
DMZ – POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦
Die von ÖVP und Grünen vorgeschlagene Novelle zum Parteiengesetz wird einer speziellen Begutachtung unterzogen. Darauf haben sich die Fraktionen im Verfassungsausschuss des Nationalrats verständigt. Rund 90 Stellen und Einrichtungen sollen damit ausdrücklich eingeladen werden, den Gesetzentwurf bis zum 10. Juni zu bewerten. Adressiert ist die Einladung neben Ministerien, Ländern und gesetzlichen Interessenvertretungen unter anderem auch an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat, den Datenschutzrat, die Höchstgerichte, den Rechnungshof und verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen wie das Forum Informationsfreiheit. Ungeachtet dessen ist es auch weiterhin möglich, auf der Parlaments-Website Stellungnahmen abzugeben.
Ziel der von ÖVP und Grünen vorgelegten Gesetzesnovelle ist es, mehr Transparenz in die Finanzierung politischer Parteien zu bringen und die Kontrolle zu verbessern. So wird etwa vorgeschlagen, den von den Parteien jährlich vorzulegenden Rechenschaftsbericht um Angaben zu Vermögen und Schulden zu erweitern, dem Rechnungshof echte Prüfbefugnisse zu gewähren und die Strafen für Verstöße gegen die Wahlkampfkostenobergrenze deutlich zu erhöhen. Auch sollen die Spendenregeln adaptiert und ein öffentliches Parteienregister eingeführt werden.
Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦
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