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Ehe – oder doch lieber Konkubinat – ein Vergleich !

DMZ – GESESELLSCHAFT/RECHT ¦ Patricia Jungo¦

 

Bei den meisten Paaren stellt sich früher oder später die Frage, ob man heiraten will oder doch lieber im Konkubinat leben soll. In erster Linie ist dies natürlich ein emotionaler Entscheid. Wie bei allen Entscheidungen geht es aber leichter, wenn man die Konsequenzen und im besagten Fall die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen kennt. Es bestehen in der Tat auch recht grosse Unterschiede zwischen diesen beiden Formen des Zusammenlebens. Das Gesetz macht den Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft oder Konkubinat. Dabei sind Ehe und eingetragene Partnerschaft gleich gestellt. Nachfolgend ein Einblick in die wichtigen Unterschiede zwischen Ehe (und eingetragene Partnerschaft) und Konkubinat:

Beide Arten des Zusammenlebens haben ihre Vorteile. Für Konkubinatspartner könnten noch folgende Informationen hilfreich sein:

 

Testament: Dem Konkubinatspartner können nur freie Erbteile vermacht werden. Hat der Konkubinatspartner Kinder, haben diese Anrecht auf drei Viertel des Erbes. Sind Eltern da, aber keine Kinder, bekommt der Konkubinatspartner die Hälfte.

 

Erbe: Es ist möglich in einem Vertrag mit den Kindern verbindlich zu vereinbaren, dass sie beim Tod des Konkubinatspartners auf das Erbe verzichten wollen.

 

Erbschaftssteuer: Da einige Kantone bei Konkubinat eine sehr hohe Erbschaftssteuer haben, kann sich ein Umzug lohnen.

 

Säule 3a und Pensionskasse: Will man den Partner begünstigen, muss dies der Einrichtung schriftlich mitgeteilt werden. So erfolgt die Zahlung aus der 3a-Säule an den Begünstigten, wird jedoch trotzdem der Erbmasse zugerechnet.

 

Säule 3b: Man kann seinen Lebenspartner mit einer reinen Todesfallversicherung absichern. Dies macht Sinn, wenn ein Partner vor allem für die Familie da ist und der andere für den Haupterwerb aufkommt.

 

Ein Konkubinatsvertrag ist für jedes unverheiratete Paar empfehlenswert. Besonders wichtig ist dies, wenn das Paar gemeinsame Kinder hat und sich ein Partner um die Kinder kümmert und aus dem Grund nur Teilzeit arbeitet. Kommt es zu einer Trennung oder einem Todesfall ist der Hausmann oder die Hausfrau gesetzlich nicht geschützt. Dies ist bei verheirateten Paaren anders.

Es gibt neben Ehen, eingetragenen Partnerschaften und Konkubinatspaaren noch etliche Paare und Patchworkfamilien, die vom Gesetz her zwischen Stuhl und Bank fallen. Oft ist es für diese nicht einfach herauszufinden, welche Lebensgemeinschaft ihnen bezüglich Sicherheit, Schutz und Vermögen mehr bringt. Persönliche Werte spielen dabei eine sehr wichtige Rolle. Professionelle Beratung ist für solche Paare, sowie auch alle Paare, die vor der Entscheidung stehen, ob Ehe oder Konkubinat, sicherlich der sinnvolle Weg.

 

 

Quelle: comparis.ch/vita.ch


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