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AT: E-Sport: Arbeitsgruppe fordert politische Integration

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Zur Prüfung des rechtlichen Rahmens für E-Sport, also den sportlichen Wettkampf mit Videospielen, hat Sportminister Werner Kogler eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Nun legte er einen Bericht über die Ergebnisse der Gruppe vor (III-651 d.B.). Zentrale Empfehlung ist eine politische Integration des E-Sports, etwa als interministerielle Stelle.

 

5,2 Mio. Menschen in Österreich spielen Videospiele. 1,3 Mio. davon messen sich in E-Sport-Wettkämpfen, heißt es im Bericht. Damit habe E-Sport ein enormes gesellschaftliches Potenzial. Um E-Sport politisch weiter aufzuarbeiten und die Anerkennung als Sportart zu diskutieren, wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die sportpolitischen Problemstellungen von E-Sport in unterschiedlichen Bereichen erarbeitet hat.

 

Empfehlungen und Kodizes für die Praxis

Für die Themen Gesundheit, Integrität und Prävention erarbeitete die Gruppe praxisnahe Empfehlungen. Beispiele für die Förderung der Gesundheit sind etwa eine Unterbrechung der Sitzzeiten bei Wettkämpfen, die Vorschreibung von regelmäßigen körperlichen Bewegungs- und Sporteinheiten im Training, Präventionsmaßnahmen für Suchtverhalten und ein Nationaler Aktionsplan Ernährung. Wenn der E-Sport diese Empfehlungen einhalte, könne er die kognitiven und motorischen Potenziale sowie die sozialen Kontakte der Spieler:innen fördern, ist die Arbeitsgruppe laut Bericht überzeugt. Damit könne der E-Sport zu einer gelungenen Transformation der Gesellschaft in das digitale Zeitalter beitragen.

 

Für den Jugendschutz wurde ein Grundsatzkodex für Vereine, Veranstaltungen und Wettbewerbe erstellt. Zentraler Punkt ist die Einhaltung der Altersempfehlungen des internationalen Alterseinstufungssystems PEGI. Der E-Sport Verband Österreich schreibt seinen Mitgliedern die Einhaltung des Kodex vor.

 

Auch im Bereich Veranstaltungsrecht und Arbeitsrecht erarbeitete die Gruppe zahlreiche Empfehlungen. So wird eine Gleichstellung in arbeitsrechtlichen Belangen zwischen E-Sport und Sport angeregt, etwa wenn es um die Definition von "Profisportler:in" geht. Bei sportlichen Wettkämpfen ist die Gruppe für eine Ausnahme vom Arbeitsverbot für Jugendliche zwischen 20.00 und 6.00 Uhr.

 

Unter dem Unterpunkt Gemeinnützigkeit und steuerliche Themen widmete sich die Arbeitsgruppe der Problemstellung, dass es in Österreich keine Rechtssicherheit beim Ansuchen auf Gemeinnützigkeit für im E-Sport tätige Vereine gibt. Die Empfehlung lautet daher, dass E-Sport als gemeinnütziger Zweck anerkannt werden soll, sofern ein Verein auch sämtliche andere im Steuerrecht vorgeschriebenen Punkte erfüllt. Die Arbeitsgruppe hat darüber hinaus die Grundsätze für gendergerechtes Arbeiten im E-Sport definiert und in einem Kodex festgehalten. Im Zusammenhang mit Wetten und Glücksspiel sieht die Gruppe eine klare Abgrenzung von E-Sportdisziplinen zum Glücksspiel. Wetten auf E-Sport-Ereignisse wären bei einer Anerkennung von E-Sport als Sportart im Rahmen von Sportwetten reguliert.

 

Interministerielle Stelle für E-Sport

Um E-Sport in Österreich zu fördern und die ausgearbeiteten Ergebnisse weiterzutragen, schlägt die Arbeitsgruppe eine definierte politische Integration des E-Sports vor, etwa als interministerielle Stelle. Gemeinsam mit dem E-Sport Verband könnte diese Stelle etwa den Jugendschutzkodex mittels Grundsatzerlass festigen, ein gefördertes Projekt zur Nachwuchsarbeit im E-Sport schaffen, eine Spieleliste festlegen und die nationalen E-Sport-Meisterschaften ausbauen

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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