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CH: Fragwürdige Gesundheitspolitik des Parlaments und Bundesrates

DMZ – MEDIZIN / POLITIK ¦ Lena Wallner ¦                      

KOMMENTAR 

 

Bei der kassenpflichtigen Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln sind stets die offiziell vorliegenden Schweizer Zulassungsbedingungen mitzuberücksichtigen. Eine Verordnung darf daher nur in Ausnahmefällen erfolgen, bis eine entsprechende Anwendungserweiterung von der Schweizer Zulassungsbehörde ‘swissmedic’, im vorliegenden Falle bei der missbräuchlichen Anwendung von Mirtazapin (Remeron®), Mianserin (Tolvon®) & Quetiapin (Seroquel®) als Schlafmittel,  akzeptiert ist.

 

Sämtliche Artikel in der Laienpresse müssen bei systematisch erfolgten widerrechtlichen Verordnung eines Arzneimittels deswegen stets auf die fehlende offizielle Zulassung der Gesundheitsbehörden hinweisen, um bei den entsprechenden Leser:innen nicht einfach den Eindruck zu erwecken, es handle sich in der Schweiz um eine ordentlich zugelassene Verordnung. Bei Komplikationen und gesundheitlichen Schäden in Zusammenhang einer solchen widerrechtlichen Verordnung ausserhalb des zugelassenen Indikationsbereiches sind deswegen stets die verordnenden Ärzt:Innen vollumfänglich haftpflichtig, müssen für sämtliche medizinische Folgekosten – Nebenwirkungen und Komplikationen wie z.B. fatale invalidisierende Stürze – inkl. allfälligem Schmerzensgeld aufkommen.

 

Wenn sich die betroffenen Patient:Innen dessen aber nicht bewusst sind, vermögen sich im vorliegenden «Selbstbedienungsladen Grundversicherung» so sämtliche an einer solchen widerrechtlichen Verordnung Beteiligte – Pharmaindustrie, Ärzt:Innen, Alters- und Pflegeheime -  gezielt auf Kosten der Patient:Innen, Prämien- und Steuerzahler:innen bereichern. Die / der betroffene Patient wird bei Schadensfällen dann im «Schweizer Sozialversicherungssystem» einfach abgeschoben.

 

Der vorliegende Artikel des Patientenvertreters Andreas Keusch zur gewinn- und profitoptimierenden angewandten widerrechtlichen «Chemischen Gewalt» weist auf diese vorliegende eigenbereichernde Problematik im «Schweizer Gesundheitssystem» hin.

 

 

 

Gesundheitswesen

Verordnungsmissbrauch von Mirtazapin (Remeron®), Mianserin (Tolvon®) & Quetiapin (Seroquel®)

 

«Die von der Exekutive sowie inkompetenten Journalist*Innen geduldete systematische kosten- und profitoptimierende Ruhigstellung  resp. «Chemische Gewalt»  dank breit geduldetem «Off-Label-Use» - Verordnungsmissbrauch unserer Hausärzt*Innen & Co. gegenüber unseren Senior*Innen.»

 

In der der Ausgabe der Sonntagszeitung vom 22. Mai 2022 hat die in Deutschland und der Schweiz ehemalig als Hausärztin praktizierende Medizin- und Wirtschaftsjournalistin Dr. med. Martina Frei mit ihrem Artikel:

… in der Laienpresse die Grundlagen der ärztlichen Sorgfaltspflicht, medizinischen Ethik sowie der werberechtlichen Bestimmungen für Arzneimittelwerbung gemäss «Heilmittelgesetz» HMG sowie «Arzneimittel-Werbeverordnung» bei der Verordnung von Arzneimitteln wie z.B. Psychopharmaka als so angeblich offiziell von Swissmedic zugelassene Schlafmittel missachtet, indem sie folgende Grafik der schlaffördernden Medikamente bei älteren Mitmenschen publizierte:

  

Warum?

Ohne einen entsprechenden Hinweis auf die fehlende offiziell zugelassene Indikation der in dieser Grafik aufgeführten Antidepressiva Tolvon® (Mianserin) & Remeron® (Mirtazapin) sowie dem Antipsychotikum (Neuroleptikum) Seroquel® (Quetiapin) als Schlafmittel erweckt man als recherchierende Journalistin bei den Leser*Innen der «SonntagsZeitung» so nur den Eindruck, dass es sich bei diesen Präparaten um offiziell zugelassene, ordentlich verordnungspflichtige Schlafmittel wie z.B. den Benzodiazepinen, Melatonin, Zolpidem, Stilnox etc. handelt, welche unsere Hausärzt*Innen bei Bedarf einfach so massenhaft ordentlich zu verordnen vermögen!

 

Die Aussage der Ärzte mir gegenüber ist unterdessen stets dieselbe: «Herr Keusch, nicht schlafen können ist unglaublich belastend. Da verordne ich lieber ein Schlafmittel wie Remeron. Dessen unerwünschten Wirkungen nehmen die Betroffenen gerne in Kauf, um endlich wieder (durch)schlafen zu können!»

Aber weder Mirtazapin, Mianserin noch Quetiapin sind in der Schweiz bei deren Indikationen offiziell als Schlafmittel zugelassen:   

Swissmedic: Fachinformation «Mianserin-Mepha 30/60 Lactab®» (Tolvon®)
Swissmedic: Fachinformation «Mianserin-Mepha 30/60 Lactab®» (Tolvon®)
Swissmedic: Fachinformation «Remeron®» (Mirtazapin)
Swissmedic: Fachinformation «Remeron®» (Mirtazapin)
Swissmedic: Fachinformation «Remeron®» (Mirtazapin)
Swissmedic: Fachinformation «Remeron®» (Mirtazapin)

Insbesondere Remeron®, dessen speziellen pharmakodynamischen Eigenschaften v.a. bei den niederen Dosierungen von 15mg die erwünschte stärker sedierende, schlaffördernde Wirkung zu entfalten vermag als bei 30mg, deshalb bei den Hausärzten in tiefer Dosierung so beliebt ist und sogar von MediX mit dem explizit dessen Billigstmedizin ohne transparente Qualitätsförderung mit hohen Rabatten wirtschaftlichkeitsfördernden Felix Huber entgegen den offiziellen Zulassungsempfehlungen in deren Guideline zur Behandlung von «Schlafstörungen» trotz Hinweis, dass grundsätzlich nichtmedikamentöse Therapien Vorrang gegenüber medikamentösen haben sollen, breit zur Therapie von Insomnien empfohlen wird:

Puhan Daniela Beise U. Schlafstörungen. mediX, 10/2017, zuletzt geändert 08/2018
https://www.medix.ch/media/gl_schlafstoerungen_2018_18.6.19_mh_pdf.pdf_1.pdf

  

Als für Tolvon® und für die Zulassung von Remeron® in der Schweiz sowie damit einhergehender Pharmakovigilanz ehemalig verantwortlicher Medical Director der heutigen «Organon GmbH» hatte ich schon damals gegen den bestehenden (Tolvon®) und aufkommenden (Remeron®) Verordnungsmissbrauch unserer diesbezüglich die ärztliche Sorgfaltspflicht skrupellos missachtenden regelrecht rabattgeilen Hausärzte - je höher die Einkaufsmenge, desto höher der gewährte Rabatt - und damit eben auch die offizielle Zulassung mit allen Mitteln zu umgehen versuchende Marketingabteilung der damaligen «Organon (Schweiz) AG» anzukämpfen, diese (sedierenden) Antidepressiva nicht einfach umsatz- und damit profitoptimierend als Schlafmittel – indirekt - verkaufen zu können.

 

Die Problematik besteht ja darin, dass aufgrund der speziellen pharmakodynamischen Eigenschaften Mirtazapin in den niedrigeren Dosierungen (15mg) stärker sedierende und damit schlaffördernde Eigenschaften aufzuweisen vermag, welche sich in höherer Dosierung (30mg) reduzieren, Mirtazapin durch optimalere antidepressive Wirksamkeit (Dosis natürlich individuell abhängig) dann als Antidepressivum die mit einer Depression einhergehenden Schlafstörungen ebenfalls zu behandeln vermag.

 

Unglaublich, dass Felix Huber entgegen den offiziell zugelassenen Indikationsempfehlungen sogar offiziell empfiehlt, stets mit tiefer Dosis zu beginnen (Einschlafstörung: 3,75 – 7,5mg!!!). Das führt leider gerade dazu, dass wegen den stärker sedierenden ‘Nebenwirkungen’ bei Mirtazapin die Compliance (Verträglichkeit) der Behandelten als Antidepressiva-Therapie negativ beeinflusst wird. Aber auch zu dem Problem, welches Frau Frei als ehemalig praktizierende Hausärztin in ihrem Artikel korrekt umschrieben hat. Nur reicht Mirtazapin dann dabei eben bereits alleine aus, um z.B. im höheren Lebensalter leider individuell unerwünschte fatale Stürze zu induzieren. Die sedierende Wirkung von Mirtazapin reicht zudem weit in den Tag hinein, gerade bei älteren Mitmenschen. Eine prinzipiell medikamentös unerwünschte Wirkung als ordentliches Schlafmittel, die je nach wirtschaftlichkeitsfördernder Personalpolitik bei den Alters- und Pflegeheimen sogar als zusätzlich erwünschte Ruhigstellung deren Bewohner*Innen bevorzugt missbräuchlich eingesetzt werden kann.

 

Wir haben es hier somit mit einem nicht auf den ersten Blick eindeutig ersichtlichen Missbrauch, resp. einer «Chemischen Gewalt» unserer Leistungserbringer sowie den Direktionen der Alters- und Pflegeheime zu tun. Diese Medikamente werden zu deren allgemeinen Wirtschaftlichkeitsförderung leider vermehrt verordnet, so dass die vorliegende Verordnungshäufigkeit nicht mehr als legale «OFF-Label-Use» Verordnung in wenigen Einzelfällen, sondern als systematische günstige aber gleichzeitig gewinn- und profitoptimierende medikamentös systematisch breit eingesetzte Schlafförderungstherapie, welche die offiziellen Zulassungsbedingungen dank unseren Leistungserbringern somit gezielt umgeht, offensichtlich breit eingesetzt werden kann, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

 

Einmal mehr muss somit die höchst fragwürdige Rolle der Exekutive mit «Swissmedic» und dessen m.E. heillos überforderten, nicht einmal die von der eigenen Behörde zugelassenen Indikationen kennenden Direktor, Dr. med. Raimund Bruhin mit dessen Vorgängern, höchst kritisch, ja sogar strafrechtlich, hinterfragt werden, da bei missbräuchlicher Verordnung bei Stürzen die Gesundheit und Patientensicherheit gefährdet wird!

 

Bei Anfragen betont «Swissmedic» wohl im polit-wirtschaftlichen Eigeninteresse mit dessen Vorsteher und Leiter des EDI, BR Alain Berset, stets skrupellos oberflächlich problemabweisend darauf hin, dass «Swissmedic» für die Überwachung der Arzneimittel und Medizinprodukte nach dem Inverkehrbringen zuständig sei. Dabei sei für «Swissmedic» die Patientensicherheit absolut zentral. Sie werde sich deswegen stets dafür einsetzen, dass Patient*Innen nur mit sichern Arzneimitteln versorgt werden. Sie gehe deswegen Meldungen zu unerwünschten Wirkungen stets nach.»

 

Nun, was aber, wenn man Verordnungen von Heilmitteln ausserhalb der zugelassenen Indikationen einfach ohne aktive Kontrolle zulässt, duldet? Eine missbräuchliche Verordnung von Mirtazapin, Mianserin und Quetiapin als Schlafmittel unterdessen einfach jahrelang als ordentlich zugelassen akzeptiert, deswegen z.B. Stürze etc. infolge der sedierenden Nebenwirkungen einfach nicht mehr meldet, damit die missbräuchliche gewinn- und profitoptimierende Verordnung unserer Leistungserbringer sowie den Direktionen unserer Alters- und Pflegeheime einfach auf Kosten der körperlichen Integrität unserer älteren Mitmenschen weiterhin skrupellos betrieben werden kann?!

 

Da in der Schweiz die Werbung für verordnungspflichtige Arzneimittel der «Spezialitätenliste» SL deswegen zu Recht nur gegenüber den Leistungserbringern und somit den entsprechenden Fachzeitschriften gemäss offizieller Zulassung, nicht jedoch gegenüber der Bevölkerung und damit der Laienpresse zugelassen ist, suchen die pekuniär höchst eigennützigen Marketingabteilungen der einzelnen Pharmaunternehmen trotz des selbst auferlegten «Verhaltenskodex der pharmazeutischen Industrie in der Schweiz (Pharmakodex)» mit dessen dies als selbstverständlich erachtenden Verbänden (‘Scienceindustries’, ‘ASSGP’, ‘Intergenerika’, ‘Interpharma’ sowie ‘vips’) …

 

 

… natürlich dankbar nach jedem Schlupfloch. Bevorzugt gesucht natürlich bei leicht manipulierbaren, medizinisch und juristisch inkompetenten Mitgliedern der Exekutive von Bund und Kantone, aber leider auch entsprechend inkompetent berichtender Journalist*Innen sowie den Mitglieder*Innen des offensichtlich überforderten Miliz-Parlaments, allen voran der Leiter des EDI mit dessen ihm nicht widersprechenden und zurechtweisenden Entourage bei «Swissmedic» und «BAG» sowie den sehr leicht empfänglichen Leistungserbringern dank geleisteten finanziellen Fehlanreizen. Das BAG deswegen, weil so ausserhalb der zugelassenen Indikationsbereichen systematisch breit verordnete Arzneimittel der SL so die Prämien- und Steuerzahler unnötig, ja prinzipiell gesetzeswidrig, einfach gewinn- und profitoptimierend und somit kostensteigernd belasten. Die Leistungserbringer lassen sich über eine gezielt, oftmals finanziell attraktiv gesponserte Meinungsbeeinflussung durch die Pharma sogar so weit überzeugen, dass diese bei der Erstellung von medizinischen Verordnungsempfehlungen, Therapie-Guidelines, für den breiten Klinik- und Praxisalltag die offiziell zugelassenen Indikationen leider missachten, mit welchem die Marketingabteilungen dann gezielt die offiziell zugelassenen Indikationen bei den Fach- und Hausärzten verordnungssteigernd, resp. profitmaximierend zu umgehen vermögen.

 

«Swissmedic» muss, wenn die Patientensicherheit tatsächlich oberste Priorität aufweist, deswegen den Schweizer Verordnungsmarkt ebenfalls auf Missbrauch ‘pro-aktiv’ überwachen und eben nicht erst dann aktiv werden, wenn unerwünschte Wirkungen von zugelassenen Arzneimitteln der SL tatsächlich gemeldet werden. So vermögen Leistungserbringer und Pharmaindustrie eben die Zulassungsbedingungen schleichend zu unterwandern, bis diese plötzlich breit akzeptiert sind, nicht mehr kritisch hinterfragt werden. Oder eben wie bei den Medizinalprodukten bei auftretenden, nicht den Behörden gemeldeten unerwünschten Problemen diese einfach still und leise wieder vom Markt gezogen und gleich wieder durch neue, noch teurere, aber angeblich sicherere Medizinalprodukte ersetzt werden können, ohne dass «Swissmedic» überhaupt Notiz davon nimmt, weil stets höchst naiv der Meldepflicht der Leistungserbringer und Dienstleister vertrauend.

 

So entstehen eben in der Praxis und Klinik breit angewandte Behandlungsempfehlungen bei Schlafstörungen, wie z.B. die Guideline «Schlafstörungen» von «MediX», die dann von den Hausärzten und den von Felix Huber so breit meinungsmanipulierten höchst inkompetenten Schweizer Journalist*Innen und Miliz-Politiker*Innen dann medizinisch-wissenschaftlich nicht mehr gemäss den offiziellen Zulassungsbedingungen der einzelnen Zulassungsbehörden kritisch hinterfragt werden. Man geht dann einfach davon aus, dass diese Verordnungen «regelkonform» seien. Journalistinnen wie Martina Frei missachten dabei leider sogar deren grundsätzlich journalistische und medizinische Pflicht, die offiziellen Zulassungsbedingungen tatsächlich zu kontrollieren und bei missbräuchlicher Verordnungspraxis entsprechend darauf hinweisen zu müssen, da in der Laienpresse Arzneimittelwerbung ja ebenfalls verboten ist. Eine Darstellung von Arzneimitteln mit nicht zugelassenen Indikationsbereichen in der Laienpresse entspricht jedoch nicht zugelassener, sprich strafrechtlich verfolgbarer Publikumswerbung! Für die Seriosität, Glaubwürdigkeit der Schweizer Exekutive somit ebenfalls äusserst bedenklich, ja eigentlich einem Bankrottversagen entsprechend, wenn «Swissmedic» und «BAG» hier nun nicht korrigierend eingreifen!

 

Beim nun vorliegenden Artikel der diesbezüglich offensichtlich überforderten und somit die Patientensicherheit gefährdenden ehemaligen Hausärztin, Dr. med. Marina Frei, hätte journalistisch deswegen ein Hinweis erfolgen müssen, dass weder Mirtazapin, Mianserin noch Quetiapin offiziell zugelassene Schlafmittel sind, welche deswegen eben nur streng limitiert, in äusserst seltenen Einzelfällen im «Off-Label-Use» verordnet werden dürfen. Es sich deswegen prinzipiell so um einen systematisch breiten Einsatz handelt, der strafrechtlich verfolgbar eben nicht zugelassen ist. Aber hier kommt offensichtlich das bekannte Problem von Frau Frei als ehemalige Kollegin unserer Leistungserbringer zu tragen, will sie trotz der zurecht von Ihr beschriebenen Problematik nun Ihre ehemaligen Kolleg*Innen nicht «in die Pfanne hauen», resp. auf diesen eindeutigen Indikations-Missbrauch hinweisen.

 

Auch der offiziell durch Nicht-Mediziner jederzeit abrufbare Guideline «Schlafstörungen» von «MediX» muss zur Wahrung der Patientensicherheit sowie der damit einhergehenden ärztlichen Sorgfaltspflicht auf die fehlenden offiziellen Zulassungsbedingungen hinweisend sogleich korrigiert werden, dass diese drei Arzneimittel eben nur im «Off-Label-Use» in vereinzelten Ausnahmefällen als reines Schlafmittel verordnet werden dürfen.

 

Damit haben wir in der Schweiz leider genau dasselbe Problem vorliegend, wie es von der «Pflegeethik Initiative Deutschland e.V» bereits vorgängig treffend beschrieben wurde:

 

 


Chemische Gewalt in der Pflege

Bis heute ist der Ruf nach dem Arzt beziehungsweise der Griff nach dem Medikament oft die erste und einzige Reaktion, zur Beruhigung von Patienten/Bewohnern in kritischen Situationen.  Es handelt sich dabei um eine Art Gewohnheitsrecht, eine Standardbehandlung, die den meisten Fachleuten so selbstverständlich ist, dass sie jeden der das zu kritisieren wagt, verständnislos anschauen.  Von wenigen Ausnahmen abgesehen, haben Geriater, Psychiater, Neurologen, Allgemeinmediziner und Pflegefachleute nichts anderes erlebt und gelernt, als Demenzsymptome und andere Auffälligkeiten mittels Psychopharmaka in den Griff zu bekommen.  Diese Standardmedizin ist außerdem die Einzige, die von den Kassen bezahlt werden muss, einschließlich sämtlicher Nebenwirkungen.

Zwar werden die Stimmen lauter, die diese Praxis kritisieren, bisher jedoch ohne Konsequenzen für Ärzte, Einrichtungen und Pflegekräfte. Es ist schon erstaunlich, dass die in den Berichten dokumentierte Missachtung rechtlicher Bestimmungen, die oft sogar tödlich endet, geduldet wird.  Und dies in einem Land, in dem es eigentlich nicht mehr vorkommen dürfte, dass massenhaft Menschen in einen wehrlosen Zustand versetzt, ihrer Würde und ihres Lebens beraubt werden.

https://pflegeethik-initiative.de/2018/11/22/chemische-gewalt-in-der-pflege/
 

 

Somit wird wohl mein Hinweis auf die systematische Missachtung der offiziell vorliegenden Zulassungen von Mirtazapin, Mianserin und Quetiapin leider auch in der Schweiz erneut in Schall und Rauch aufgehen, kann die «Chemische Gewalt» dank missbräuchlicher Verordnung und damit einhergehend die Würde und das Wohl unserer alten Mitmenschen somit je nach politisch mehrheitsfähiger gewinn- und profitoptimierender Mehrheit auch in der Schweiz dank fehlender externer Audits durch die Exekutive, resp. den Gesundheitsbehörden, höchst erfolgreich durchgezogen werden.

 

Der vorliegende Artikel von Frau Dr. med. Martina Frei in der Laienpresse sowie die veröffentlichten Behandlungs-Guidelines von MediX im Internet implizieren nachweislich ein diesen Missbrauch stützendendes Bild der angeblichen Rechtmässigkeit der Verordnung von nicht als Schlafmittel zugelassenen verordnungspflichtigen Arzneimitteln in der Schweiz. Sie können so gezielt als «Chemische Gewalt» gegenüber unseren älteren Mitmenschen dank untätiger Gesundheitsbehörden problemlos breit angewendet werden, da alternative, kompliziertere Behandlungsoptionen, resp. individuell abgestimmte, jedoch leider kostensteigernde Anpassungen des Pflegemilieus aus aktuellen Kostengründen und der damit einhergehenden vorliegenden reinen qualitäts- und kostenineffizienten Kosteneinsparpolitik von BR Alain Berset einfach unter den Tisch geschoben werden können. Bezeichnenderweise debattiert die medizinisch überforderte und somit fachfremde Miliz-Legislative über weitere ökonomische Kosteneinsparmassnahmen, ohne dabei endlich das KVG mit WZW hinsichtlich Kontrolle und Optimierung von Indikation und Outcome korrekt umsetzen zu müssen um damit endlich das Hauptübel der kostentreibenden Mengenausweitung medizinisch prämienstabilisierend in den Angriff nehmen zu können.

 

Dieser aktuell vorliegend geduldete Verordnungsmissbrauch der Exekutive lässt somit erneut an der Seriosität und dem Willen von «Swissmedic» und «BAG» rütteln, die Patientensicherheit und Kosteneffizienz zu wahren. Dies ermöglicht dank Verletzung deren Sorgfaltspflicht hinsichtlich konsequenter Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten – Pharmakovigilanz und Materiovigilanz - nach deren Inverkehrbringen, resp. Zulassung sowie korrekter Leistungsabrechnung zu Lasten der Patient*Innen sowie der Prämien- und Steuerzahler*Innen eine medizinisch und ökonomisch unzweckmässige illegale kostentreibende Mengenausweitung. Beide exekutiv tätigen Bundesbehörden mutieren so zu willfährigen Handlangern des jeweilig entsprechenden politisch mehrheitsfähigen Willens mit dessen Leiter des EDI. Dieses unterdessen so zustande gekommene, vorliegende Gewohnheitsrecht an illegalen Verordnungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten degradiert insbesondere unsere älteren Mitmenschen so erneut zur willkürlich rein wirtschaftlichkeitsoptimierenden neoliberal eugenischen Handelsware, denen so polit-wirtschaftlich profitoptimierend jegliches Recht auf Wohl und Würde sowie Wahrung deren körperlichen Integrität gemäss «Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft» BV abgesprochen werden kann, wenn Politik, Leistungserbringern und Dienstleistern, inkl. den Krankenversicherungen unerwünschte profitminimierende Nachteile zu drohen scheinen.

 

Hier müssen «Swissmedic» und «BAG» endlich korrigierend eingreifen, den vorliegenden Verordnungs- und Leistungsabrechnungsmissbrauch strafrechtlich verfolgen, resp. sogleich im Ansatz zu verhindern versuchen.

 

Ein erster Schritt wäre nun die Aufforderung gegenüber der «SonntagsZeitung» mit dessen offensichtlich ebenfalls überforderten, inkompetenten Chefredaktor Arthur Rutishauser mit dessen nachweislich oberflächlich recherchierenden Mitarbeiterin Frau Dr. med. Martina Frei, deren vorliegenden Artikel auf diese vorliegend breite missbräuchliche resp. illegale Verordnungspraxis unserer Leistungserbringer zu korrigieren, so dass den Leser*Innen bewusst wird, dass weder Mirtazapin, Mianserin noch Quetiapin als reines Schlafmittel verordnet werden, resp. nur in einzelnen Ausnahmefällen im «Off-Label-Use» zur Anwendung kommen darf, da ausserhalb der offiziellen Zulassungsbedingungen von «Swissmedic» sich befindend.

 

«Swissmedic» hat zudem Dr. med. Felix Huber, resp. «MediX Schweiz» darauf hinzuweisen, medizinische Guidelines für die breite Bevölkerung nur dann öffentlich zugänglich zu machen, wenn allfällig im «OFF-Label-Use» vereinzelt medizinisch vertretbare Verordnungen auch deutlich als solche bezeichnet werden, um eben Laienwerbung so verhindern zu können, dass die offizielle Indikationszulassung stets eingehalten wird. Ansonsten kann es eben durch überforderte und inkompetente Journalist*Innen der Laienpresse zu Darstellungen kommen, welche den missbräuchlichen Einsatz von Arzneimitteln als ordentlich darzustellen belieben, so eben die ruhigstellende «Chemische Gewalt» zur gezielten menschenverachtenden profit- und kostenoptimierenden Selbstverständlichkeit verkommen lässt.

 

«Swissmedic» hat in Folge die Überwachung des Verordnungsmarktes zur Absicherung der Patientensicherheit endlich glaubwürdig, und v.a. für die Prämien- und Steuerzahler*Innen transparent einsehbar, sicherzustellen. Dies über unangemeldete Audits unserer Leistungserbringer, um die korrekte Verordnung und Abgabe verordnungspflichtiger Arzneimittel der SL gemäss offizieller Zulassung sowie der Einhaltung der Meldepflicht bei unerwünschten Wirkungen seitens der Leistungserbringer und Dienstleister sicherstellen zu können.

 

Das «BAG» hat im Interesse der Prämien- und Steuerzahler*Innen zusammen mit den leistungskontrollierenden Krankenversicherungen transparent einsehbar abzuklären, in welchem Ausmasse die Leistungserbringer missbräuchlich leistungspflichtig Mianserin, Mirtazapin und Quetiapin verordnen und so illegal auf Kosten der Prämienzahler*Innen abrechnen lassen. Zusätzlich soll die Buchhaltung der Leistungserbringer gemäss Revision HMG/KVG 2016 auf erhaltene Rabatte, Kickbacks etc. kontrolliert werden, welche dank erhöhter Verordnungshäufigkeit gegenüber der Pharmaindustrie so missbräuchlich höhere, resp. einträglichere Rabatte auszuhandeln vermögen, insbesondere, wenn diese nicht für eine Überprüfung der Qualität der verordneten Arzneimittel verwendet werden.

 

Man erinnere sich dabei stets an das offizielle Statement von «MediX» in den Printmedien, dass diese solche Rabatte als gerechtfertigt einstufen:

Wird Mirtazapin von MediX-Hausärzten nun gemäss deren Guideline zusätzlich als «Schlafmittel» verordnet, eventuell intern sogar als rabattsteigerndes Vorzugspräparat eingestuft, dann vermag MediX infolge gesteigerter Verordnungshäufigkeit so nach deren Ansicht eben angeblich gerechtfertigte höhere Rabatte auszuhandeln, welche gemäss Änderung KVG und HMG vom 17. März 2016 per 1. Januar 2020 nun aber tatsächlich obligat zur Förderung der Qualität der Behandlung eingesetzt und durch das «BAG» kontrolliert in deren Buchhaltung ausgewiesen werden müsste.

 

Im Prinzip sollte «MediX» parallel zu «Swissmedic» deswegen nun eine strenge adäquate Pharmakovigilanz angesichts deren missbräuchlich vorliegenden Verordnung von Mirtazapin, Mianserin und Quetiapin durchführen, wenn die Hausärzte von MediX tatsächlich deren ärztliche Sorgfaltspflicht zu tragen bereit sind. Was «MediX» aber sehr wahrscheinlich nicht konsequent durchführt, damit deren missbräuchliche Verordnungspraxis entgegen offiziell vorliegender Zulassung und damit missbräuchlich einhergehender Leistungsabrechnungsmöglichkeit eben nicht profitminimierend, resp. wirtschaftlichkeitswahrend auffliegt.

 

Was nun erneut die Frage generiert, warum «Swissmedic» deren Überwachungspflicht nicht wahrnimmt, Hausärztenetzwerke wie z.B. diejenigen von «MediX» eben nicht entsprechend kontrolliert und im Falle von Verstössen strafrechtlich zurechtweist, was ansonsten eben erneut die Existenzberechtigung von «Swissmedic» in den Raum stellt.

 

Gleichzeitig wird auch die Existenzberechtigung des «BAG» in Frage gestellt, da diese es ja zulässt, dass unsere Leistungserbringer sich problemlos missbräuchlich eigenbereichernd verordnend über sämtliche Gesetzesvorlagen sowie deren ärztlichen Sorgfaltspflicht hinwegzusetzen vermögen.

Oder ist die vorliegende missbräuchliche Verordnungspraxis sogar explizit polit-wirtschaftlich erwünscht, weswegen weder «Swissmedic» noch «BAG» gegen die damit einhergehend sich so missbräuchlich etablierende «Chemische Gewalt», denen sich unsere älteren Mitmenschen leider ausgesetzt sehen, nicht vorgehen?

 

Letzteres wird wohl leider zutreffen, wenn weder «Swissmedic» noch «BAG» unsere Leistungserbringer entsprechend kontrollieren, zurechtweisen oder bestrafen, nicht für Einhaltung der offiziellen Indikationen sowie adäquater Kontrolle der «Pharmakovigilanz» nach Markteinführung sowie korrekter Leistungsabrechnung sorgen.

 

Ob dies beim vorliegenden parlamentarisch mehrheitsfähigen Willen sowie des aktuellen Leiters des EDI tatsächlich der Fall sein wird, ist gemäss meinen bisherigen Erfahrungswerten jedoch schwer zu bezweifeln, da seit dessen Amtsübernahme eine klare Linie zur bewussten Missachtung der gesetzlichen Vorgaben festzustellen ist, was generell die Frage erhebt, ob unter dieser festgefahrenen, nachweislich höchst inkompetenten politischen Führung überhaupt noch eine Korrektur hinsichtlich der dringend zu lösenden Qualitätsmangel- und Kostenproblematik im «Schweizer Gesundheitssystem» erzielt werden kann?

Somit leider ein wahres Trauerspiel der «Bananenrepublik Schweiz» mit dessen finanziellen Selbstbedienungsladen «Schweizer Gesundheitssystem», resp. OKP, welches so gezielt die menschenverachtende «Chemische Gewalt» im rein ökonomischen Gewinn- und Profitinteresse fördert.

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