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CH: Empfehlungen der UNO für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

DMZ –  POLITIK / UMWELT / MM ¦ AA ¦                      

 

Der UN-Behindertenrechtsausschuss hat der Schweiz nach der Prüfung des Staatenberichts vom 14. – 16. März 2022 in Genf seine Empfehlungen für die Umsetzung des UNO-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) unterbreitet. Das Eidgenössische Departement des Innern hat den Bundesrat an dessen Sitzung vom 4. Mai 2022 über die Empfehlungen des Ausschusses informiert. Diese fliessen in die behindertenpolitischen Massnahmen des Bundesrats für die Jahre 2023 – 2026 ein.

In seinen Schlussfolgerungen begrüsste es der UN-Behindertenrechtsausschuss, dass die Schweiz in den letzten Jahren mehrere internationale Instrumente ratifiziert hat. Er würdigte zudem den fruchtbaren und ernsthaften Dialog mit der Schweizer Delegation.

 

Empfehlungen der UNO fliessen in Behindertenpolitik des Bundesrats ein

Der Ausschuss hat der Schweiz zudem zahlreiche Empfehlungen unterbreitet; dazu gehören die Umsetzung der Konvention auf allen föderalen Ebenen zu harmonisieren, einen umfassenden und effektiven Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten, die unterstützende Entscheidungsfindung im Erwachsenenschutz zu stärken und ein selbstbestimmtes Leben sowie ein inklusives Bildungssystem zu ermöglichen. Der Ausschuss unterstreicht zudem die Bedeutung, die dem Einbezug von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen zukommt. Die Empfehlungen des UNO-Behindertenrechtsausschusses fliessen in die zurzeit laufende Erarbeitung der behindertenpolitischen Massnahmen für die Jahre 2023 - 2026 ein, über die der Bundesrat voraussichtlich Ende 2022 beschliessen wird.

 

Erster umfassender Bericht zur Behindertenpolitik des Bundesrats

Im Mai 2018 hatte der Bundesrat einen Bericht zur Stärkung der Behindertenpolitik verabschiedet. Darin stellte er Verbesserungen fest, namentlich beim Zugang zu den Infrastrukturen (Gebäude, öffentlicher Verkehr). Auch die verstärkten Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung der IV-Bezügerinnen und -Bezüger sowie die Einführung des Assistenzbeitrags haben die Situation der Menschen mit Behinderungen verbessert.

 

Zugleich hielt der Bundesrat fest, dass weiterhin Barrieren bestehen, die verhindern, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Der Bundesrat hat daher im Bericht zur Behindertenpolitik  die Ausrichtung und

die inhaltlichen Schwerpunkte der Behindertenpolitik für die Jahre 2018 - 2021 (wegen der Pandemie bis Ende 2022 verlängert) festgelegt. Neben eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen legte er einen Schwerpunkt auf die Inklusion in der Arbeit, die Förderung des Selbstbestimmten Lebens sowie die Barrierefreiheit.

 

UNO-Behindertenrechtskonvention

Das Internationale Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Es konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte für die Situation von Menschen mit Behinderungen. Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen besteht aus 18 unabhängigen Expertinnen und Experten und überwacht die Umsetzung der UNO-BRK in den Mitgliedstaaten. Momentan zählt die UNO-BRK 184 Vertragsstaaten. Die Schweiz ist am 15. April 2014 beigetreten. Sie bekräftigt damit, dass sie sich konsequent für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen einsetzt. Dazu hat sie sich bereits mit dem 2004 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet.

 

 

 

 

Herausgeber

Der Bundesrat

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Generalsekretariat EDI

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