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AT: Ausweitung des e-Rezepts, Verlängerung des COVID-19-Lagergesetzes und Erleichterungen für grenzüberschreitende Notarzteinsätze

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

ÖVP und Grüne haben eine Reihe von neuen Gesetzesinitiativen eingebracht, die dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wurden. Darin geht es unter anderem um die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten des e-Rezepts, die Verlängerung des COVID-19-Lagergesetzes und um ein vereinfachtes Reglement für grenzüberschreitende Einsätze von Notarztdiensten.

 

Erweiterte Nutzungsmöglichkeiten für das e-Rezept

Das e-Rezept wird in Österreich seit Juli 2022 flächendeckend eingesetzt und hat somit das papierschriftliche Rezept abgelöst. Es ist  Teil des elektronischen Verwaltungssystems der gesetzlichen Sozialversicherung (ELSY) und bildet den krankenversicherungsrechtlichen Prozess von der Verschreibung von Heilmitteln über deren Abgabe bis zur Abrechnung umfassend ab. Bisher war dessen Einsatz nur für Sozialversicherungszwecke, z.B. die Verschreibung von Arzneimitteln und Heilmitteln, welche auf Kosten der Krankenversicherungsträger abgegeben werden, zulässig. Mit der von ÖVP und Grünen vorgeschlagenen Änderung des ASVG kommt es nun zu einer Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten. In Hinkunft können nämlich auch Heilmittel verschrieben werden, die nicht auf Rechnung des Krankenversicherungsträgers bezogen werden (z.B. hormonelle Verhütungsmittel). Diese Möglichkeit sollen auch Mitglieder von Krankenfürsorgeanstalten in Anspruch nehmen können. Außerdem wird in der Begründung des Antrags darauf hingewiesen, dass Rezepte für Heilmittel, die nicht im Rahmen einer Krankenbehandlung verschrieben werden, ohne Papierrezept eingelöst werden können. Der Ausbau von ELSY diene zudem auch dazu, die Telemedizin zu fördern, wird im Antrag hervorgehoben (2961/A).

 

Verlängerung des COVID-19-Lagergesetzes bis Mitte 2023 zur Absicherung eines Notvorrats

Da das COVID-19-Lagergesetz Ende des Jahres außer Kraft tritt, würde es danach trotz eines  Andauerns der Pandemie keine Rechtsgrundlage mehr zur Bewirtschaftung des Bundeslagers geben, heißt es in einem von den Abgeordneten Josef Smolle (ÖVP) und Ralph Schallmeiner (Grüne) eingebrachten Initiativantrag (2960/A). Um auch weiterhin einen Notvorrat an Schutzausrüstungen und medizinischen Produkten verfügbar zu haben, soll das COVID-19-Lagergesetz bis 30. Juni 2023 verlängert werden. Damit soll gewährleistet werden, dass etwaige Engpässe oder Bedarfsspitzen für einen bestimmten Zeitraum ausgeglichen werden können. Die unentgeltliche Abgabe von nicht mehr benötigten Gütern soll zudem auf weitere Einrichtungen (z.B. NGO, Krankenanstalten, Sozialorganisationen) ausgedehnt werden, damit möglichst keine Waren vernichtet werden müssen.

 

Erleichterungen für grenzüberschreitende Einsätze von Notarztdiensten

Die Erleichterung grenzüberschreitender ärztlicher Einsätze von organisierten Notarztdiensten sowie Not- und Bereitschaftsdiensten steht im Fokus einer Novelle zum Ärztegesetz (3014/A ). Diese Einsätze sollen ab 1. Jänner 2023 nicht mehr den Regelungen über den Dienstleistungsverkehr unterliegen, weil damit eine jährliche Anmeldepflicht bei der österreichischen Ärztekammer, die Vorlage bestimmter Nachweise sowie eine Grobüberprüfung durch die Ärztekammer verbunden sind. Durch die Anwendung des vereinfachten Reglements für Ärzt:innen mit ausländischem Berufssitz oder Dienstort werde auf bestehende Vollzugsprobleme in der Praxis vor allem in den Bundesländern Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg reagiert, lautet die Begründung.

 

 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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