Terrorismusbekämpfung: Koordinierte Verhaftungen und Durchsuchungen in der Schweiz und in Deutschland

DMZ –  INTERNATIONAL / MM ¦ AA ¦                        

 

Die Bundesanwaltschaft (BA), die Jugendanwaltschaft Winterthur und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Deutschlands haben gestern Abend in einer gemeinsamen Operation zeitgleich in der Schweiz in den Kantonen Zürich, St. Gallen und Luzern sowie in Deutschland mehrere Personen verhaftet und Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die beteiligten Behörden führen Strafverfahren gegen insgesamt vier beschuldigte Personen wegen des Verdachts der Beteiligung an resp. der Unterstützung der verbotenen terroristischen Organisation "Islamischer Staat". In der Schweiz wurden im Zuge der koordinierten Aktion drei Personen festgenommen und sieben Durchsuchungen durchgeführt, in Deutschland kam es zu einer Verhaftung und einer Durchsuchung.

 

Die BA führt in diesem Zusammenhang ein Strafverfahren gegen zwei erwachsene beschuldigte Personen wegen des Verdachts des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaïda“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen (SR 122) sowie des Verdachts der Beteiligung an bzw. Unterstützung einer terroristischen Organisation (Art. 260ter StGB). Die betreffende Untersuchung wurde im Dezember 2021 eröffnet. Bei den beschuldigten Personen handelt es sich um einen 20-jährigen Schweizer Staatsbürger und einen 26-jährigen Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Sie waren den Schweizer Strafverfolgungsbehörden bereits bekannt und sind vorbestraft wegen Unterstützungshandlungen zugunsten des IS. Beide wurden festgenommen; die BA wird für sie voraussichtlich Untersuchungshaft beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht beantragen.

 

Die dritte Verhaftung in der Schweiz erfolgte im Rahmen eines Strafverfahrens der Jugendanwaltschaft Winterthur, da die beschuldigte Person minderjährig ist. Für weitere Auskünfte zu diesem Verfahren ist die Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich zuständig.

 

Die drei in der Schweiz verhafteten Personen standen sowohl miteinander als auch mit der in Deutschland durch die deutschen Behörden verhafteten Person in Verbindung. Deshalb wurden die Hausdurchsuchungen und Festnahmen zeitgleich durchgeführt. Fragen zur in Deutschland verhafteten Person und dem diesbezüglichen Strafverfahren sind an die deutsche Bundesanwaltschaft zu richten.

Die vorliegende grenzüberschreitende Operation war nur durch die enge und kontinuierliche Zusammenarbeit aller involvierten Behörden möglich. An der Aktion beteiligt waren:        

 

Schweiz:

-     Bundesanwaltschaft

-     Jugendanwaltschaft Winterthur

-     Bundesamt für Polizei fedpol

-     Kantonspolizei Zürich

-     Kantonspolizei St. Gallen

-     Luzerner Polizei

-     Stadtpolizei Winterthur

 

Deutschland:

-     Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

-     Bundeskriminalamt

 

Sowohl auf nationaler, wie auch auf internationaler Ebene arbeiten die beteiligten Behörden in gemeinsamen Ermittlungsgruppen (sogenannte Joint Investigation Teams) eng zusammen.

Die laufenden Ermittlungen haben zum Ziel, die Vorwürfe gegen die beschuldigten Personen sowie deren Rollen und Absichten zu klären.

 

Die BA dankt allen beteiligten Partnern in der Schweiz und in Deutschland für die wertvolle Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit.

 

Weitere Angaben können derzeit nicht gemacht werden. Die BA wird sich zum gegebenen Zeitpunkt wieder äussern und hält fest, dass für alle beschuldigten Personen die Unschuldsvermutung gilt.

Medienmitteilung der deutschen Generalbundesanwaltschaft in diesem Zusammenhang:

https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Presse/Aktuelle_Pressemitteilungen/Aktuelle_Pressemitteilungen_node.html

 

 

 

 

Herausgeber

Bundesanwaltschaft

http://www.ba.admin.ch/ba/de/home.html 

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