CH: Bund akzeptiert Verfahrensentscheid bei geplantem Neubau in Magglingen

Bildquelle: baspo
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DMZ –  RECHT / POLITIK / MM ¦ AA ¦                       

 

Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) beabsichtigt, in Magglingen ein Unterkunfts- und Ausbildungsgebäude für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler der Armee zu erstellen und hat ein entsprechendes Baugesuch eingereicht. Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne erachtete sich jedoch als nicht zuständig und ist auf das Gesuch nicht eingetreten. Das BBL als Bauherrin akzeptiert diesen Entscheid, weshalb das militärische Plangenehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Dafür zuständig ist das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).

 

Der vom VBS beschlossene sukzessive Ausbau der Spitzensportförderung der Armee von 70 auf 140 Rekrutinnen und Rekruten pro Jahr und die damit einhergehenden zusätzlichen Spitzensport-WK-Tage bringen das Bundesamt für Sport BASPO an die Kapazitätsgrenze. Daraus entsteht der Bedarf nach einem zusätzlichen Unterkunfts- und Ausbildungsgebäude, das auch von zivilen Gästen genutzt werden soll. Geplant ist ein Neubau an der Alpenstrasse mit 140 Schlafplätzen sowie Unterrichtsräumen und Arbeitsplätzen.

 

Wie bei allen Liegenschaften des Nationalen Sportzentrums Magglingen NSM amtet das BBL als Bauherrin und hat am 23. November 2021 aufgrund der bisherigen Praxis bei der Einwohnergemeinde Evilard ein Baugesuch eingereicht. Nach Weiterleitung des Gesuches durch die Gemeinde an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne hat letztere Instanz am 4. April 2022 entschieden, dass es sich um eine militärische Baute handelt und ist mangels Zuständigkeit nicht darauf eingetreten.

Zusammen mit dem BASPO und dem Kompetenzzentrum Sport der Armee hat das BBL entschieden, auf eine Beschwerde gegen diesen Entscheid bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern zu verzichten. Damit kommt das Plangenehmigungsverfahren für militärische Bauten und Anlagen zum Tragen.

 

Die Folgen dieser Verfahrens-Änderung sind in erster Linie formeller Natur. Das BBL bleibt Baugesuchstellerin, für die Genehmigung zuständig ist neu das VBS. Auch im militärischen Plangenehmigungsverfahren bestehen Rechtsmittelmöglichkeiten.  

 

Mit dem Wechsel vom kantonalen Verfahren zum militärischen Plangenehmigungsverfahren beginnt der Baubewilligungsprozess wieder von vorne. Der geplante Baubeginn Mitte Jahr 2022 und die Inbetriebnahme Ende 2024/Anfang 2025 sind damit nicht mehr realistisch. Die konkreten zeitlichen Verzögerungen des Projekts sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar. In einem ersten Schritt wird das BBL zusammen mit dem BASPO das weitere Vorgehen analysieren und zu gegebener Zeit kommunizieren.

 

 

 

 

Herausgeber

Bundesamt für Bauten und Logistik

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