AT: Pflegereform: Sozialausschuss ebnet Weg für sechste Urlaubswoche für Pflegepersonal

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat den Weg für weitere Teile der von der Regierung im Mai vorgestellten Pflegereform geebnet. Unter anderem stimmten die Abgeordneten dafür, pflegenden Angehörigen ab 2024 – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – einen jährlichen Bonus von 1.500 € zu gewähren.

 

2023 soll der halbe Bonus in Höhe von 750 € zur Auszahlung gelangen. Zudem wird Pflegepersonal als Entlastungsmaßnahme ab dem 43. Lebensjahr jedenfalls eine zusätzliche, sechste Urlaubswoche erhalten.

Wie viele Personen von dieser Entlastungswoche profitieren werden, steht nicht genau fest, da ein Teil der Beschäftigten im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege – etwa in öffentlichen Einrichtungen oder im Falle langjähriger Dienstzeiten – bereits jetzt Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche hat. Grünen-Sozialsprecher Koza rechnet aber mit "einigen zehntausend" Betroffenen. Umfasst sind jedenfalls sowohl der gehobene Dienst als auch Pflegefachassistent:innen und Pflegeassistent:innen, und zwar unabhängig davon, ob die Tätigkeit in stationären Einrichtungen wie Krankenanstalten und Pflegeheimen oder bei mobilen Diensten verrichtet wird. Auch der Schweregrad der verrichteten Arbeiten soll keine Rolle spielen. Erstmals zu gewähren ist die Entlastungswoche in jenem Kalenderjahr, in dem die bzw. der betroffene Beschäftigte das 43. Lebensjahr vollendet. Bis 2026 gilt jedoch eine Übergangsregelung, in der auch eine finanzielle Abgeltung der Entlastungswoche möglich sein wird.

 

Kritik kommt von der SPÖ und den NEOS. Ihrer Meinung nach wird sich am derzeitigen "Notstand" im Pflegesystem durch die vorgesehenen Maßnahmen nichts ändern. Lediglich den künftig einheitlichen Zeitgutstunden für Nachtdienste in Pflegeheimen stimmten auch die SPÖ-Abgeordneten zu.

 

Gebilligt hat der Sozialausschuss darüber hinaus eine Erhöhung der monatlichen Grundvergütung für Zivildiener auf 500 €, eine Verlängerung der Sonderbetreuungszeit bis Ende des Schuljahres 2022/23 sowie eine BSVG-Novelle. Zudem sind Einmalzahlungen für jene Bezieher:innen von Opferrenten vorgesehen, die noch keinen Teuerungsausgleich erhalten haben.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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