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"Neutrale" Schweiz exportiert in der ersten Jahreshälfte 2022 für 516,6 Millionen Franken Kriegsmaterial 

DMZ –  WIRTSCHAFT / MM ¦ AA ¦                             

 

Schweizer Unternehmen haben in der ersten Jahreshälfte 2022 gestützt auf die Bewilligungen des SECO für 516,6 Millionen Franken Kriegsmaterial exportiert.

 

Die Kriegsmaterialausfuhren verzeichneten im Vergleich zur Vorjahresperiode eine Zunahme um 159,8 Millionen Franken auf 516,6 Millionen Franken. Damals wurde Kriegsmaterial für 356,8 Millionen Franken exportiert. Diese Steigerung ist auf grössere Einzelgeschäfte zurückzuführen. Erfahrungsgemäss unterliegen die Ausfuhren von Kriegsmaterial grossen Schwankungen.

 

Die fünf Hauptabnehmerländer waren Katar mit Lieferungen im Wert von 117,5 Millionen Franken, gefolgt von Dänemark mit 101,7 Millionen Franken, Saudi-Arabien mit 54,4 Millionen Franken, Deutschland mit 47,7 Millionen Franken und Botswana mit 33,1 Millionen Franken.

 

Bei den Exporten nach Katar handelt es sich hauptsächlich um Flugabwehrsysteme, welche zum Schutz der Stadien im Rahmen der Fussball-Weltmeisterschaft im Winter 2022 beschafft wurden. Die Exporte nach Dänemark und Botswana betreffen in erster Linie gepanzerte Radfahrzeuge des Typs Piranha und nach Deutschland wurden vor allem Munition, Teile für gepanzerte Fahrzeuge, Ersatzteile für Flugabwehrsysteme sowie Hand- und Faustfeuerwaffen ausgeführt. Seit 2016 werden nach Saudi-Arabien keine Exporte von Kriegsmaterial mehr bewilligt, bei welchen eine Eignung sowie ein erhöhtes Risiko für eine Verwendung im Jemen-Konflikt besteht. Die Ausfuhren nach Saudi-Arabien umfassen seither, wie auch dieses Jahr, ausschliesslich Ersatzteile und Munition für Flugabwehrsysteme.

Bundesratsentscheid hinsichtlich Ukraine-Konflikt

Grundsätzlich können Ausfuhren von Kriegsmaterial aus der Schweiz in die Ukraine aufgrund des neutralitätsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots und des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) nicht bewilligt werden. Dies gilt auch für Ausfuhren über Drittstaaten.

 

Das KMG sieht vor, dass Schweizer Unternehmen an den internationalen Wertschöpfungsketten der Rüstungsindustrie partizipieren können. Daher hat der Bundesrat am 03.Juni 2022 entschieden, dass Zulieferungen in Form von Einzelteilen und Baugruppen, sofern ihr Anteil am Endprodukt eine gewisse Warenwertschwelle unterschreitet, weiterhin ohne zusätzliche Einschränkungen ausgeführt werden dürfen. Dies unter der Bedingung, dass die Bewilligungskriterien in Art. 22a KMG eingehalten werden. Damit sind direkte Ausfuhren in die Ukraine oder Russland ausgeschlossen.

 

 

 

Herausgeber

Staatssekretariat für Wirtschaft

http://www.seco.admin.ch 

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