AT: Sowohl Wirkstoffverschreibung als auch "Facharzt für Allgemeinmedizin" könnten bald kommen

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Anfang 2019 gab der Nationalrat dem Rechnungshof den Auftrag zu einer breiten Überprüfung des österreichischen Gesundheitssystems. Das Prüforgan legte in der darauffolgenden Gebarungsüberprüfung die Schwerpunkte auf die Themenbereiche "Gesundheitsförderung und Prävention", "Ärzteausbildung" und "Ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich". Davon stand der Bericht zur Ärzt:innenausbildung heute auf der Tagesordnung des Rechnungshofausschusses. Zudem diskutierten die Abgeordneten auf Basis eines Follow-up-Berichts über das Thema Arzneimittelbeschaffung.

 

Geht es nach Gesundheitsminister Johannes Rauch, soll auch in Österreich bald eine Wirkstoffverschreibung – statt der Verschreibung eines bestimmten Medikaments – möglich sein. Er hält den Widerstand der Pharmaindustrie und der Ärztekammer in dieser Frage für "nicht mehr haltbar", wie er im Zuge der Beratungen ausführte. Zumal Österreich das einzige EU-Land sei, wo dies derzeit nicht möglich ist. Auch in Bezug auf die Schaffung eines "Facharzts für Allgemeinmedizin" gibt es Fortschritte. Laut Katharina Reich, Chief Medical Officer im Gesundheitsministerium und Leiterin der Ärzteausbildungskommission, soll dazu Anfang nächster Woche ein Bericht abgestimmt und freigegeben werden.

 

Keine Mehrheit konnte Reich zufolge in der Kommission hingegen in Bezug auf Vorschläge erzielt werden, niedergelassene Ärzt:innen im Anschluss an ihre Ausbildung zumindest für ein paar Jahre zur Annahme einer Kassenstelle zu verpflichten, um dem Ärzt:innenmangel in manchen Bereichen entgegenzuwirken. Ein entsprechender Zwang würde die Betroffenen eher vertreiben, gab sie zu bedenken. Laut Gesundheitsminister Rauch gibt es aber ein Bewusstsein bei den involvierten Stellen, dass sich etwas ändern müsse. Ein Festhalten am jetzigen System würde bedeuten, dass die Zahl der Wahlärzt:innen weiter steige und der Kassenbereich weiter ausgedünnt werde, mahnte er. "Das Ei ist aber noch nicht gelegt", so Rauch. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker betonte unter anderem die Notwendigkeit, zur Sicherung der Arzneimittelversorgung weitere Maßnahmen zu setzen.

 

Ärzt:innenausbildung: Rechnungshof verweist auf hohe Drop-out-Rate und mangelnde Abstimmung

Wie der Rechnungshof in seinem Bericht zur Ärzt:innenausbildung (III-501 d.B.) festhält, wurde das Gesundheitsministerium, das Wissenschaftsministerium, die Medizinischen Universitäten Graz und Wien sowie die Österreichische Ärztekammer in seine Überprüfung der rechtlichen, organisatorischen, finanziellen und personellen Maßnahmen im Bereich der ärztlichen Ausbildung sowie in die Beurteilung der damit verbundenen Kosten und Wirkungen einbezogen. Laut dem Beschluss des Nationalrats legte der Rechnungshof den Fokus auf das Studium der Humanmedizin und der post-promotionellen Ärzt:innenausbildung bis zur selbstständigen ärztlichen Berufsberechtigung vor allem in den Bereichen Allgemeinmedizin, Psychiatrie (Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene) und Kinder– und Jugendheilkunde. Der Rechnungshof betrachtete das Ausbildungssystem für Ärztinnen und Ärzte für die Jahre  2009 bis 2019. In diesen Zeitraum fällt auch die Reform der Ärzt:innenausbildung 2014/15.

 

Der Rechnungshof spricht sich dafür aus, dass das Gesundheitsministerium und das Wissenschaftsministerium gemeinsam mit den Medizinischen Universitäten und der Österreichischen Ärztekammer ein Konzept zur Sicherstellung einer regelmäßigen, durchgängigen und institutionalisierten Abstimmung über Vorhaben und Maßnahmen für die gesamte Ausbildung zum Arztberuf erarbeiten. Der Rechnungshof sieht das vor dem Hintergrund der im Regierungsprogramm 2020–2024 vorgesehenen Maßnahmen für die ärztliche Ausbildung.

 

Das Gesundheitsministerium, das Wissenschaftsministerium und die Medizinischen Universitäten sollen zudem gemeinsam mit der Österreichischen Ärztekammer, den Ländern und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger auf die festgestellte Drop-out-Rate nach dem Studienabschluss reagieren. Letztlich sind mehr als 30% der Absolvent:innen nicht in Österreich in einem Arztberuf tätig. Der Rechnungshof empfiehlt die Suche nach geeigneten Maßnahmen, um neben der Ärzt:innenausbildung auch die Berufstätigkeit von Medizinabsolvent:innen in Österreich zu forcieren. In die Entscheidung, eine Fachärztin bzw. einen Facharzt für Allgemeinmedizin einzuführen, solle das Gesundheitsministerium die vorliegenden und geplanten Evaluierungsergebnisse bzw. Konzepte zur Etablierung der Fachrichtung einfließen lassen.

 

In diesem Zusammenhang merkt der Rechnungshof auch an, dass die Schätzungen über den Bedarf an Allgemeinmediziner:innen nicht sehr treffsicher waren. Er empfiehlt daher dem Gesundheitsministerium, gemeinsam mit den Ländern, dem Dachverband der Sozialversicherungsträger, den Krankenanstaltenträgern und der Österreichischen Ärztekammer geeignete Instrumente zu entwickeln, um die Prognosegenauigkeit der Bedarfsanalysen für allgemeinmedizinische Ausbildungskapazitäten zu verbessern.

 

Weiters kritisiert der Rechnungshof eine gewisse Intransparenz bezüglich der Frage, wie viel an Lehrpraxisförderung jährlich tatsächlich ausbezahlt wird. Im Rahmen der Bundes–Zielsteuerungskommission wäre vom Gesundheitsministerium daher darauf hinzuwirken, dass alle Lehrpraxisfördergeber, also Bund, Länder und Sozialversicherungen, ihre ausbezahlten Förderungen in die Transparenzdatenbank einmelden, betont der Rechnungshof. Er spricht sich auch dafür aus, zu überprüfen, ob das Webtool entsprechend genutzt wird.

 

Ebenfalls Handlungsbedarf sieht der Rechnungshof im Bereich der Kinder- und Erwachsenenpsychiatrie. Das Gesundheitsministerium solle gemeinsam mit den Ländern, dem Dachverband der Sozialversicherungsträger, den Krankenanstaltenträgern und der Österreichischen Ärztekammer den Bedarf, die Ausbildungskapazitäten und deren Inanspruchnahme im psychiatrischen Bereich und im Bereich Kinder– und Jugendheilkunde evaluieren. Während in der Kinder- und Jugendpsychiatrie die Zahl der Turnusärzt:innen seit 2016 deutlich gestiegen sei, sei sie im Bereich der Erwachsenenpsychiatrie kaum gewachsen oder in manchen Ländern sogar rückläufig gewesen. Sowohl in den psychiatrischen Sonderfächern als auch in der Kinder-und Jugendheilkunde stellte der Rechnungshof viele unbesetzte Ausbildungsplätze fest. Bisher sei aber nicht feststellbar, ob die Zahl der grundsätzlich verfügbaren Plätze tatsächlich ausreicht, um Versorgungsengpässe zu verhindern und die Versorgung nachhaltig sicherzustellen. Falls erforderlich, müssten daher noch weitere Maßnahmen für eine wirksame, bedarfsorientierte Nachwuchssteuerung gesetzt werden.

 

Abgeordnete fordern Maßnahmen gegen hohe Drop-out-Rate

Die Kritikpunkte des Rechnungshofs wurden auch von den Abgeordneten aufgegriffen. So wies Gerald Loacker (NEOS) etwa auf Unterschiede zwischen den Bundesländern in Bezug auf Ausbildungsplätze für Turnusärzt:innen und die hohen Drop-out-Raten hin. Man wisse nicht, warum jemand aufhöre, meinte er. Zudem erkundigte er sich nach etwaigen Möglichkeiten, die Fachärzt:innenausbildung von Jungärzt:innen zu beeinflussen, um eine bessere Verteilung zwischen den Fächern zu erzielen.

 

Josef Smolle (ÖVP) gab zu bedenken, dass 25% der Medizinstudium-Absolvent:innen aus dem Ausland kommen. Trotzdem sollte man sich bemühen, so viele von ihnen wie möglich in Österreich zu halten, betonte er. Wichtig wäre seiner Meinung nach außerdem eine formale Abstimmung zwischen dem sechs Jahre dauernden Medizinstudium auf der einen Seite und der bis zu sechs Jahre dauernden postgradualen Ausbildung auf der anderen Seite.

 

Seitens der SPÖ zeigte sich Andreas Kollross, überzeugt, dass Österreich zu wenig Ärzt:innen ausbilde, zumal viele Studienabsolvent:innen nicht im Land blieben. Zudem verwies er auf die wachsende Kluft zwischen Kassenärzt:innen und Wahlärzt:innen. Viele Kassenplätze können nicht besetzt werden. Daher sollte man seiner Meinung nach überlegen, ausgebildete Ärzt:innen zu verpflichten, zumindest ein paar Jahre eine Kassenstelle anzunehmen.

 

Ralph Schallmeiner (Grüne) verwies auf die fehlende Einbindung der Universitäten in die Fachärztinnen:ausbildung. Zudem ist es auch für ihn und für FPÖ-Abgeordnete Rosa Ecker eine interessante Frage, warum nur rund 70% der Medizinstudium-Absolvent:innen ihre ärztliche Ausbildung fortsetzen. Ecker zufolge muss zudem etwas unternommen werden, um die Drop-out-Rate schon während des Studiums zu verringern und um mehr Allgemeinmediziner:innen auszubilden.

 

"Facharzt für Allgemeinmedizin": Konzept liegt am Tisch

Gesundheitsminister Johannes Rauch räumte ein, dass es im niedergelassenen Bereich Probleme mit dem Ärzt:innen-Nachwuchs gebe. Viele würden durch das hohe Stundenausmaß, das Landärzt:innen arbeiten, abgeschreckt, es brauche neue Arbeitszeitmodelle. Auch die Übernahme organisatorischer Tätigkeiten durch andere – Einrichtung der Ordination, Anstellung von Sprechstundenhilfen etc. – könnte seiner Meinung nach hilfreich sein. Zudem hält er auch die Lehrpraxis für ein probates Mittel, um Ärzt:innen in den niedergelassenen Bereich zu bringen.

 

Was die Schaffung eines "Facharztes für Allgemeinmedizin" betrifft, meinte Rauch, für die Patient:innen sei dieses Vorhaben vermutlich nicht so wichtig, für die betroffenen Ärzt:innen jedoch schon. Sie würden damit auf eine Ebene mit den Facharztkolleg:innen gehoben. Er halte das für einen wichtigen Baustein, um den Beruf des Allgemeinmediziners attraktiver zu machen. Das Konzept dazu liegt laut Rauch bereits am Tisch, wobei laut Chief Medical Officer Katharina Reich am Montag in der Ärzteausbildungskommission letzte Abstimmungen erfolgen sollen.

 

Zur Forderung nach einer Aufstockung der Studienplätze, meinte Gesundheitsminister Rauch, das liege nicht in seiner Zuständigkeit. Das Thema werde aber besprochen. Allerdings wären die Effekte wegen der langen Ausbildungsdauer nur langsam erkennbare.

 

Dass viele Studienbsolvent:innen vor der Fachärzt:innenausbildung abspringen, hat Reich zufolge verschiedene Gründe. Die jüngere Generation habe ganz andere Bedürfnisse als die ältere, viele wollten aufgrund der langen Ausbildung etwas anderes machen. Manche würden auch ein anderes Studium wie etwa Health-Management anschließen. Es sollte das klinisch-praktische Jahr stärker dazu genutzt werden, um die Betroffenen für den Beruf zu begeistern.

 

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker hob die Notwendigkeit hervor, dass sich die an der Ärzt:innenausbildung beteiligten Akteur:innen miteinander abstimmen, auch wenn sie zum Teil unterschiedliche Interessen haben. Zudem wies sie darauf hin, dass das Ziel einer Attraktivierung der Allgemeinmedizin bis dato nicht erreicht werden konnte. Es sei auch fraglich, ob die Zahl der besetzten Ausbildungsstätten ausreichend sei, um den Nachwuchsbedarf zu decken. Ein Anliegen ist ihr auch eine konsistente und transparente Lehrpraxis mit einheitlichen Vorgaben.

 

Arzneimittelbeschaffung: Rechnungshof erneuert Empfehlungen

Beim Bericht zum Thema Arzneimittelbeschaffung handelt es sich um einen Follow-up-Bericht (III-645 d.B.), wobei sich die Rechnungshofprüfer:innen auf die Länder Salzburg und Tirol und die dortigen Landes- bzw. gemeinnützigen Kliniken konzentriert haben. Dabei stellt der Rechnungshof sowohl dem Gesundheitsministerium als auch den beiden Ländern grundsätzlich ein gutes Zeugnis aus, beinahe alle zentralen Empfehlungen sind zumindest teilweise umgesetzt worden bzw. in Umsetzung begriffen.

Allerdings gibt es nach Ansicht des Rechnungshofs in einigen Punkten durchaus noch Luft nach oben. Das betrifft etwa die Möglichkeit von Wirkstoffverschreibungen und Generikasubstitution sowie die Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen. Außerdem braucht es aus seiner Sicht auf Dauer eingerichtete Bewertungsinstanzen für besonders teure Arzneimittel, die überwiegend in Krankenanstalten eingesetzt werden. Dem Gesundheitsministerium empfehlen die Prüfer:innen angesichts nach wie vor bestehender globaler Lieferengpässe bei Arzneimitteln, die bisher gesetzten Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit fortzuführen, auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und bei Bedarf auszuweiten. Es sei wichtig, an dieser Frage dranzubleiben, bekräftigte Margit Kraker auch im Ausschuss.

 

Von Seiten der Abgeordneten wurden im Ausschuss unter anderem Therapien mit neuen, innovativen Medikamenten in Krankenanstalten angesprochen, die zum Teil enorm kostspielig sind. Sowohl Gerald Loacker (NEOS) als auch Philip Kucher (SPÖ) vermissen entsprechende Rechtsgrundlagen, um einheitliche Entscheidungen der Bewertungsboards der Krankenanstalten sicherzustellen und den Patient:innen die Möglichkeit zu geben, Rechtsmittel zu ergreifen, wenn eine spezielle Therapie abgelehnt wird. Bei individuellen Entscheidungen ohne allgemeine Vorgaben drohe eine Zweiklassenmedizin, warnte Kucher. Auch Ralph Schallmeiner (Grüne) hält objektivierbare Standards in den Spitälern in Bezug auf den Einsatz innovativer Produkte für erforderlich.

 

Hermann Gahr (ÖVP) machte mit Verweis auf den Rechnungshofbericht geltend, dass sich im Bereich der Arzneimittelbeschaffung einiges verbessert hat. Seiner Meinung nach braucht es aber weiterhin Strategien, um die Versorgungssicherheit mit Medikamenten sicherzustellen. Zudem wollte er wissen, inwieweit eine Preisregulierung von Medikamenten möglich wäre, um den steten Preissteigerungen in diesem Bereich entgegenzuwirken.

 

Rauch stellt Verordnung zur Wirkstoffverschreibung in Aussicht

Gesundheitsminister Johannes Rauch ging unter anderem auf das von den Abgeordneten Loacker, Kucher und Schallmeiner angesprochene Thema Wirkstoffverschreibung ein und betonte, dass dazu eine Verordnung in Ausarbeitung sei. Es könne ihm niemand erklären, warum Österreich das einzige EU-Land sei, dass diese Möglichkeit noch nicht habe, meinte er. Bremser sind ihm zufolge die pharmazeutische Industrie und die Ärztekammer, das sei aber "nicht mehr haltbar".

 

Zur Reduktion von Arzneimittelpreisen strebt Rauch eine gemeinsame europäische Beschaffung zumindest im Bereich hochpreisiger Medikamente an. Er sieht hier auch einen breiten Konsens in der EU. Kein Land könne den Patient:innen die Preisgestaltung mancher Produkte erklären, meinte er. Zudem kämen alle Staaten an Finanzierungsgrenzen. Allerdings ist das in der Praxis offenbar nicht so einfach: So wurde laut Rauch beim Affenpocken-Impfstoff eine solidarische Beschaffung durch spezielle bilaterale Lieferangebote an einzelne EU-Länder unterlaufen und dadurch die europäische Einheit "aufgeweicht". Für notwendig erachtet Rauch zudem neue Pharmastandorte in Österreich und Europa, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen.

 

Eine gesetzliche Grundlage für die Bewertungsboards hält Rauch nicht für erforderlich, es brauche aber eine Abstimmung zwischen den Ländern. Derzeit arbeite man dazu an der Schaffung einer Datengrundlage. Zudem wies er auf eine EU-Verordnung hin, die 2025 in Kraft treten soll.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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