CH: Ukraine: Überdurchschnittliche Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S

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Schutzsuchende aus der Ukraine haben Erfolg auf dem Schweizer Arbeitsmarkt: Mehr als 10 Prozent der Personen mit Schutzstatus S, die im erwerbsfähigen Alter sind, haben inzwischen eine Erwerbstätigkeit aufgenommen.

 

Sechs Monate nach Ausbruch des Kriegs in der Ukraine hat sich Bundesrätin Karin Keller-Sutter am 23. August 2022 erneut mit Vertreterinnen und Vertretern von Kantonen, Sozialpartnern, Wirtschaftsverbänden und Arbeitsmarktbehörden getroffen, um eine Zwischenbilanz zu ziehen und Ansätze zur weiteren Förderung der Arbeitsmarktintegration zu diskutieren. Von den rund 58 000 Geflüchteten mit Schutzstatus S sind 34 000 im erwerbsfähigen Alter.

 

Mindestens 3670 von ihnen haben nach sechs Monaten eine Erwerbstätigkeit aufgenommen. Nach einem halben Jahr ist die Erwerbstätigenquote von rund 11 Prozent nahezu doppelt so hoch wie diejenige bei anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen (rund 6 Prozent). Bundesrätin Keller-Sutter, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), dankte den Unternehmen, Organisationen und Behörden für ihr Engagement. «Die Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt ist ein wichtiges Element, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der beispiellosen Fluchtbewegung aus der Ukraine zu bewältigen», sagte sie.

 

Laufender Erfahrungsaustausch

Einen entscheidenden Beitrag dazu hat der kontinuierliche Austausch zwischen Bund, Kantonen und Sozialpartnern geleistet. In einer Arbeitsgruppe wurden seit März 2022 praktische und rechtliche Fragen rund um die Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S diskutiert, Informationen vermittelt und Bedürfnisse insbesondere von Unternehmen und Arbeitnehmenden geklärt. Themen des wöchentlich stattfindenden Austauschs waren unter anderem Schwarzarbeit, die Stellenmeldepflicht, Personalverleih, Diplomanerkennungen oder Praktika.

 

Hindernisse auf dem Weg zu einer Arbeitsstelle sind weiterhin mangelnde Sprachkenntnisse, die Kinderbetreuung oder fehlende Planbarkeit. Gemäss einer Umfrage im Auftrag des Schweizerischen Arbeitgeberverbands ist aber über die Hälfte der befragten Unternehmen daran interessiert, eine Person mit Schutzstatus S anzustellen, fast jedes zehnte Unternehmen hat diesen Schritt bereits gemacht.

 

Keller-Sutter wies darauf hin, dass die Arbeitsmarktintegration von Personen mit Status S gefördert werden soll, unabhängig davon, ob die Personen längerfristig in der Schweiz bleiben oder in die Ukraine zurückkehren. Personen mit Schutzstatus S erlangen so in der Schweiz grössere finanzielle Unabhängigkeit, zudem können sie bestehende Qualifikationen aufrechterhalten und erweitern. Bei einer Rückkehr in ihre Heimat können sie die in der Schweiz zusätzlich erworbenen Arbeitserfahrungen oder Qualifikationen nutzen. Die Bundesrätin erinnerte ebenfalls an die bereits laufende Evaluation des Schutzstatus S durch eine Expertengruppe und an die Arbeiten im Staatssekretariat für Migration (SEM), die Rückkehr der Geflüchteten nach der Aufhebung des Status S vorzubereiten.

 

 

 

 

Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

http://www.ejpd.admin.ch 

Staatssekretariat für Migration

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