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CH: Fehlende Grundlagen für die Erhebung von Daten zur Diskriminierung von LGBTI-Personen

DMZ –  SOZIALES / MM ¦ AA ¦                                   

 

Quantitative Untersuchungen sind wenig geeignet, um Daten zur Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zu erheben. Das Phänomen müsste zuerst mit qualitativer Forschung untersucht werden. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er an der Sitzung vom 22. Juni 2022 verabschiedet hat. Dennoch will er die Datenlage im Rahmen seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) 2030 mit verschiedenen Massnahmen verbessern.

 

Die Erhebung von Daten zur Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität ist äusserst komplex. Zum einen sind LGBTI-Personen (englisches Akronym für Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transsexuell/Transgender und Intersexuell) mit unterschiedlichen Diskriminierungserfahrungen konfrontiert. Zum anderen werden Diskriminierungen von den Opfern unterschiedlich wahrgenommen und sind damit schwer messbar. Zudem stellen LGBTI-Personen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung eine relativ kleine, nichthomogene Gruppe dar, was die repräsentative Erhebung entsprechender Daten erschwert.

 

Der Bundesrat sieht deshalb keine Möglichkeit, die Datenlage zur Diskriminierung von LGBTI-Personen mit quantitativen Studien zu verbessern. Um das Phänomen genauer zu untersuchen, wären Erkenntnisse nötig, die mittels qualitativer Forschung gewonnen werden müssen.

 

Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in seinem Bericht in Beantwortung des Postulats 16.3961 "Datenerhebung zu Diskriminierungen, die auf sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität beruhen, mit Augenmerk auf Mehrfachdiskriminierungen". Er stützte sich dabei auf die Arbeiten einer interdepartementalen Arbeitsgruppe des Bundes. Grundlage dieser Arbeiten bildete eine zu diesem Zweck in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR).

 

Massnahmen im Rahmen des Aktionsplans zur SNE 2030

Im Bereich des Diskriminierungsschutzes von LGBTI sind bereits verschiedene Arbeiten im Gang. In seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) 2030 hat der Bundesrat die Leitlinien seiner Nachhaltigkeitspolitik festgelegt und Ziele für wichtige gesellschaftspolitische Entwicklungen verankert. Zu deren Umsetzung hat der Bundesrat in einem Aktionsplan konkrete Massnahmen definiert. Namentlich hat er das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit der Klärung der institutionellen Zuständigkeit von Bund und Kantonen sowie der Koordination des Diskriminierungsschutzes beauftragt.

 

Zudem soll das EDI prüfen, ob und in welchen Bereichen der Gesundheitsversorgung LGBTI-Personen diskriminiert werden und einen Bericht über die gesundheitliche Situation von LGBTI-Personen erarbeiten. Schliesslich soll die Datenerfassung von strafrechtlich relevanten Diskriminierungen, den sogenannten "Hate Crimes" aufgrund der sexuellen Orientierung, verbessert werden.

 

 

 

 

Herausgeber

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html 

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

http://www.ejpd.admin.ch 

Bundesamt für Justiz

http://www.bj.admin.ch 

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