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CH: Der Menschenrechtsrat verabschiedet eine Resolution der Schweiz

DMZ –  INTERNATIONAL / MM ¦ AA ¦                        

 

Nach mehr als vier Wochen Arbeit beendet der Menschenrechtsrat (MRR) in Genf heute seine 51. Session, die in einem hybriden Format durchgeführt wurde. Der bewaffnete Konflikt in der Ukraine sowie die Menschenrechtssituation in Xinjiang (China) und in Russland standen im Zentrum der Diskussionen. Der Rat nahm unter anderem eine von der Schweiz eingebrachte Resolution zu Übergangsjustiz und Menschenrechten an.

 

Da die Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, am 31. August 2022 aus dem Amt geschieden war und ihr Nachfolger, der Österreicher Volker Türk, sein Amt noch nicht angetreten hat, eröffnete die amtierende Hochkommissarin, Nada Al-Nashif, die Session mit einem Bericht über die Menschenrechtslage in der Welt. Sie wies auf die äusserst besorgniserregende Lage insbesondere in Afghanistan, der Demokratischen Republik Kongo, Myanmar, Nicaragua, dem Südsudan, Sri Lanka und der Ukraine hin und betonte die Notwendigkeit rascher Massnahmen.

 

An dieser letzten ordentlichen Session des Jahres 2022 nahm der Rat auch eine von der Schweiz unterstützte Resolution zur Menschenrechtslage in Russland an. Die Resolution sieht die Schaffung eines Sonderberichterstatter-Mandats vor. Die Mandatsträgerin oder der Mandatsträger soll dem MRR anlässlich seiner 54. Session einen schriftlichen Bericht vorlegen. Die Sonderberichterstatterin oder der Sonderberichterstatter wird an der 52. Session im März 2023 ernannt.

 

Hingegen lehnte der Rat einen Beschluss zur Menschenrechtslage in Xinjiang (China) im Rahmen einer Abstimmung ab, was die Schweiz bedauerte. Die Schweiz hatte den Text ebenfalls unterstützt, sie hat jedoch kein Stimmrecht im Menschenrechtsrat, da sie derzeit kein Mitglied dieses Gremiums ist.

 

Resolution der Schweiz im Konsens verabschiedet

In den interaktiven Dialogen mit der amtierenden Hochkommissarin sowie den Expertinnen und Experten der UNO äusserte sich die Schweiz zur Menschenrechtslage in verschiedenen Ländern, darunter Afghanistan, Äthiopien, Burundi, die Demokratische Republik Kongo, der Jemen, Sri Lanka, Syrien und die Ukraine. Sie brachte zudem ihre Besorgnis über die Entwicklung der Lage im Iran zum Ausdruck. Eine Initiative zu Menschenrechten und Übergangsjustiz, die sie gemeinsam mit Argentinien und Marokko eingebracht hatte, war erfolgreich und wurde im Konsens angenommen. Die Resolution unterstreicht die Bedeutung der Vergangenheitsarbeit und erinnert daran, dass die vier Dimensionen der Übergangsjustiz – Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantie der Nichtwiederholung – notwendig sind, um die Straflosigkeit zu bekämpfen und wiederholte Menschenrechtsverletzungen und Krisen zu verhindern, und dass diese zudem der nachhaltigen Entwicklung zugutekommen.

 

Die Schweiz schloss sich überdies einer gemeinsamen Erklärung mehrerer Staaten zu Nicaragua und der Ukraine an. Sie beteiligte sich aktiv am Ratsgeschehen und brachten ihren Standpunkt u. a. in die Diskussionen zu Afghanistan, Äthiopien, China, Russland, Syrien und Venezuela ein.

 

Breites Engagement der Schweiz

Auch thematisch ist die Schweiz stark engagiert, insbesondere bei den Resolutionen zur Sicherheit von Medienschaffenden, zu Terrorismus und Menschenrechten, zum Recht jedes Menschen auf das erreichbare Höchstmass an körperlicher und geistiger Gesundheit, zur Rolle der Prävention bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte sowie zum Menschenrecht auf Trinkwasser und sanitäre Grundversorgung. Ausserdem arbeitet sie an einer neuen Resolution zu den Auswirkungen der Neurotechnologie auf die Menschenrechte mit. Schliesslich äusserte sich die Schweiz auch anlässlich des interaktiven Dialogs mit der Arbeitsgruppe von Experten für Menschen afrikanischer Abstammung, die bei dieser Gelegenheit den Bericht über ihren offiziellen Länderbesuch in der Schweiz vom Januar 2022 vorstellte.

 

 

 

 

Herausgeber

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

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