CH: WEKO verbietet Kartell im Autohandel

DMZ –  RECHT / ARBEITSWELT / MM ¦ AA ¦              

 

Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst sieben Händlerinnen von Fahrzeugen der VW-Marken im Kanton Tessin. Sie bildeten ein unzulässiges Kartell beim Verkauf von Neufahrzeugen an Private und die öffentliche Hand.

 

Die AMAG Automobili e Motori SA und sechs Autohändler für VW-Marken – Autoronchetti Sagl, Garage Karpf & Co./GARAGE 3 VALLI SA, Garage Carrozzeria Maffeis SA, Garage Nessi SA, GARAGE WEBER-MONACO SA und TOGNETTI AUTO SA – bildeten im Tessin von 2006 bis 2018 ein unzulässiges Kartell. Es war ihr Ziel, den Wettbewerb unter den Autohändlern zu verringern und die Verkaufspreise von Neufahrzeugen für Private und die öffentliche Hand auf einem überhöhten Niveau zu halten. Die Autohändler sprachen sämtliche Verkaufsaktivitäten im Tessin ab: Sie trafen Abreden über Submissionen der öffentlichen Hand, einigten sich auf eine Preispolitik beim Verkauf von Neuwagen an Private und teilten sich den Kanton Tessin in Tätigkeitsgebiete auf.

 

Die Kartellmitglieder wurden mit einer Gesamtsanktion in Höhe von rund CHF 44 Mio. gebüsst. Fünf Unternehmen erklärten sich zu einer einvernehmlichen Regelung des Verfahrens bereit.

Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

 

 

 

 

Herausgeber

Wettbewerbskommission

http://www.weko.admin.ch/ 

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