Privatinsolvenz als Beamter

DMZ –  ARBEITSWELT ¦ Maya West ¦                                      

 

Beamte sind für das Land, den Bund oder die Kommunen im Einsatz. Dort genießen sie Ansehen als „Staatsdiener“. Als Beamter vertreten Personen die staatlichen Institutionen. Dies verschafft Beamten eine Art Sonderstatus. So muss ein Beamter nicht in die Sozialversicherungskassen einzahlen und kann nicht gekündigt werden. Beamte sind angesehen – auch bei den Banken. Kredite werden Personen im Beamtenstatus in der Regel problemlos gewährt. Nicht selten geraten jedoch auch Beamte in die Schuldenfalle. Die Gründe hierfür können von persönlichen Schicksalsschlägen bis hin zu Krankheit oder Trennung reichen. Dann können die bereitwillig gewährten Kredite nicht mehr zurückgezahlt werden und es droht der Bankrott. Eine Privatinsolvenz kann Beamte wieder schuldenfrei werden lassen. Doch ist dies für Menschen im Beamtenstatus überhaupt möglich?

 

Kann ein Beamter Privatinsolvenz anmelden?
Laut § 304 Abs. 1 InsO steht es allen natürlichen Personen offen, eine Privatinsolvenz anzumelden und eine Restschuldbefreiung anzustreben. Damit kann auch ein Beamter von der Privatinsolvenz Gebrauch machen.

 

Als natürliche Personen werden angesehen:

  • Arbeiter
  • Angestellte
  • Arbeitslose
  • Hausfrauen
  • Rentner
  • Beamte

Damit sind die Beamten bei der Beantragung einer Privatinsolvenz anderen natürlichen Personen gleichgestellt und doch gibt es einige Dinge zu beachten.

 

Welche Voraussetzungen sind für die Beantragung notwendig?

Ein Insolvenzverfahren kann nur beantragt werden, wenn eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Dies kann in § 17, Abs.2 der Insolvenzordnung nachgelesen werden. Schuldner werden als zahlungsunfähig bezeichnet, wenn sie fälligen Verbindlichkeiten nicht nachkommen können. Werden die Zahlungen des Schuldners eingestellt, ist ebenfalls von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehen.

 

Beamte können folglich nur eine Privatinsolvenz durchlaufen, wenn sie, trotz des monatlichen Verdienstes, ihren Zahlungen nicht nachkommen können. Dieses Risiko ist nicht ausgeschlossen. Wie bereits erwähnt, erhalten Beamte problemlos Kredite. Wer dabei den Überblick verliert, kann schnell zum Schuldner werden.

 

Eine weitere Voraussetzung ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch, welcher der Anmeldung der Privatinsolvenz vorausgehen muss. Folglich müssen auch Beamte zunächst versuchen, eine außergerichtliche Einigung der Schuldenfrage anzustreben. Dabei können Schuldnerberatungsstellen helfen. Diese übernehmen die Verhandlungen mit den Gläubigern und bescheinigen einen gescheiterten Versuch. Weitere nützliche Informationen ist im kostenfreien Ratgeber https://www.privatinsolvenz.net/beamter zu finden.

 

Welche Folgen hat die Privatinsolvenz?

Beamte repräsentieren den Staat und sollten eine fachliche wie persönliche Eignung für den gehobenen Dienst mitbringen. Zunächst darf ein Beamter nicht vorbestraft sein. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass die Personen in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Davon wird ausgegangen, wenn die Person keine Schulden hat.

 

Dieser Umstand ist mit der Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt. Dennoch muss die Beantragung der Privatinsolvenz nicht automatisch negative Folgen für den Betreffenden haben. Das Insolvenzverfahren zeigt auch, dass der Beamte bemüht ist, seine wirtschaftlichen Verhältnisse neu zu ordnen und sich von den Schulden zu befreien.

 

Tipp: Wenn Beamte Privatinsolvenz anmelden, muss dies nicht zwangsläufig eine Disziplinarmaßnahme nach sich ziehen.

 

Problematischer kann es werden, wenn der Beamte einer Tätigkeit in einem sicherheitsrelevanten Bereich nachkommt. Mit dieser besonderen Verantwortung sind strengere Anforderungen verknüpft. Die Dienstherren überprüfen in der Regel fortwährend die Sicherheit und Unbestechlichkeit der Beamten. Überschuldungen oder die Privatinsolvenz können in diesem Fall eine Disziplinarmaßnahme nach sich ziehen.

 

Hat die Privatinsolvenz Auswirkungen auf den Beamtenstatus?

Wenn ein Beamter die Privatinsolvenz durchläuft, stellt sich die Frage, ob noch von geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen ausgegangen werden kann. Kommt es aufgrund massiver Schulden zum Abtreten der Bezüge, besteht die Gefahr eines drohenden Disziplinarverfahrens.

 

Nicht immer ist mit Konsequenzen zu rechnen. Bringen die Schuldner ihre wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb eines absehbaren Zeitrahmens wieder in Ordnung, muss dies nicht zwingend dienstrechtliche Konsequenzen haben. In den meisten Fällen hat das Durchlaufen der Privatinsolvenz keine Auswirkungen auf den Beamtenstatus. Nur wenn schwere Pflichtverletzungen vorliegen, droht ein Disziplinarverfahren und damit die Aberkennung des Beamtenstatus.       

 

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