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AT: Eisenbahnmarkt zeigte 2021 deutliche Zeichen der Erholung

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Gemeinsam mit der Geschäftsführerin der Schienen-Control GmbH, Maria-Theresia Röhsler, und dem Vorsitzenden der Schienen-Control Kommission, Robert Streller, hat Verkehrsministerin Leonore Gewessler für das Jahr 2021 dem Nationalrat einen ausführlichen Jahresbericht der österreichischen Bahn-Regulierungsbehörde vorgelegt (III-702 d.B.). Zwar waren im Berichtsjahr die COVID-19-Pandemie und ihre Auswirkungen weiterhin ein zentrales Thema für den Eisenbahnmarkt, doch zeigte sich trotzdem eine spürbare Erholung gegenüber 2020, ist dem Bericht zu entnehmen.

 

Vor allem der Personenverkehr erlebte demnach nach den massiv rückgängigen Fahrgastzahlen einen markanten Aufwärtstrend. Auch der Schienengüterverkehr, für den die negativen Folgen der Pandemie 2020 nicht ganz so groß wie für den Personenverkehr gewesen waren, konnte 2021 bei allen Leistungsindikatoren kräftig zulegen.

 

Wachstum des Eisenbahnmarkts im Jahr 2021

Im Schienenpersonenverkehr stieg 2021 vor allem aufgrund der Fahrgastzuwächse die Zahl der zurückgelegten Personenkilometer um gut 15%. Zudem erfuhr das Mobilitätsangebot aufgrund der schrittweisen Rückkehr zum Regelfahrplan und zusätzlicher Angebote eine deutliche Ausweitung. Der 2020 über längere Zeiträume punktuell ausgesetzte Fernverkehr legte um 18% zu. Als Konsequenz daraus erhöhte sich 2021 auch die durchschnittliche Fahrtweite.

 

Im Schienengüterverkehr wurden 2021 sowohl bei den gefahrenen Netto- und Bruttotonnenkilometern als auch bei den beförderten Nettotonnen Zuwachsraten im oberen einstelligen Bereich verzeichnet, hält der Bericht fest. Sowohl die Rail Cargo Austria als auch ihre Mitbewerber meldeten höhere Werte ein. Die Zugewinne außerhalb des ÖBB-Konzerns fielen deutlich größer aus, sodass diese Bahnen ihren Marktanteil bei allen drei Indikatoren um mehrere Prozentpunkte steigern konnten. Sie konnten damit ihren Anteil am Aufkommen auf knapp 40%, bei der Verkehrsleistung auf rund 37% erweitern.

 

81 Eisenbahnunternehmen waren Ende 2021 in Österreich tätig. Gegenüber 2020 kamen die ausländischen Güter-Eisenbahnverkehrsunternehmen BLS Cargo, BSAS, Captrain Deutschland CargoWest, RheinCargo, Rund ums Gleis und Ten Rail hinzu. Die Sicherheitsbescheinigungen der Transalpin Eisenbahn und der CER wurden nach deren Ablauf hingegen nicht mehr verlängert. In Summe hatten 62 Unternehmen die Berechtigung dazu, im ÖBB-Netz Züge zu führen. Vier davon sind Teil des ÖBB-Konzerns, elf weitere Unternehmen liegen aufgrund direkter oder indirekter Beteiligungen in der Hand von ausländischen Incumbents (marktbeherrschenden Unternehmen). Weiter stark angewachsen ist die Gruppe der Privaten, die 2021 bereits 36 Unternehmen umfasste. Elf Unternehmen befanden sich mehrheitlich im Eigentum öffentlicher Institutionen.

 

Im April 2022 erschien der zehnte Marktbericht der Independent Regulators' Group-Rail (IRG-Rail), der die Gesamtentwicklungen im europäischen Schienenverkehr 2020 auf Grundlage der Auswertung statistischer Daten von 31 Ländern darstellt. Der Schwerpunkt des Berichts lag auf der Untersuchung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Eisenbahnsektor im ersten Pandemiejahr und einer Skizzierung der wichtigsten Maßnahmen der europäischen Staaten zur Bewältigung dieser Situation. Trotz der Rückgänge im Personenverkehr 2020 war Österreich demnach abermals  Bahnland Nummer Eins innerhalb der Europäischen Union. Mit 832 zurückgelegten Bahnkilometern je Einwohnerin und Einwohner lag Österreich vor Frankreich (829 Kilometer) und Schweden (783 Kilometer) auf dem ersten Platz.

 

Rechtliche Entwicklungen im Jahr 2021

2021 wurden vom österreichischen Parlament eine Novellierung des Eisenbahngesetzes (EisbG), des Bundesbahngesetzes und des Unfalluntersuchungsgesetzes (UUG) beschlossen. Damit reagierte Österreich auf laufende Vertragsverletzungsverfahren, die von der EU-Kommission wegen aus ihrer Sicht unvollständiger bzw. unrichtiger Umsetzung von EU-Richtlinien eingeleitet worden waren. Im Zuständigkeitsbereich der Schienen-Control Kommission ergaben sich durch die Novelle Änderungen, die seit 2022 gelten.

 

In Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch ermächtigte 2020 die EU die Mitgliedstaaten unter anderem dazu, den Infrastrukturbetreibern des Eisenbahnmarktes zu erlauben, die Entgelte für das Mindestzugangspaket zu ermäßigen, zu erlassen oder zu stunden. Die EU-Verordnung wurde in weiterer Folge bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

 

Einige für Eisenbahnunternehmen auftretende Rechtsfragen wurden durch Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs zu Verfahren der Schienen-Control Kommission geklärt. Sie werden im Bericht ebenfalls angeführt.

 

Schwerpunkte der Arbeit der Schienen-Kontroll Kommission 2021

Die Schienen-Control Kommission war 2021 mit unterschiedlichen Fragen befasst, die den diskriminierungsfreien Zugang von Eisenbahnunternehmen zum Netz betreffen. Mehrfach wurden Fragen des Stationsentgelts berührt. So wurden Anträge eines Eisenbahnverkehrsunternehmens, die unter anderem auf die Aufhebung der Stationsentgelte des größten Bahnhofsbetreibers Österreichs für 2012 bis 2015 abzielten, abgewiesen. Außerdem wurde ein Wettbewerbsüberwachungsverfahren zu den Stationsentgelten 2016 bis 2020 eingeleitet.

 

Ein weiteres Wettbewerbsüberwachungsverfahren der Schienen-Control Kommission betraf das Angebot von Last-Mile-Services durch Betreiber von Serviceeinrichtungen, die die Beförderung von Schienenfahrzeugen anbieten. Im konkreten Fall wurde von der Schienen-Control Kommission dem Unternehmen auferlegt, Verträge über Last-Mile-Services vorzulegen.

 

Ein noch aktuelles Wettbewerbsüberwachungsverfahren der Schienen-Control Kommission betrifft die veröffentlichten Netzentgelte für die Durchleitung von Bahnstrom für die Jahre 2021 und 2022 und die Überprüfung der durch den Infrastrukturbetreiber festgesetzten Tarife. Ein weiteres Wettbewerbsüberwachungsverfahren wurde zur Bereitstellung von Leistungen des technischen Wagendienstes geführt. Im Ergebnis entwickelte ein Anbieter ein alternatives Verrechnungsmodell, das nun allen Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Wahl steht.

 

In einem Verfahren prüfte die Behörde das Angebot eines Betreibers einer Wagenwaschanlage und einer Werkstatt, nachdem ein Eisenbahnverkehrsunternehmen sich an sie gewandt hatte. Das Unternehmen musste daraufhin die Entgelte reduzieren. Ein Verfahren der Kommission betreffend den Zugang zu Abstellkapazitäten führte zu einer Einigung mit dem Betreiber der Serviceeinrichtung, indem dieser dem Eisenbahnunternehmen eine alternative Abstellmöglichkeit anbot. Mehrere Verfahren wurden von der Kommission zur Genehmigung von Aufschlägen zum Wegeentgelt geführt.

 

Trassenkonflikte, die bei den Bestellungen von Eisenbahnunternehmen für den Fahrplan 2022 auftraten, wurden nach einem Koordinierungsverfahren von der Zuweisungsstelle in der Weise gelöst, dass eine Abänderung der Zugtrassen-Bestellungen beider Eisenbahnverkehrsunternehmen erfolgte. Eine gegen diese Entscheidung gerichtete Beschwerde wurde von der Schienen-Control Kommission mit der Begründung abgewiesen, dass die Lösung dem Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit entsprochen habe.

Weitere Tätigkeiten der Regulierungsstelle betrafen 2021 die Information über geplante neue Personenverkehrsdienste. Weiters wurde ein Wettbewerbsüberwachungsverfahren eingeleitet, um zu überprüfen, ob die von einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen auf einigen seiner Nebenstrecken verfügte Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gerechtfertigt ist.

 

Ein Verfahren, dass ein Eisenbahnverkehrsunternehmen bei der Schienen-Control Kommission anstrengte, betraf die Zurverfügungstellung der erforderlichen Gleislänge für einen Güterzug durch einen Infrastrukturbetreiber. Hier konnte eine Lösung im Sinne des Eisenbahnverkehrsunternehmens gefunden werden.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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