CH: Sprengstoff-Fund am Zollamt Thayngen: Bundesanwaltschaft reicht Anklage ein

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Am 3. November 2021 wurde am Zollamt Thayngen ein von den Niederlanden über Deutschland in die Schweiz einreisender Personenwagen-Lenker angehalten und kontrolliert. Dabei wurden im Wageninneren nebst weiteren verdächtigen Gegenständen vier Pakete mit total ca. zwei Kilogramm Sprengstoff entdeckt.

 

Der 51-jährige Fahrzeuglenker wurde festgenommen und in Untersuchungshaft versetzt. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat ihn nun insbesondere wegen des Weiterschaffens von Sprengstoff und Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz beim Bundesstrafgericht angeklagt.

Die BA hat den niederländischen Staatsbürger mit Wohnsitz in den Niederlanden wegen folgender Tatbestände beim Bundesstrafgericht angeklagt: Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226 Abs. 2 des Strafgesetzbuches [StGB]), Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz (Art. 37 f. des Sprengstoffgesetzes) und Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 96 f. des Strassenverkehrsgesetzes).

 

Weiterschaffen von Sprengstoff

Nebst den ca. zwei Kilogramm Sprengstoff führte der Beschuldigte unter anderem folgende Gegenstände mit sich:

  • Einen Geissfuss, einen Hammer, einen Vorschlaghammer sowie zwei Bolzenschneider
  • Sturmhauben
  • Vier Kunststoff-Kanister mit Benzin à 25 Liter
  • Gefälschte Kontrollschilderpaare
  • Funkauslöser, U-Profile aus Metall, Metallbleche und Metallstangen
  • Eine Handlichtfackel der Marke «Albatros»

Gemäss Anklage hatte der Beschuldigte zum Ziel, den Sprengstoff zusammen mit den anderen genannten Gegenständen an unbekannte Personen in der Schweiz zu übergeben. Die BA wirft ihm vor, gewusst zu haben, dass sich die Pakete in einer Tasche im von ihm gelenkten Fahrzeug befanden und er zumindest billigend davon ausging, dass es sich dabei um Sprengstoff handelt. Des Weiteren soll er gewusst oder zumindest angenommen haben, dass der Sprengstoff zu verbrecherischem Gebrauch bestimmt war und in der Absicht, ein weitergehendes Vergehen oder Verbrechen zu begehen, verwendet worden wäre. So besteht der Verdacht, dass die mitgeführten Gegenstände zur Sprengung eines Bankomaten hätten verwendet werden sollen.

 

Hinweise auf eine terroristisch motivierte Tat lagen zu keinem Zeitpunkt der Ermittlungen vor; dies gilt auch Stand heute noch.

 

Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz

Sprengstoff und die aufgeführte Handlichtfackel sind für die Einfuhr in die Schweiz nicht zugelassen, beziehungsweise dürfen nur mit behördlicher Bewilligung in die Schweiz eingeführt werden. Über solche verfügte der Beschuldigte nicht. Auch hat er bei der Beförderung des Sprengstoffs gemäss Anklage gegen geltende Schutz- und Sicherheitsvorschriften verstossen.

 

Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz

Des Weiteren wurde festgestellt, dass der vom Beschuldigten gelenkte Personenwagen in den Niederlanden als gestohlen gemeldet worden war. Weil er das Fahrzeug ohne Fahrzeugausweis und ohne Haftpflichtversicherung lenkte und sich herausstellte, dass die am Fahrzeug angebrachten Kontrollschilder gefälscht waren, hat die BA den niederländischen Staatsbürger auch wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz angeklagt.

 

Verlauf des Verfahrens

Das betreffende Verfahren wurde durch die BA geführt, weil sie für Sprengstoff-Delikte im Sinne von Art. 224-226ter StGB zuständig ist. Auch dank der guten Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene konnte das Verfahren zügig vorangetrieben und rasch abgeschlossen werden. Dies, obwohl gewisse Ermittlungshandlungen wie etwa eine Hausdurchsuchung am Domizil des Beschuldigten in den Niederlanden rechtshilfeweise durchgeführt werden mussten, was für das Verfahren einen erhöhten Zeitaufwand darstellt. Die BA dankt insbesondere dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), der Kantonspolizei Schaffhausen, fedpol und den zuständigen niederländischen Behörden für die gute Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit.

 

Der Beschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme am 3. November 2021 in Untersuchungshaft. Mit Einreichung der Anklageschrift hat die BA beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht zudem Sicherheitshaft für den Beschuldigten beantragt.

 

Mit der Anklageeinreichung ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig; dies gilt auch für die Haftsituation des Beschuldigten. Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung bekannt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.     

 

 

 

 

Herausgeber

Bundesanwaltschaft

http://www.ba.admin.ch/ba/de/home.html 

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