beinhalten würden.

 

Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS) gab zu bedenken, dass die Apotheken durch die Testungen sehr gut verdient hätten. Generell frage man sich, was die hohen Ausgaben für die Tests – schätzungsweise rund 3 Mrd. € - nun wirklich gebracht haben. So würden Länder wie die Schweiz oder Deutschland ähnlich hohe Prozentraten an Corona-Toten aufweisen, allerdings bei viel geringeren Testkosten als in Österreich. Umfassendes Testen hätte nur dann Sinn, wenn die begleitenden Maßnahmen wie Contact-Tracing funktionieren würden. Fraglich sei aus seiner Sicht auch, wie die Abgabe der kostenlosen Antigen-Tests kontrolliert werden soll, wenn es sich um Personen handelt, die sich von ELGA abgemeldet haben.

Da es bei den Corona-Tests um sehr viel Geld gehe, müsse man genau hinschauen, konstatierte Bundesminister Johannes Rauch. Die Neuausrichtung der Teststrategie sei "im Prinzip ein Kompromiss", räumte er ein, die Länder hätten da sehr unterschiedliche Ansichten. Es war ihm jedenfalls ein großes Anliegen, ein System zu etablieren, das es zulasse, das das bisherige im Bedarfsfall wieder hochgefahren werden könne.

 

Bei der Abstimmung wurden die Gesetzesinitiativen in der Fassung der jeweiligen Abänderungsanträge mit ÖVP-Grünen-Mehrheit angenommen.

 

FPÖ für Außerkrafttreten des COVID-19-Impfpflichtgesetzes und für "Plan B gegen Corona"

Im inhaltlichen Zusammenhang damit standen zwei Entschließungsanträge der Freiheitlichen, die beide mehrheitlich vertagt wurden. Einerseits erneuerte die FPÖ ihre Forderung, dass das COVID-19-Impfpflichtgesetz an dem der Kundmachung zweitfolgenden Tag wieder außer Kraft treten soll  (2226/A). Der Schutz des Gesundheitssystems vor Überlastung könne mit den aktuellen Impfungen nicht gewährleistet werden, so die AntragstellerInnen. Zudem sei die Maßnahme nicht verhältnismäßig, weil die Kapazitäten im Gesundheitsbereich nicht ausgebaut worden seien. Für die FPÖ ist das COVID-19-Impfpflichtgesetz ein untauglicher Versuch, die Corona-Pandemie in Österreich zu bekämpfen.

Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie wollten die Freiheitlichen schon von Beginn an einen komplett anderen Weg als die Bundesregierung einschlagen, was unter anderem in der Präsentation ihres "Plans B" zum Ausdruck kommt (2151/A(E)). Dieser stelle nach Auffassung der FPÖ-MandatarInnen die einzig richtige Alternative zur derzeitigen grundrechtswidrigen und nicht evidenzbasierenden Corona-Politik dar, da das freiheitliche Konzept vor allem auf das Prinzip der Freiwilligkeit, eine flächendeckende Antikörper-Erhebung sowie die frühzeitige medizinische Behandlung der infizierten Personen setze. Außerdem sollen 210 Mio. € aus dem Budget für die Intensivmedizin bereitgestellt werden anstatt in Regierungspropaganda zu fließen.

 

Freiheitliche Anträge zur Pflege: Übernahme des Kärntner Pflegemodells und Förderung der Übergangspflege

Ebenso mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt wurden die beiden freiheitlichen Initiativen zum Thema Pflege. FPÖ-Abgeordneter Christian Ragger sieht die Notwendigkeit für einen klaren Systemwechsel im Pflegebereich, denn die Devise müsse lauten: Daheim statt stationär! Seiner Meinung nach könnte das am 25. September 2021 am Kärntner Landesparteitag beschlossene "Kärntner Pflegemodell" Vorbild für ganz Österreich sein, weil es u.a. den Schwerpunkt auf die Pflege zuhause lege und somit den stationären Sektor entlasten würde (1945/A(E)). Die Eckpunkte des Modells bestehen in der Einführung eines sogenannten Pflegeschecks, in der sozialen Absicherung der pflegenden Angehörigen, der steuerlichen Entlastung von Pflegeberufen sowie in der Etablierung neuer Ausbildungsmodelle (zum Beispiel Pflege-Lehre nach Schweizer Vorbild).

 

Die sogenannte Übergangspflege, also rehabilitative Pflege als Überbrückung nach einer Akutbehandlung im Krankenhaus, bevor ein Patient oder eine Patientin nach Hause entlassen wird, greift die FPÖ in einem weiteren Entschließungsantrag auf (2339/A(E)). In einigen Bundesländern, etwa Niederösterreich, werde diese Form der Pflege bereits angeboten. Auch in Deutschland haben Versicherte Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Die Freiheitlichen wollen, dass alle Betroffenen in Österreich Zugang zu einem entsprechenden Fördermodell erhalten. Sie fordern von der Regierung daher die Vorlage eines Übergangspflege-Förderungsgesetzes, das einen Rechtsanspruch für Übergangspflege von bis zu 12 Wochen pro Kalenderjahr umfasst. Finanziert werden soll dies vom Sozialversicherungsträger, bei dem die oder der Anspruchsberechtigte versichert ist.

 

Weitere FPÖ-Anträge: Energiearmut, Preismonitoring, Inflationsstopp und Pensionserhöhung

Eine Abstandnahme von Strom- und Gaspreiserhöhungen bei heimischen Energieversorgungsunternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, verlangen die FPÖ-Abgeordneten in einem Entschließungsantrag (2001/A(E)), der dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen wurde. Die in den letzten Monaten stark gestiegenen Treibstoff- und Energiepreise würden bereits jetzt eine starke Belastung für die Bürgerinnen und Bürger darstellen. Es müsse verhindert werden, dass Haushalte mit geringem Einkommen Gefahr laufen, aufgrund der steigenden Energiepreise ihre Strom- und Gasrechnungen nicht mehr bezahlen zu können. Angesichts der hohen Inflationsrate von knapp 6% und der Energiepreise, die "durch die Decke gehen", setzt sich Dagmar Belakowitsch auch für ein staatliches Preismonitoring und einen Inflationsstopp ein (2229/A(E)). Der FPÖ schwebt vor, dass die Preise für bestimmte Güter für einen gewissen Zeitraum behördlich festgelegt und nicht erhöht werden dürfen. Im Fokus soll ein COVID-19-Warenkorb stehen, der etwa Preise für Lebensmittel, Hygieneartikel, Mieten, Heizen und Fahrtkosten beinhaltet. Der Antrag wurde dem Konsumentenschutzausschuss zugewiesen.

Die FPÖ trat zudem für eine Pensionserhöhung um 4% als Ausgleich für die Inflation ein (2302/A(E). Die Erhöhung soll rückwirkend mit 1. Jänner in Kraft treten und für das Jahr 2022 gelten, so die AntragstellerInnen. Sie fordern diese Erhöhung, weil die Pensionsanpassung der Bundesregierung auf die sich aktuell progressiv entwickelnde Inflation in keiner Weise Rücksicht nehme und es zu einer "Geldentwertung für die ältere Generation und PensionsbezieherInnen" komme. Bei der Abstimmung fand diese Initiative, der die SPÖ positiv gegenüberstand, nicht die nötige Mehrheit. Die FPÖ erneuerte zudem ihre Forderung nach einen pandemiebedingten 1.000-€-Gutschein für jeden und jede ÖsterreicherIn, der bis 31. März 2022 bei heimischen Betrieben eingelöst werden können soll (2107/A(E)). Geht es nach den Freiheitlichen, sollen mit dieser "unbürokratischen Soforthilfe" in der Höhe von rund 7,4 Mrd. €, Arbeitsplätze gesichert und die Wirtschaft angekurbelt werden. Auch dieser Antrag blieb in der Minderheit.

 

FPÖ setzt sich für Beibehaltung des Vergabemodus von Trafiken ein

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ) weist in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Juli 2021 hin, wodurch die bisherige Vergabepraxis von Tabaktrafiken auf Grundlage des Tabakmonopols "aus den Angeln gehoben werde" (2340/A(E)). Der VwGH habe nämlich festgestellt, dass diese Angelegenheit dem Bundesgesetz über die Vergabe von Konzessionsverträgen (BVergGKonz 2018) unterliegt. Dies sei jedoch nicht sachgerecht, argumentiert Wurm, da es sich nicht um eine "Bau- oder Dienstleistung handle". Außerdem wurde bei der Beschlussfassung des BVergGKonz offenbar vergessen, einen Ausnahmetatbestand für die Vergabe von Trafiken vorzusehen. Um den Berufsstand der TrafikantInnen sowie die Nachfolgeregelung im Sinne der vorzugsberechtigten TrafikwerberInnen bzw. der Familiennachfolge sozial und ökonomisch zu schützen, tritt der Antragsteller für entsprechende gesetzliche Anpassungen sowohl im BVergGKonz  als auch im Tabakmonopolgesetz ein. Der Antrag wurde schließlich dem Finanzausschuss zugewiesen.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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