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AT: Temporary Protection Platform: Innenausschuss für EU-weiten Datenaustausch zu Vertriebenen aus der Ukraine

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                

 

Abgeordnete beschließen Verlängerung der COVID-19-Sonderregelungen im Fremdenrecht und vertagen Oppositionsanträge

Der Innenausschuss schuf heute die rechtliche Grundlage für den EU-weiten Austausch von Daten über Vertriebene aus der Ukraine im Rahmen der "Temporary Protection Platform". Die per Abänderungsantrag eingebrachte Novelle soll der Sicherstellung der Rechte der Vertriebenen dienen. Der ursprüngliche Antrag zielte auf eine sechsmonatige Verlängerung der Corona-Sonderregelungen im Fremdenrecht ab.

 

Für Diskussionen im Ausschuss sorgte die aus Oppositionssicht mangelnde Bereitschaft von Innenminister Gerhard Karner, auf die Fragen der Abgeordneten einzugehen.

Keine Mehrheit fand die von der SPÖ vorgeschlagene Wiedereröffnung des Wachzimmers am Bahnhof Wiener Neustadt. Zahlreiche weitere Oppositionsanträge, etwa zum von der FPÖ geforderten Abschluss weiterer Rücknahmeabkommen im Asylbereich oder eine NEOS-Initiative zur Gleichstellung von Vertriebenen aus der Ukraine mit Asylberechtigten, wurden vertagt.

 

Mehrheit für EU-weiten Datenaustausch zu Ukraine-Vertriebenen und Verlängerung der Corona-Sonderregelungen im Fremdenrecht

Auf der Basis eines Regierungsantrages zur Verlängerung der COVID-19-Sonderregelungen im Fremdenrecht stellte die Koalition einen Abänderungsantrag, nach dem sichergestellt werden soll, dass Personen, denen nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie der EU vorübergehender Schutz zukommt, ihre Rechte in allen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen können. Vor dem Hintergrund des Aufbaus der sogenannten "Temporary Protection Platform" soll mit einer Änderung des BFA-Verfahrensgesetzes eine entsprechende Grundlage für den hierfür erforderlichen Informationsaustausch geschaffen werden. Der Informationsaustausch ist laut Begründung unter anderem erforderlich, um einen möglichst raschen Datenaustausch zum Zweck der Familienzusammenführung zu gewährleisten.

 

Der ursprüngliche Antrag zielte auf die im April 2020 verhängten Sonderregelungen im Fremdenrecht ab, die bereits drei Mal über ihre ursprüngliche Geltungsdauer bis 31. Dezember 2020 hinaus um jeweils sechs Monate verlängert wurden. Da sich nun abzeichne, dass die Pandemie auch bis Mitte des Jahres 2022 noch nicht beendet sein würde, beantragen die Regierungsfraktionen nun eine weitere Verlängerung um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2022 (2484/A).So soll es beispielsweise im Bereich des Staatsbürgerschaftsgesetzes auch weiterhin genügen, anstatt des mündlichen Ablegens des Gelöbnisses bei der Staatsbürgerschaftsverleihung, dieses schriftlich an die Behörde zu übermitteln.

 

Im Ausschuss betonte Corinna Scharzenberger (ÖVP) die Wichtigkeit der Gesetzesänderung, um im Falle eines Massenzustromes Daten aus dem zentralen Fremdenregister austauschen zu können, einen Verfahrensrückstau zu vermeiden und somit schnell und unbürokratisch Schutz gewähren zu können. Georg Bürstmayr (Grüne) ging auf die Verlängerung der Corona-Sonderregelungen ein und fragte Innenminister Karner, ob es durch diese zu etwaigen Mängeln oder Verzögerungen im Vollzug gekommen sei. Sollte dies nicht der Fall sein, könne man andenken, sie in das Dauerrecht zu übernehmen. Sabine Schatz (SPÖ) schlug in die gleiche Kerbe. Dagmar Belakowich (FPÖ) erteilte der Verlängerung eine Absage, da es nun Zeit sei, auch im Fremdenrecht wieder zur Normalität zurückzukehren. Eine persönliche Terminwahrnehmung sei in diesem Bereich durchaus wieder zumutbar. Die Novelle wurde in der Fassung des Abänderungsantrages angenommen, mit den Stimmen aller Fraktionen, außer der FPÖ.

 

SPÖ fordert mehr Wertschätzung für die Polizei

Die SPÖ vermisst vor dem Hintergrund einer signifikanten Mehrbelastung durch die COVID-19-Pandemie die "dringend notwendige Wertschätzung für unsere Polizei" und fordert, den von der Regierung in Aussicht gestellten Corona-Bonus spätestens bis 30. Juni 2022 an die Beamt:innen auszuzahlen (2285/A(E)). Außerdem spricht sie sich für eine bessere Absicherung der Polizist:innen bei Dienstunfällen vor der Definitivstellung aus. Auch der Ausfall von pauschalisierten Nebengebühren bei Abwesenheiten von mehr als vier Wochen sei laut SPÖ zu verhindern. Weiters würden die Stornokosten von wegen Dienstverpflichtungen nicht angetretenen Urlauben wie lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt und somit zum Nachteil für die Betroffenen verrechnet, was ebenfalls korrigiert werden müsse.

Bei diesem Antrag nutzte Innenminister Karner die Gelegenheit, um sich bei den Polizist:innen für ihren Einsatz während der Pandemie zu bedankten Laut Innenressort  habe es nicht nur ideellen, sondern auch finanziellen Dank gegenüber der Exekutive gegeben. Bei den Forderungen der Sozialdemokrat:innen wurde auf die Grenzen des Dienstrechts verwiesen, die beispielsweise der Definitivstellung bei Dienstunfällen im Wege stünde.

 

Reinhold Einwallner (SPÖ) warf ein, dass die Wertschätzung für die Polizist:innen nicht über "Sonntagsreden" hinausgehe und fragte Karner, was er konkret für die Umsetzung etwa des Corona-Bonus unternommen habe. Es sei klar, dass in den Jahren 2020 und 2021 entsprechende Abgeltungen ausbezahlt worden seien und bereits Gespräche über weitere Unterstützung für die Polizist:innen geführt würden, sagte Hermann Gahr (ÖVP). Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalition vertagt.

 

Wiedereröffnung des Wachzimmers am Bahnhof Wiener Neustadt

Im Zentrum eines weiteren Entschließungsantrages der SPÖ steht der Bahnhof Wiener Neustadt als einer der größten Bahnknotenpunkte Österreichs (2288/A(E)). An diesem "sozialen und sicherheitspolitischen Hotspot" käme es vermehrt zu gefährlichen Situationen. Trotz Einrichtung einer Sicherheitszone im Jahr 2017 häuften sich dort klassische Alltagsdelikte sowie Drogenkriminalität und die ortsansässige Bevölkerung als auch Pendler:innen würden sich auf diesem Bahnhof nicht mehr sicher fühlen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sprechen sich die Sozialdemokrat:innen für eine ehestmögliche Wiedereröffnung des Wachzimmers am Bahnhof Wiener Neustadt aus.

 

Petra Vorderwinkler (SPÖ) erklärte, dass es am Bahnhof Wiener Neustadt jährlich 600 Wegweisungen gebe. Dies sei zehnmal so viel, wie am Bahnhof St. Pölten, der über ein eigenes Wachzimmer verfüge. Außerdem habe eine erhöhte Polizeipräsens auch eine präventive Wirkung, so Vorderwinkler. Christian Stocker (ÖVP) erwiderte, dass der Bahnhof der "wahrscheinlich bestüberwachte Platz" in Wiener Neustadt sei, was eben jene hohe Zahl an Wegweisungen auch demonstriere. Zudem seien andere Wachzimmer lediglich "Sekunden" entfernt und ein weiteres würde nichts zu einer Verbesserung der Sicherheitslage beitragen. Die subjektive und objektive Sicherheit sei auch nicht nur auf Polizeipräsenz zu reduzieren, wie Georg Bürstmayr (Grüne) ergänzte, sondern auf vielfältige Faktoren zurückzuführen. Der Antrag erhielt lediglich die Stimmen der SPÖ und der NEOS und wurde somit abgelehnt.

 

SPÖ fordert passende Schutzkleidung für Soldatinnen

Anatomische Unterschiede zwischen weiblichen und männlichen Körpern seien besonders im Sicherheitsbereich von zentraler Bedeutung, argumentiert Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) ihre Forderung nach der Beschaffung passender Schutzkleidung für Polizistinnen und alle Mitarbeiterinnen des Innenministeriums, die mit Ausrüstung ausgestattet werden (2572/A(E)).

 

Die Schutzkleidung sei bereits seit dem Terroranschlag in Wien im November 2020 deutlich verbessert worden, erklärte Innenminister Karner. Laut Innenressort sei über dieses Thema intensiv diskutiert worden und man sei nach eingehenden Testungen zu dem Schluss gekommen, dass die Unisex-Variante die bessere Lösung sei. Selbst wenn etwa bei den Schutzwesten unter den 36 Größen keine passende zu finden sei, könne diese individuell angepasst werden. Der Antrag der SPÖ wurde mehrheitlich vertagt.

 

FPÖ für Abschluss von mehr Rückführungsabkommen und deren Koppelung an die Auszahlung von Entwicklungshilfe

Mit einer Anzahl von zirka 40.000 hätten sich die Asylanträge in Österreich 2021 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt, während die Zahl der Rückführungen "überschaubar gering" ausfiele. Dies liege vor allem daran, dass es mit den "Migrations-Hotspot-Ländern" wie Syrien, Irak und Afghanistan keine Rücknahmeabkommen gebe. So argumentieren die Freiheitlichen in zwei Entschließungsanträgen, die auf eine restriktivere Asyl- und Migrationspolitik abzielen. Neben den genannten Ländern seien daher weitere Rücknahmeabkommen speziell mit Bangladesch, Somalia und Ägypten abzuschließen (2291/A(E)). Zudem solle sich die Bundesregierung auch auf EU-Ebene für den Abschluss weiterer Rückführungsabkommen einsetzen. Um den betreffenden Staaten "finanzielle Anreize" für die Rücknahme ihrer Bürger:innen zu bieten, spricht sich die FPÖ auch für die Koppelung von Entwicklungshilfe-Geldern an den Abschluss dieser Rücknahmeabkommen aus (2290/A(E)).

 

Das Asylsystem dürfe nicht überfordert oder missbraucht werden, konstatierte Innenminister Karner. Auch die derzeitige Lage in der Ukraine werde von Schleppern ausgenutzt, um Migrant:innen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen nach Europa zu bringen. Wirtschaftliche Migrationsgründe seien aus der Perspektive des Einzelnen durchaus verständlich, würden bei Akzeptanz jedoch das System gänzlich überfordern, so Karner. Daher müsse das Thema frei von Emotionen diskutiert werden, um hier klare Regelungen zu schaffen.

Karl Amesbauer (FPÖ) unterstützte Karner in der Intention, das Schlepperwesen zu bekämpfen. Daher sei es unumgänglich, Österreich als Zielland so unattraktiv wie möglich zu machen. Er bot der ÖVP an, das Asylwesen gemeinsam mit seiner Fraktion "in geordnete Bahnen zu lenken."

 

Eine Koppelung der Entwicklungszusammenarbeit an den Abschluss von Rücknahmeabkommen widerspricht laut Georg Bürstmayr (Grüne) dem Entwicklungszusammenarbeitsgesetz. Zudem sei es undenkbar, dass Österreich Abkommen mit Regimen, wie jenem in Syrien oder den Taliban in Afghanistan schließe. Stephanie Krisper (NEOS) zeigte sich gegenüber den FPÖ-Anträgen ebenfalls kritisch und erläuterte, dass jene Länder, auf denen der Schwerpunkt der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit liege, für das Asylsystem keine Relevanz besäßen, da ohnehin kaum Menschen von dort kämen. Beide Anträge wurden von den Koalitionsfraktionen vertagt.

 

Reform des Schengener Grenzkodex für unbefristete Grenzkontrollen

Die FPÖ beruft sich auf eine Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes, der darin festhielt, dass im Fall einer ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit ein Mitgliedsstaat Kontrollen an seinen Grenzen zu anderen Mitgliedsstaaten vorsehen kann, ohne eine Gesamthöchstdauer von sechs Monaten zu überschreiten. Zudem könnten laut Gerichtshof die Kontrollen auch nach diesem Zeitraum fortgesetzt werden, wenn sich der betreffende Mitgliedsstaat einer neuen Bedrohung ausgesetzt sieht, die sich von der ursprünglichen unterscheidet. Laut FPÖ stelle die "illegale Massenmigration" nach Europa jedoch keine nur alle sechs Monate auftauchende, jeweils neue Bedrohung dar, sondern sei eine "permanente Gefahr". Daher fordern sie den Innenminister auf, sich bei der Reform des Schengener Grenzkodex dafür einzusetzen, dass jeder Mitgliedsstaat nach eigenem Ermessen unbefristet Kontrollen an seinen nationalstaatlichen Grenzen durchführen kann (2542/A(E)).

 

Auf eine derartige Regelung habe man sich vergangenen Freitag auf einem Treffen der EU-Innenminister:innen bereits geeinigt, wie Gerhard Karner berichtete. Es habe nahezu einhelliges Einvernehmen für einen robusten Außengrenzschutz und im Bedarfsfall für den Schutz der Binnengrenzen gegeben.

 

Was Karner unter "robusten Außengrenzschutz" verstehe, wollte Karl Amesbauer (FPÖ) wissen. Fakt sei, dass dieser nicht funktioniere und Pushbacks aus für ihn nicht nachvollziehbaren Gründen illegal seien, da "lebensfremde Richter:innen" dies beschlossen hätten. Diese Aussage stieß auf Kritik von Stephanie Krisper (NEOS) und Georg Bürstmayr (Grüne), für den sich eine "bodenloses Loch im Rechtsverständnis der FPÖ" aufgetan habe. Österreich könne sich nicht Unionsrecht hinwegsetzen. Es handle sich dabei jedoch nicht um eine Idee der FPÖ, widersprach Amesbauer, denn Länder wie Estland würden sich bereits auf EU-Ebene für ein Recht auf Pushbacks an seinen Landesgrenzen einsetzen.

 

Die Unrechtmäßigkeit von Pushbacks sei klar, sagte Karner. Es gebe jedoch eine intensive Diskussion um das Mandat der Grenzschutzagentur Frontex, die für einen effektiven Außengrenzschutz essenziell sei. Auch dieser Antrag der Freiheitlichen wurde vertagt.

 

NEOS wollen ausdrücklichen Verweis auf Kindeswohl im Fremdenrecht

Unter Berufung unter anderem auf die Österreichische Bundesverfassung, nach der das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen sei, beantragen die NEOS einen ausdrücklichen Verweis auf den Kindeswohlvorrang im Verfahrensgesetz des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA-VG) (2511/A). Damit soll laut Begründung einer Empfehlung der Kindeswohlkommission nachgekommen und die Notwendigkeit einer eigenständigen Kindeswohlprüfung insbesondere bei Rückkehrentscheidungen und Fragen des Aufenthaltstitels unterstrichen werden.

Das Kindeswohl werde bei jedem Sachverhalt individuell und eingehend geprüft, so das Innenressort. Neben der Kindeswohlkommission sei auch ein wissenschaftlicher Beirat zu dieser Thematik eingesetzt worden.

 

Bei den ausdrücklichen Verweisen handle es sich um eine "demonstrative Aufzählung", sagte Agnes Sirkka Prammer (Grüne). So habe der Gesetzgeber jederzeit die Möglichkeit, diese im Anlassfall zu ergänzen. Zudem sei bereits viel erreicht worden, etwa in der Ausbildung von in diesem Bereich Tätigen oder in Kooperation mit Richter:innen, wo eine adäquate Vorgehensweise etwa bei Einvernahmen erarbeitet wurde, erklärte Prammer.

 

Der NEOS-Antrag komme nach mehreren Härtefällen, die auch eine mediale Diskussion ausgelöst hätten, sagte Stephanie Krisper (NEOS). Der ausdrückliche Verweis könne künftig Menschenrechtsverletzungen an Kindern verhindern. Der Koalition würde "kein Stein aus der Krone" fallen, wenn sie diesen Antrag unterstütze, erklärte auch Nurten Yilmaz (SPÖ) ihre Zustimmung. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalition vertagt.

 

Gleichstellung von Vertriebenen mit Asylberechtigten

Die NEOS orten zahlreiche Missstände im Umgang mit Geflüchteten (2518/A(E)). Insbesondere über deren Behandlung als Asylwerber:innen, anstatt als Asylberechtigte, äußern sie ihr Unverständnis. Dies führe unter anderem dazu, dass Geflüchtete aus der Ukraine länger auf die Grundversorgung angewiesen seien und ihnen kein Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Beschäftigungsbewilligung ermöglicht werde. Daher sprechen sich die NEOS für eine Gleichstellung von Schutzsuchenden aus der Ukraine, die nach der Vertriebenen-Verordnung ein temporäres Aufenthaltsrecht erhalten haben, mit Asylberechtigten aus.

 

"Katastrophale Zustände" bei aus der Ukraine geflüchteten Frauen und Kindern attestierte Stephanie Krisper (NEOS) im Ausschuss. Der Großteil sei immer noch privat untergebracht und habe aufgrund einer "dysfunktionalen Grundversorgung" oftmals kein Geld für das Nötigste. 50.000 Menschen aus der Ukraine seien bereits in Österreich registriert und damit für viele Leistungen berechtigt, widersprach Ernst Gödl (ÖVP), der von Maßnahmen im Bereich der Schulen sprach. Zudem habe sich die Koalition immer dazu bekannt, den Status von Asylberechtigten und jenen von Vertriebenen zu unterscheiden. Zur besseren Aufteilung und Unterbringung würden bereits Verhandlungen zwischen Bund und Ländern geführt. Für Georg Bürstmayr (Grüne) war es nicht verständlich, wie eine rechtliche Gleichstellung Probleme im Vollzug lösen könne. Innenminister Karner bedankte sich bei der Zivilbevölkerung, die in einem "unglaublichen Zusammenspiel" mit der öffentlichen Hand und Hilfsorganisationen Großartiges geleistet habe.

 

Zentralstelle für die Bekämpfung von Völkerrechtsverbrechen

Weiters fordern die NEOS die Einrichtung einer zentralen Stelle für die Bekämpfung von Völkerrechtsverbrechen in der Ukraine nach dem Vorbild Deutschlands, die zuständig für die Beweissicherung sowie die Weiterleitung der Beweise von Völkerrechtsverbrechen sein soll (2519/A(E)). Antragstellerin Stephanie Krisper (NEOS) sieht laut Antrag nicht ausreichende Bemühungen des Justiz- und des Innenministeriums betreffend der Beweissicherung, die essenziell für die Aufarbeitung der Verbrechen durch den Internationalen Strafgerichtshof sei.

 

Der Antrag sei inhaltlich gut bzw. gehe ihm "fast nicht weit genug", bemerkte Michel Reimon von den Grünen und verwies auf das für ihn vorbildliche deutsche Recht, in dem bei Kriegsverbrechen auch sogenannte Strukturermittlungen ohne Anfangsverdacht gegen konkrete Personen zulässig seien. Außerdem mache es keinen Sinn, dass jedes Land sein eigenes Ermittlungsteam in die Ukraine schicke, wie Andreas Minnich (Grüne) ergänzte. Solche Initiativen hätten auf europäischer Ebene zu erfolgen. Auch dieser Oppositionsantrag wurde vertagt.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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