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AT: Anhebung der Kleinunternehmer-Regelung auf 40.000 €

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Gabriel Obernosterer (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) brachten eine steuerrechtliche Sammelnovelle in Form eines Initiativantrags ein. Im Vordergrund stehen die Anhebung der Pauschalierungsgrenze bei Kleinunternehmer:innen sowie Änderungen bei der Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung von Banken und Versicherungen im Einkommensteuergesetz. Weitere Änderungen betreffen das Umsatzsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz und das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (2892/A).

 

Novelle soll Inflationsanpassung für Kleinunternehmer:innen und zahlreiche technische Änderungen bringen

Bei Kleinunternehmer:innen soll der Inflationsentwicklung Rechnung getragen werden, indem die Umsatzgrenze für die Pauschalierung um 5.000 € erhöht wird. Die Grenze soll künftig bei 40.000 € liegen, so der Initiativantrag.

 

Änderungen bedarf es laut dem vorliegenden Antrag im Bereich der 2022 neu geschaffenen Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung. Der Gesetzestext definiert die Gewinnbeteiligung als Beteiligung der Arbeitnehmer am unternehmensrechtlichen Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Bei Banken und Versicherungen soll alternativ zum EBIT die Möglichkeit geschaffen werden, für die jeweiligen Bereiche aussagekräftigere Größen heranzuziehen.

 

Mit weiteren Adaptierungen wird eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs berücksichtigt. Leistungen im Rahmen von Sozialplänen sollen ab dem 1. Jänner 2023 unabhängig von ihrer Höhe nicht dem steuerrechtlichen Abzugsverbot (§20 EstG) unterliegen.

 

Weiters soll die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen aus dem Betriebs- oder Privatvermögen an eine gemeinnützige privatrechtliche Stiftung um ein weiteres Jahr verlängert werden. Eine weitere Bestimmung betrifft die steuerfreie Teuerungsprämie. Wird gemeinsam mit der steuerfreien Gewinnbeteiligung der Betrag von 3.000 € überschritten, so soll verpflichtend eine Steuerveranlagung abzugeben sein.

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Situation soll die Umsatzsteuerbefreiung für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von COVID-19-Tests und Corona-Impfstoffen, sowie für zusammenhängende sonstige Leistungen verlängert werden. Die Befreiung soll bis zum 30. Juni 2023 gelten.

 

Änderungen im Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 betreffen die nachträgliche Anerkennung von entlastungsfähigen Wirtschaftszweigen. Damit sollen Schwierigkeiten aufgrund der Datenlage und der Abgrenzungsschwierigkeiten vermieden und die schnelle und einfache Umsetzung der nachträglichen Anerkennung von Wirtschaftszweigen sichergestellt werden, begründen die Antragsteller die Neuregelung.

 

Darüber hinaus sollen im Rahmen der Novelle Redaktionsversehen beseitigt und Klarstellungen getroffen werden.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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