CH: Leichter Anstieg der neuen Schlichtungsverfahren im Miet- und Pachtwesen

DMZ –  JUSTIZ / MM ¦ AA ¦                                        

 

Von Januar bis Juni 2022 sind insgesamt 11 613 neue miet- oder pachtrechtliche Schlichtungsverfahren eingeleitet worden. Dies sind rund 5 Prozent mehr als im Vorsemester. Die langfristige Tendenz seit 2011 war eher sinkend. Gleichzeitig erledigten die Schlichtungsbehörden im ersten Halbjahr 11 671 Verfahren.

 

Die Schlichtungsbehörden im Miet- und Pachtwesen hatten im ersten Halbjahr 2022 insgesamt 17 128 Verfahren zu behandeln. Diese Zahl ergibt sich aus den Pendenzen aus dem Vorsemester sowie den Neueingängen.

 

11 671 Verfahren konnten abgeschlossen werden. In 6570 oder 56,3 % der erledigten Fälle wurde zwischen den Parteien eine Einigung durch einen Vergleich, eine Klageanerkennung oder einen Klagerückzug erzielt. Nicht einigen konnten sich die Parteien bei 1791 oder 15,3 % der Verfahren. Das führte zur Erteilung einer Klagebewilligung. 2460 oder 21,1 % der Fälle wurden durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt.

 

In 73 Fällen kam es zu einem Mediationsverfahren. Die Mediation ist ein aussergerichtliches Verfahren, bei dem eine neutrale unabhängige Person im Streitfall vermittelt. In diesen Fällen trat die Mediation an die Stelle der Schlichtungsverfahren. Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2000 Franken fiel bei 77 Fällen (0,7 %) ein Entscheid. 524 Urteilsvorschläge wurden von den Parteien angenommen, was 4,5 % der erledigten Fälle entspricht. 249 Urteilsvorschläge wurden abgelehnt, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte (2,1 %).

 

Im Unterschied zu den vorangegangenen Berichtsperioden ist die Anzahl der neuen Verfahren schweizweit leicht angestiegen. Davon sind nicht alle Kantone betroffen.

Bei 10 Kantonen wurden weniger neue Verfahren als im Vorsemester eingeleitet (FR, GL, JU, LU, NW, SH, TI, VD, VS, ZH).  

 

Die Auswertung der Gründe bei den erledigten Verfahren zeigt, dass die Forderung auf Zahlung mit 15,74 % sowie die ordentliche Vertragskündigung mit 15,37 % am häufigsten vorkamen.

 

Anstieg von Verfahren bei Mietzinserhöhung

Der Anteil an Erledigungen infolge Streitigkeiten bei Mietzinserhöhungen ist im Vergleich zum Vorsemester von 3,9 % auf 5,96 % gestiegen. Diese Entwicklung ist auf die Ergebnisse in fünfzehn Kantonen zurückzuführen, in denen zum Teil signifikante Anstiege zu verbuchen waren. Dazu gehört u.a. der Kanton Genf, bei dem im Vergleich zum Vorsemester der Anteil dieser Verfahren sich fast verdreifacht hat (von 3.22 % auf 9.15 %).

 

Rolle der Schlichtungsbehörden

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem richterlichen Entscheidungsverfahren ein Schlichtungsversuch vor der Schlichtungsbehörde durchgeführt. Bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht die Schlichtungsbehörde aus einer unabhängigen vorsitzenden Person und der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung. Das Verfahren richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).

 

 

 

 

Herausgeber

Bundesamt für Wohnungswesen

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