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CH: Energie: Bund unterzeichnet Verträge mit Poolern von Notstromaggregaten

DMZ –  POLITIK / MM ¦ AA ¦                                   

 

Der Bund hat Verträge mit Axpo, CKW und BKW unterzeichnet. Die drei Unternehmen werden nun im Auftrag des Bundes als Pooler ein nationales, virtuelles Reservekraftwerk aus Notstromaggregaten aufbauen, die von ihren Besitzerinnen und Besitzern freiwillig gegen eine Entschädigung zur Verfügung gestellt werden. Diese können sich ab sofort bei den Poolern anmelden.

 

Der Bundesrat stärkt mit verschiedenen Massnahmen die Energieversorgung der Schweiz. Dazu gehören die Wasserkraftreserve, Reservekraftwerke, die Energiesparkampagne und auch Notstromgruppen. Am 9. November hat der Bundesrat entschieden, dass das UVEK mit Poolern (Aggregatoren) und Besitzern von Notstromgruppen möglichst rasch Verträge abschliessen kann.

 

Diese Verträge zwischen Bund und Poolern sind nun unterzeichnet. Es handelt sich um die Unternehmen Axpo, CKW und BKW. Sie sind von Swissgrid zertifiziert und haben nun die Aufgabe, ein nationales «Reservekraftwerk» aufzubauen. Dazu bündeln (aggregieren) sie Notstromaggregate, die von ihren Besitzerinnen und Besitzern freiwillig gegen eine Entschädigung zur Verfügung gestellt werden, zu virtuellen Reservekraftwerken. Diese Energiereserve kann von Swissgrid per Fernsteuerung bei Bedarf abgerufen werden.

 

Die Verträge mit den drei Poolern laufen über 4 Jahre und haben eine Vertragssumme von insgesamt rund 1 Million Franken.

 

Interessierte Besitzerinnen und Besitzer von Notstromaggregaten mit mindestens 750 kW Leistung und weiteren technischen Voraussetzungen gemäss Checkliste (siehe Anhang) können sich nun bei einem der Pooler anmelden (siehe Webseiten der Pooler unter Links). Der Pooler kümmert sich dann um alle weiteren Schritte inklusive der vertraglichen Details. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat zu diesem Zweck Standardverträge zwischen Poolern und Produzenten freigegeben, damit die Bedingungen für alle Teilnehmenden möglichst gleich sind.

 

Die Dauer der Verträge beträgt 4 Jahre, sie können aber nach dem ersten Winter auf Wunsch aufgelöst werden. Als Entschädigung erhalten die Besitzerinnen und Besitzer der Notstromaggregate eine Bereitstellungsprämie, welche unter anderem die Kosten für Lagerung und Transport des Brennstoffs oder die Amortisation der Anlage durch einen fixen Betrag deckt (10'000 Franken/MW/Winter). Falls tatsächlich Energie abgerufen wird, gibt es zudem eine Lieferprämie, die alle anfallenden Kosten für Brennstoffe inklusive eines angemessenen Zuschlags (1.25 * 275 Liter/MWh * Energiemenge * Brennstoffpreis) deckt. Es besteht ausserdem die Möglichkeit, die Notstromreserve ausserhalb der Winterperiode auf dem Regelmarkt anzubieten. Während den Knappheitsperioden wird für diese Anlagen zudem die jährliche Laufzeitbegrenzung aufgehoben.

 

Das BFE rechnet damit, dass im Winter 2022/23 mit den gepoolten Notstromaggregaten rund 280 MW Leistung als nationales «Reservekraftwerk» bereitgestellt werden können.

 

 

 

 

Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html 

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