CH: Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Tätigkeitsbericht 2021

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                       

 

Der Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe des Bundesamtes für Justiz (BJ IRH) hat am 31. Mai 2022 seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 veröffentlicht. Ein Schwerpunktthema ist die akzessorische Rechtshilfe an die USA. Nebst herkömmlichen Rechtshilfeersuchen wegen Bestechung, Betrug oder Geldwäscherei ist BJ IRH in den letzten Jahren zunehmend mit Ersuchen im Bereich der Cyberkriminalität konfrontiert. Der Tätigkeitsbericht veranschaulicht die Herausforderungen, die solche Ersuchen oft mit sich bringen und beleuchtet weitere aktuelle Fälle und Themen, die BJ IRH im letzten Jahr besonders beschäftigt haben.

 

Wenn die Schweiz einem anderen Staat akzessorische Rechtshilfe leistet, stehen häufig die USA im Mittelpunkt. Den US-Rechtshilfeersuchen liegen oft komplexe Strafverfahren zugrunde, etwa im Bereich der Korruption. Entsprechend intensiv und aufwändig ist die Zusammenarbeit, die sich manchmal über viele Jahre erstreckt. Der Tätigkeitsbericht gibt eine aktuelle Übersicht über einige dieser grossen Verfahrenskomplexe, die BJ IRH auch im Berichtsjahr weiter stark beansprucht haben.

Straftaten werden immer häufiger im digitalen Raum und mit den Mitteln modernster Technik begangen. BJ IRH ist daher auch mehr und mehr mit Ersuchen im Bereich der Cyberkriminalität beschäftigt. Die Straftaten, welche derartigen Ersuchen zugrunde liegen, sind vielfältig: Die im Tätigkeitsbericht beschriebenen Fälle reichen von Erpressung, oftmals mit Hilfe von Ransomware, über Drohung verschiedenster Art bis hin zu Entführungen.

 

Rechtliche Herausforderungen bei der Erhebung von elektronischen Beweismitteln

Ein immer wichtigeres Thema ist die Erhebung elektronischer Beweismittel im Rahmen von Strafverfahren. Die Flüchtigkeit digitaler Daten stellt für die herkömmliche Rechtshilfe, die sich stark an Prinzipien wie Territorialität und Souveränität orientiert, eine grosse Herausforderung dar. BJ IRH hat im vergangenen Jahr die rechtliche Ausgangslage analysiert und einen Bericht verfasst, welcher unter anderem die wesentlichen Schweizer Rechtsprinzipien in Erinnerung ruft. Der Tätigkeitsbericht gibt einen kurzen Überblick über diesen Bericht.

 

Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Eurojust

Seit 2011 arbeitet die Schweiz gestützt auf ein Kooperationsabkommen im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen mit der EU-Agentur Eurojust, die in diesem Jahr ihr 20-jähriges Bestehen feiert, zusammen. Aus diesem Anlass blickt der Tätigkeitsbericht auf die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Eurojust und der Schweiz zurück und veranschaulicht, wie sich diese im Lauf der Zeit im gegenseitigen Interesse intensiviert hat. Seit 2015 verfügt die Schweiz über ein eigenes Verbindungsbüro in Den Haag, welches eine wichtige Schaltstelle zwischen den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden und jenen der EU-Mitgliedstaaten und der bei Eurojust vertretenen Drittstaaten ist und den Schweizer Strafverfolgungsbehörden wertvollen juristischen und operativen Beistand im Zusammenhang mit Rechtshilfeersuchen aus dem In- und Ausland leistet.

 

Nebst diesen Themen beleuchtet der Jahresbericht weitere Themen, die BJ IRH im Berichtsjahr besonders beschäftigt haben. Zudem enthält er wiederum eine Auswahl an Geschäften, die 2021 erfolgreich abgeschlossen wurden.

 

Anhaltend hohe Fallzahlen

Die Zusammenarbeit mit dem Ausland war im Berichtsjahr wiederum sehr intensiv. Namentlich bei den Rechtshilfe- und Strafübernahmeersuchen sind die Fallzahlen gegenüber den Vorjahren weiter angestiegen und erreichten teilweise Höchstwerte. So wurden im letzten Jahr unter anderem 1513 Rechtshilfeersuchen in Strafsachen sowie 154 Strafübernahmeersuchen an BJ IRH übermittelt. BJ IRH übermittelte seinerseits 1001 Rechtshilfeersuchen in Strafsachen sowie 232 Strafübernahmeersuchen an das Ausland. Auch bei den Auslieferungsersuchen blieben die Fallzahlen hoch. 312 Auslieferungsersuchen wurden an BJ IRH übermittelt und BJ IRH übermittelte seinerseits 179 Auslieferungsersuchen an das Ausland.

 

 

 

 

Herausgeber

Bundesamt für Justiz

http://www.bj.admin.ch 

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