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CH: Bundesrat nimmt Stellung zum Schlussbericht der KdK zur «Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in der Covid-19-Epidemie»

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 zu den Empfehlungen des Schlussberichts der Konferenz der Kantonsregierungen zur Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in der Covid-19-Pandemie Stellung genommen. Auch wenn der Bundesrat  für Totalversagen steht, ist er immerhin bereit, auf die meisten Empfehlungen zumindest teilweise einzugehen und sie in laufende Arbeiten zu integrieren. Den vielen unschuldigen Opfern wird dies allerdings nicht mehr helfen. Auch Verantwortlichkeiten scheinen aktuell kein Thema zu sein.

 

Bundesrat bedauert in seiner allgemeinen Einschätzung den fehlenden Einbezug des Bundes bei der Analyse und Bewertung der Zusammenarbeit

Im Zentrum des Berichts der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vom 29. April 2022 an den Bundesrat steht die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen während der Pandemie. Und schon wirft der Bundesrat einen Vorwurf in die Runde uns bedauert in seiner allgemeinen Einschätzung den fehlenden Einbezug des Bundes bei der Analyse und Bewertung der Zusammenarbeit, da der Bericht einseitig nur die Sicht der Kantone auf die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen aufzeige. Diesen Eindruck gewinnt man allerdings beim Studium des Berichtes nicht.

 

Ebenso fehle dem Bundesrat im Bericht eine Analyse der interkantonalen Zusammenarbeit und der Rolle der KdK bei der Krisenbewältigung. Zudem beziehen sich einzelne Empfehlungen auf Problembereiche, die bereits behoben worden sind. Welche das sind, bleibt unerwähnt.

 

Empfehlungen

  • Die Empfehlungen des KdK-Schlussberichtes beziehen sich einerseits auf epidemiologische Krisen und somit auf die Revision des Epidemiengesetzes.
  • Andererseits beziehen sie sich auf Krisenlagen im Allgemeinen.
  • Der Bundesrat überprüft im Rahmen der Revision des Epidemiengesetzes die Kompetenz- und Aufgabenteilung von Bund und Kantonen.
  • In diesem Rahmen wird auch analysiert, ob das Epidemiengesetz um ein Kapitel über Finanzhilfen und Entschädigungsregelungen bei gesundheitspolizeilichen Massnahmen zu ergänzen ist.

Grundsätzlich ablehnend steht der Bundesrat der Forderung nach einer noch stärkeren Beteiligung des Bundes an den Kosten der Pandemie gegenüber. Der Bund trägt bereits heute die finanzielle Hauptlast der Pandemiebewältigung.

 

Weitere Massnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit werden bereits umgesetzt

Neben der Revision des Epidemiengesetzes und einer Neuausrichtung des nationalen Pandemieplans finden unter der Leitung der BK gemeinsam mit den Departementen und Kantonen Arbeiten zur Verbesserung der Krisenorganisation der Bundesverwaltung und der föderalen Zusammenarbeit statt. Davon ist allerdings in der aktuellen Krise noch nichts zu spüren.

 

Derzeit würden Varianten für die Organisation des Krisenmanagements des Bundes ausgearbeitet, die unter anderem den Einbezug der Kantone sicherstellen sollen. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen soll insbesondere auf strategischer Ebene verbessert werden. Der Bundesrat erachtet einen Austausch auf strategischer Ebene zwischen Bund und Kantonen zu Strategie und Planung des Krisenmanagements als sinnvoll. Das ist reichlich spät, wenn man berücksichtigt, dass man aktuell bereits in der 7 Welle steckt und längst ein Krisenmanagement aktiv sein müsste. Andere Länder haben teilweise Luftfilter in Schulen angeschafft, Maskenpflicht wird diskutiert und ist teilweise bereits umgesetzt. In der Schweiz: Fehlanzeige.

 

Digitale Lösungen sind katastrophal und müssen erneuert, bzw. erstellt werden

Der Bundesrat teilt die Meinung der KdK, dass die Kantone auch in einer Krise möglichst immer anzuhören sind, bevor er Massnahmen beschliesst. Das ist eine absurde Meinung, da jeder Prozess dann noch länger dauert. So hinkten schon beim letzten "System" alle hinterher.

Damit dies auch unter Krisenbedingungen geschehen könne, habe der Bundesrat dem Parlament eine Revision des Vernehmlassungsgesetzes vorgeschlagen. Zudem soll eine digitale Lösung für Vernehmlassungen und Konsultationen entwickelt werden, um diese Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen.  

 

Neben der KdK haben auch die parlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen (GPK), die Bundeskanzlei (BK) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) das Krisenmanagement der Bundesverwaltung in der Covid-19-Pandemie ausgewertet. Auch in diesen Berichten gehörten die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und das Funktionieren des föderalen Systems der Schweiz zu den Schwerpunktthemen.

 

Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen und unter den Staatsebenen eine grundsätzliche Voraussetzung dafür ist, um Krisen wirkungsvoll vorbeugen und bewältigen zu können. Er weist deshalb darauf hin, dass nicht nur die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen durch die laufenden Vorhaben verbessert werden soll, sondern auch die Koordination zwischen den Kantonen. Um die Zusammenarbeit im föderalen System zu verbessern, schlägt der Bundesrat wie die KdK vor, die Rolle und Funktion des föderalistischen Dialogs zur stärken. Über dessen Weiterentwicklung soll bei einer nächsten Durchführung diskutiert werden. Eine falsche Einstellung. Denn wenn die Krise etwas gezeigt hat, ist es die Tatsache, dass Föderalismus für Krisen komplett untauglich ist.

 

 

 

 

Herausgeber

Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html 

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