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CH: Entsorgung radioaktive Abfälle: Bundesamt für Energie klärt Fragen zu den Abgeltungen

DMZ –  POLITIK / UMWELT / MM ¦ AA ¦                      

 

Im Herbst 2022 wird die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die Standorte der Tiefenlagerprojekte ankündigen, für die sie in der Folge Rahmenbewilligungsgesuche zuhanden des Bundesrats ausarbeiten wird. Ab dem Zeitpunkt der Ankündigung der Standorte können die Verhandlungen über Abgeltungen zwischen den Entsorgungspflichtigen, den Standortkantonen sowie den Gemeinden der Standortregion beginnen. Gemeinsam mit diesen Akteuren ist das Bundesamt für Energie (BFE) daran, die mit den Verhandlungen verbundenen Fragen zu klären, so dass diese zeitgerecht beginnen können.

 

2017 hatten sich die Entsorgungspflichtigen, die möglichen Standortkantone und -regionen sowie die deutschen Vertretungen auf einen Leitfaden zu den Verhandlungen über Abgeltungen geeinigt. Er legt deren Rahmen und Ablauf fest (siehe Medienmitteilung vom 03.10.2017). Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Start der Verhandlungen ist die Ankündigung der Standorte durch die Nagra im Herbst 2022. Denn damit sind die Region(en) und Kantone bekannt, die voraussichtlich von einem Tiefenlager betroffen sein werden. Das BFE klärt nun zusammen mit den Beteiligten diverse Fragen, beispielsweise wie eine Verhandlungsdelegation auf regionaler Ebene gebildet oder wie und von wem ein dereinst ausgehandelter Vertrag ratifiziert werden muss. Durch die Klärung dieser Fragen werden die Voraussetzungen geschaffen, damit die Verhandlungsparteien die Verhandlungen zu dem von ihnen gewünschten und bestimmten Zeitpunkt aufnehmen können.

 

Das BFE leitet das Standortauswahlverfahren und ist damit zuständig, die prozessualen Voraussetzungen für die Verhandlungen zu schaffen. Der Bund gehört aber selbst auch zum Kreis der Entsorgungspflichtigen, da er für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung zuständig ist. Der Bund wird sich gemäss einer Entscheidung des zuständigen Departements UVEK entsprechend seinem Anteil an den radioaktiven Abfällen an den Abgeltungszahlungen beteiligen. Aus Gründen der Governance beabsichtigt er aber, nicht an den Verhandlungen teilzunehmen.

 

Es gibt weder gesetzliche Verpflichtungen, Abgeltungen zu entrichten noch rechtliche Ansprüche, solche zu erhalten. Aufgrund der Erfahrungen im In- und Ausland ist jedoch davon auszugehen, dass eine Standortregion Abgeltungen erhalten wird. Es handelt sich dabei um freiwillige Leistungen der Entsorgungspflichtigen an eine Standortregion eines geologischen Tiefenlagers. Damit wird diese für ihren Beitrag abgegolten, den sie für die Lösung einer nationalen Aufgabe erbringt. Mit dem Sachplan geologische Tiefenlager wird gewährleistet, dass die Festlegung von Abgeltungen transparent und in direktem Zusammenhang mit dem Standortausverfahren erfolgt.

 

 

 

 

Herausgeber

Bundesamt für Energie

http://www.bfe.admin.ch 

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