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CH: Klimaschutz: Schweiz setzt Empfehlungen von Glasgow um

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Das Klima-Übereinkommen von Paris erlaubt es, Emissionsverminderungen auch mit Klimaschutz-Projekten im Ausland zu erreichen. Für die in die Schweiz transferierten Emissionsverminderungen stellt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) internationale Bescheinigungen aus. Das UVEK und die Vertretung der kompensationspflichtigen Unternehmen, die Stiftung KliK, haben am 29. November 2022 vereinbart, dass zwei Prozent der Bescheinigungen von Schweizer Unternehmen freiwillig nicht angerechnet und gelöscht werden. Die Schweiz kommt damit einer Empfehlung der letztjährigen COP26 in Glasgow nach.

 

Die Schweiz hat sich im Rahmen des Pariser Klimaabkommens verpflichtet, bis 2030 ihren Treibhausgasausstoss gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Dies soll vor allem mit Massnahmen im Inland erreicht werden. Das Übereinkommen von Paris ermöglicht es unter Artikel 6.2 aber auch, Emissionsverminderungen durch Klimaschutzprojekte im Ausland zu erreichen und diese an das international kommunizierte Reduktionsziel (Nationally Determined Contributions, NDC) anrechnen zu lassen.

 

An der COP26 2021 in Glasgow hatten die Vertragsstaaten beschlossen, dass bei der Übertragung von internationalen Bescheinigungen freiwillig zwei Prozent der Emissionsverminderungen zugunsten des Klimas abgezogen werden sollen.

 

UVEK und KliK schliessen freiwillige Vereinbarung ab

Der Bundesrat hat dem Parlament mit der Botschaft zum CO2-Gesetz vom 16. September 2022 vorgeschlagen, einen Anteil der internationalen Bescheinigungen zu löschen. Bis zum Inkrafttreten dieser gesetzlichen Regelung hat sich die Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation KliK gegenüber dem BAFU verpflichtet, dies freiwillig für zwei Prozent der von ihnen erworbenen internationalen Bescheinigungen zu machen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und die Stiftung KliK haben am 29. November 2022 eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. In der Schweiz übernimmt die Stiftung KliK für die überwiegende Mehrheit der Treibstoffimporteure die Abwicklung der Kompensation.

 

Der Bund wird im Rahmen der freiwilligen Kompensationen der Emissionen der Bundesverwaltung (Klimapaket) ebenfalls zwei Prozent der von ihm erworbenen internationalen Bescheinigungen aus dem Verkehr ziehen.

 

Anrechnung von Zertifikaten 2008 bis 2020

Bereits im Zeitraum 2008 bis 2020 hat der Bund auf ausländische Zertifikate zurückgegriffen, um seine internationalen Verpflichtungen zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen einzuhalten. Die Vorgängerin der Stiftung KliK, die Stiftung Klimarappen, erwarb insgesamt gut 36 Millionen unter dem Kyoto-Protokoll ausgestellte Zertifikate und gab sie dem Bund kostenfrei ab. Damit leistete die Stiftung Klimarappen gut einen Drittel des Schweizer Reduktionsbedarfs im genannten Zeitraum.

 

Die Stiftung Klimarappen war 2005 von Schweizer Wirtschaftsverbänden als freiwillige Massnahme gegründet worden und finanzierte sich über eine 2006 bis 2012 erhobene Abgabe von 1,5 Rappen pro Liter Benzin und Dieselöl. Die Stiftung setzt die ihr verbleibenden 60 Millionen Franken bis 2032 in Projekte im Bereich der Negativemissionstechnologien ein.

 

 

 

 

Herausgeber

Bundesamt für Umwelt BAFU

https://www.bafu.admin.ch 

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