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AT: Monitoring-Bericht zur Zielsteuerung Gesundheit steht unter dem Eindruck der Corona-Pandemie

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                  

 

Im Jahr 2013 haben sich Bund, Länder und Sozialversicherung erstmals auf eine vertraglich festgelegte Organisation der Gesundheitsversorgung in Österreich verständigt. Wesentlicher Bestandteil der 15a-Vereinbarung Zielsteuerung Gesundheit ist ein Kostendämpfungspfad, der eine Reduktion des jährlichen Ausgabenwachstums von 3,6% (2017) auf 3,2% im Jahr 2021 vorsieht. Außerdem wurden strategische Ziele in den Bereichen "bessere Versorgung, bessere Qualität und gesündere Bevölkerung" definiert. 

 

Über die Einhaltung der sektorenübergreifenden Ausgabenobergrenzen informiert unter anderem ein regelmäßiger halbjährlicher Kurzbericht, der von der Gesundheit Österreich GmbH für das Sozialministerium erstellt und dann dem Parlament zugeleitet wird (III-620 d.B. ). Dem aktuellen Bericht, der den Stand der Zielerreichung bis Ende Oktober 2021 widerspiegelt, sind auch Stellungnahmen der einzelnen Landes-Zielsteuerungskommissionen zu den Ergebnissen des Monitorings beigefügt.

 

Die finanziellen Auswirkungen der Pandemie konnten nur in eingeschränkter Form berücksichtigt werden

In der Einleitung wird von den AutorInnen darauf hingewiesen, dass das Monitoring stark von den Auswirkungen der Corona-Krise beeinflusst gewesen sei. Die von der Politik gesetzten Maßnahmen hätten nicht nur einnahmenseitige Auswirkungen, nämlich auf das Beitragsaufkommen der Sozialversicherung sowie auf die Steuereinnahmen, gehabt, sondern auch ausgabenseitige Effekte auf die zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben. Diese konnten aufgrund zahlreicher unsicherer Planungsfaktoren (z. B. Refundierungen seitens des Bundes) nur in eingeschränkter Form berücksichtigt werden, heißt es im Bericht. Es wurde daher eine Zusatzerhebung von Daten durchgeführt, die wichtige Erkenntnisse brachte. Die zentralen und vorläufigen Ergebnisse des Finanzzielmonitorings für die Jahre 2020 und 2021 würden daher ein Bild der öffentlichen Gesundheitsausgaben während der COVID-19-Pandemie zeichnen und seien dementsprechend zu interpretieren.

 

Die zentralen Ergebnisse: Ausgabenobergrenzen werden immer öfter überschritten

Da sich die öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege) im Jahr 2020 auf 29,7 Mrd. € belaufen haben, ist erstmalig seit der Einführung der Finanzzielsteuerung von einer Überschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenze um rund 419 Mio. € (bzw. 1,43%) auszugehen. Bei der von der Statistik Austria durchgeführten Schnellschätzung wurden zum ersten Mal auch die Gesundheitsausgaben für die Bekämpfung der COVID‐19‐Pandemie (u. a. Schutzausrüstung, Testungen, Contact-Tracing, Hotline 1450, Barackenspitäler, Medienkampagnen) einbezogen. Zwischen 2019 und 2020 betrug die Wachstumsrate 5,82% und lag damit über dem angepeilten Wert von 3,5%.

 

Eine ähnliche Tendenz ist bei den Ländern zu verzeichnen. Zum aktuellen Monitoringzeitpunkt wurden Ausgaben in der Höhe von rund 13,6 Mrd. € für das Jahr 2020 ermittelt, also um 283 Mio. € bzw. 2,12% mehr als vorgegeben. Auch für das Jahr 2021 wird mit einem Anstieg um 1,81% (248 Mio. €) gerechnet. Generell liegen die Wachstumsraten der Gesundheitsausgaben der Länder seit 2017 mehrheitlich über jenen der vereinbarten Ausgabenobergrenzen.

 

Zu einer deutlichen Unterschreitung kommt es hingegen noch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, für die im Jahr 2020 ein Betrag in der Höhe von 11,2 Mrd. € ausgewiesen wird. Dies entspricht einem Minus von 552 Mio. € bzw. 4,69%. Im Jahr 2021 sollen die Ausgaben aber nur mehr um 0,3% sinken.

 

Wenn man die Vorgaben für die Länder und die gesetzliche Krankenversicherung jedoch gesamthaft betrachtet, dann kommt es 2021 erstmals seit Einführung des Finanzzielmonitorings 2021 in sechs Bundesländern (Burgenland, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien) zu Überschreitungen der Ausgabenobergrenzen, wie aus dem Bericht hervorgeht.

 

Nicht unter die Zielsteuerungsvereinbarung fallen die Gesundheitsausgaben aus den Bereichen Pensionsversicherung, Unfallversicherung, Krankenfürsorgeanstalten des Bundes sowie der Aufwand der Krankenversicherungsträger für Kieferregulierungen bei Kindern und Jugendlichen; für sie gelten daher auch nicht die Ausgabenobergrenzen.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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