CH: EDÖB empfiehlt die Löschung der Daten von meineimpfungen.ch

DMZ –  RECHT / DATEN / MM ¦ AA ¦                           

 

Im Schlussbericht zu seiner Sachverhaltsabklärung zur Plattform meineimpfungen.ch hatte der EDÖB im August 2021 die mangelhafte Integrität der Daten festgestellt. Nachdem diese Mängel bis heute nicht behoben werden konnten, hat der EDÖB in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Bern das Konkursamt Bern-Mittelland angewiesen, im Rahmen des Konkursverfahrens vom angekündigten Verkauf der Impfdaten an einen Dritten abzusehen und die Daten zu vernichten.

 

Über die Stiftung meineimpfungen, welche die elektronische Impfplattform meineimpfungen.ch betrieben hatte, war am 17. November 2021 der Konkurs eröffnet worden. In der Konkursmasse befinden sich besonders schützenswerte Personendaten der Nutzerinnen und Nutzer der Datenplattform. Im Konkursverfahren plante das zuständige Konkursamt Bern-Mittelland die freihändige Veräusserung dieser Personendaten an ein privates Unternehmen.

 

Ein von Dritten am 15. November 2021 erstelltes Gutachten hat die vom EDÖB in seinem Schlussbericht vom 31.08.2021 in der Sachverhaltsabklärung zur Plattform meineimpfungen.ch festgestellten schwerwiegenden Mängel an der Datenintegrität bestätigt, sowohl inhaltlich (bspw. falsche Impfeinträge zu Tetanus und Covid-19) als auch betreffend die Kontaktdaten. Die Bearbeitungsverantwortlichen haben in der langen Zeitspanne seit Publikation des Schlussberichts durch den EDÖB keinen Weg gefunden, um die Daten den berechtigten Nutzerinnen und Nutzern in einer datenschutzrechtlich vertretbaren Weise zur Verfügung zu stellen. Der EDÖB muss deshalb davon ausgehen, dass jede weitere Datenbearbeitung zu Persönlichkeitsverletzungen führen würde, welche die von der Stiftung zu vertretenden Nachteile einer Löschung dieser Daten überwiegen.

 

Der EDÖB erinnert daran, dass es Anfang November 2021 zu einem rechtswidrigen Teilversand der Daten durch die Stiftung gekommen ist, mit welchem sich Letztere über seine Empfehlungen im  erwähnten Schlussbericht und die im Rahmen des «Projektes Datenrettung» des BAG formulierten Anforderungen hinwegsetzte (s. Pressemitteilung EDÖB vom 8.11.2021). Weitere Datenschutzverletzungen sind zu vermeiden. Insbesondere gilt es zu verhindern, dass unter dem zeitlichen Druck des insolvenzrechtlichen Verwertungsverfahrens Entscheidungen getroffen werden, welche die bereits eingetretenen Folgen zu Lasten der Privatsphäre und informationellen Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer der Plattform noch übermässig verstärken.

 

Der EDÖB hat deshalb am Freitag, dem 20. Mai 2022 in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Bern das für die Konkursmasse der Stiftung meineimpfungen handelnde Konkursamt Bern-Mittelland mit formeller Empfehlung angewiesen, vom geplanten Freihandverkauf abzusehen. Er hat zudem empfohlen, sämtliche Daten zu löschen. Das Konkursamt Bern-Mittelland hat die Empfehlungen akzeptiert.

 

 

 

 

Herausgeber

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

http://www.edoeb.admin.ch/ 

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