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AT: Grundvergütung für Zivildiener soll auf 500 € im Monat angehoben werden

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Die Regierung hat dem Nationalrat eine Novelle zum Zivildienstgesetz vorgelegt, die insbesondere eine höhere Grundvergütung für Zivildiener inklusive begleitender Maßnahmen zum Inhalt hat (1771 d.B.). Zudem ist vorgesehen, die Frist für die Abgabe der Zivildiensterklärung zu verlängern und die Bestimmungen über die Zuerkennung bestimmter Leistungen an Zivildiener in Reaktion auf zwei Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs zu adaptieren.

 

Konkret schlägt die Regierung vor, die Grundvergütung für Zivildiener ab 2023 von monatlich 362,60 € auf 500 € anzuheben. Da diese Vergütung von den einzelnen Zivildienstorganisationen zu tragen ist, soll gleichzeitig das Zivildienstgeld, das bestimmte Rechtsträger vom Bund erhalten, um annähernd denselben Betrag (140 €) steigen. Das betrifft etwa Rettungsorganisationen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Alten- und Pflegeheime sowie die Flüchtlings- und die Katastrophenhilfe, die künftig eine monatliche Ausgleichszahlung in der Höhe von 740 € bzw. 550 € je Zivildiener bekommen. Außerdem verzichtet der Bund auf jene 130 €, die derzeit von nicht begünstigten Zivildienstorganisationen bzw. für über das Kontingent hinausgehende Zivildiener zu leisten sind. Die Kosten für das Maßnahmenpaket werden mit 16 Mio. € pro Jahr veranschlagt, wobei 12 Mio. € davon aus höheren Ausgaben und 4 Mio. € aus Einnahmenausfällen resultieren.

 

Mit der Novelle soll außerdem die Frist für die Abgabe einer Zivildiensterklärung verlängert werden. Sie kann künftig bis zu sieben Tage nach Zustellung des Einberufungsbefehls abgegeben werden. Derzeit müssen sich Zivildiener bis spätestens drei Tage vor Erhalt des Bescheids entscheiden. Darüber hinaus will die Regierung mit ergänzenden Adaptierungen dafür Sorge tragen, dass die Administration bestimmter finanzieller Ansprüche von Zivildienern wie der Wohnkostenbeihilfe weiterhin beim Heerespersonalamt bleibt und keine teure Parallelstruktur bei der Zivildienstserviceagentur aufgebaut werden muss.

 

Begründet wird die höhere Grundvergütung damit, dass der Zivildienst eine wichtige gesellschaftliche Funktion erfülle und in vielen Bereichen des Sozial- und Gesundheitssystems die hohen Standards ohne Zivildiener nicht aufrechterhalten werden könnten. Mit der Erhöhung der Bezüge hofft die Regierung zu erreichen, dass sich wieder mindestens 40% der tauglichen Wehrpflichtigen für den Zivildienst entscheiden. Da die Novelle mehrere Verfassungsbestimmungen enthält, ist eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und damit die Zustimmung mindestens einer Oppositionspartei nötig. 

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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