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AT: Temporäre Reduktion der Erdöl-Pflichtnotstandsreserven

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                  

 

Dem Wirtschaftsausschuss liegt ein Bericht von Energieministerin Leonore Gewessler über die temporäre Reduktion der Erdöl-Pflichtnotstandsreserven vor (III-762 d.B.), die nach dem Zwischenfall in der OMV-Raffinerie Schwechat im Juni 2022 vom Hauptausschuss des Nationalrats einhellig befürwortet worden war. Die Menge Erdöl, die für die Pflichtnotstandsreserven einzuspeichern ist, wurde damit von 1. Juli bis 31. Oktober 2022 von 25 % auf 22,22 % der Importmenge herabgesetzt. Die Pflicht zur Haltung von Notstandsreserven für 90 Tage reduzierte sich damit um 10 Tage.

 

Ab 1. November 2022 gilt für die Bevorratungsperiode 2022/2023 wieder die Verpflichtung zur Haltung von Pflichtnotstandsreserven in Höhe von 25 % der Vorjahresimporte, so der Bericht. Die Erdöl-Lagergesellschaft ELG habe mit der OMV Downstream GmbH einen privatrechtlichen Vertrag über die Haltung von Pflichtnotstandsreserven abgeschlossen, der die OMV Downstream GmbH verpflichtet, ab 1. November die Reduktion um ca. 300.000 Tonnen Erdöleinheiten wieder zu kompensieren.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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