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CH: Rückkehr in die normale Lage - Bundesrat sieht keine Probleme mehr

DMZ –  SOZIALES / MM ¦ AA ¦                                    

 

Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Der Bundesrat begründet die Aufhebung der Massnahmen damit, dass es "dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung" in den vergangenen Wochen zu keinem markanten Anstieg der Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen gekommen sei. "Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit ist in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich". Dies sagt er im Wissen, dass die Zahlen geradezu explodieren, Long Covid real ist, 2 Millionen vulnerable Menschen ihrem Schicksal überlassen werden und Kinder weiterhin durchseucht werden. Ausserdem scheint der Bundesrat noch nicht begriffen zu haben, dass es KEINE Grundimmunisierung gibt. Es werden erneut Entscheide gefällt ohne wissenschaftlich abgesichert zu sein.

 

Der Bundesrat sagt, dass bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt sei, die Ziele und die genaue Aufgabenverteilung in dieser Phase hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten, das bis am 22. April 2022 in Konsultation geht. Darauf muss man unbedingt ein Auge werfen. Den  heute konnte der Bundesrat noch keine Einzelheiten sagen.

 

Dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung sei es in den letzten Wochen zu keinem markanten Anstieg der Covid-19-Patientinnen und -patienten auf den Intensivstationen gekommen, obwohl die Zahl der Infektionen zwischenzeitlich wieder angestiegen sei. Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit sei in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich. Mit welchen Zahlen der Bundesrat arbeitet ist unklar, bei solchen Äusserungen.

 

Immerhin gibt der Bundesrat zu, dass der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie sich nicht zuverlässig abschätzen lasse. Das Coronavirus Sars-CoV-2 werde höchstwahrscheinlich nicht verschwinden, sondern endemisch werden; es sei damit zu rechnen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen komme. Aussagen des Bundesrates, die nicht neu sind, zudem auch nicht gänzlich korrekt. Aber das ist man ja mittlerweile gewohnt.

 

Übergangsphase bis Frühling 2023

"Bund und Kantone planen eine Übergangsphase bis zum Frühling 2023, in der eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig bleiben. Strukturen müssen soweit erhalten bleiben, dass die Kantone und der Bund rasch auf neue Entwicklungen reagieren können. Dies gilt insbesondere für das Testen, das Impfen, das Contact-Tracing, die Überwachung und die Meldepflicht der Spitäler." wird in de heutigen Medienmitteilung festgehalten.

 

 

SwissCovid-App wird vorübergehend deaktiviert

Der Bundesrat hat auch beschlossen, die SwissCovid-App vorübergehend zu deaktivieren. Mit der Aufhebung der Isolationspflicht sind die Voraussetzungen für eine wirksame Weiterführung der App nicht mehr gegeben. Der Betrieb der SwissCovid-App könne aber rasch wieder aufgenommen werden, falls die epidemiologische Situation dies erfordere. "Deshalb werden die notwendigen Informatik-Infrastrukturen im Hintergrund weiterhin aufrecht erhalten. Die auf den Systemen des Bundes befindlichen Benutzerdaten werden vernichtet."

 

Anpassungen in der Covid-19-Verordnung 3

Der Bundesrat hat zudem mehrere Anpassungen in der Covid-19-Verordnung 3 beschlossen. Dazu gehört die Einstellung der Kostenübernahme repetitiver Tests in Lagern und die Erleichterung des Zugangs zu Arzneimitteln für gewisse schwer immunsupprimierte Personen.

 

 

 

 

Herausgeber

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html 

Generalsekretariat EDI

http://www.edi.admin.ch 

Bundesamt für Gesundheit

http://www.bag.admin.ch 

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