Risk Management für Kriminelle – ein Fallbeispiel

DMZ –  BLICKWINKEL ¦ Ruedi Stricker ¦                   

 

Dass üble Streiche nur von Vorpubertären gespielt werden, ist ein weitverbreitetes Vorurteil. Und ein falsches. Im vorliegenden Fall geht es um einen Täter, der zur Tatzeit rund 50 Jahre alt war und dank seiner Bauernschläue nach wie vor als unbescholten gilt. Sein kreativer Ansatz für den Umgang mit Tatrisiken ist beispielhaft.

 

Das Problem

Im Allgemeinen sind alte Bäume an einer Dorfstrasse eine Bereicherung. Sie verschönern das Ganze, sie spenden Schatten und dienen Vögeln als Nahrungsquelle und Behausung. Im speziellen Fall, also im Zusammenhang mit einem Bauprojekt in einem Zürcher Oberländer Dorf, sah man das nicht so. Die Blätter machten eine Sauerei, Äste hatten mehrfach Autodächer beschädigt und die Vögel machten Dreck. Vor allem aber standen diese Ungetüme dem Baukran im Weg und behinderten die Sicht. Schliesslich war in den Verkaufsinseraten von Seesicht die Rede und nicht von Laubsicht.

 

Die Sanktion

Selbst ein Blinder in der Dunkelkammer hätte es gesehen: Das schlechte Gewissen im Gesicht des zerknirschten Bauführers, wie er plötzlich im Büro des örtlichen Bauverwalters steht und stammelt «Du, ich muss beichten, ich weiss, dass es nicht richtig ist, man kann nicht einfach alte Bäume fällen ohne Bewilligung, aber was soll ich machen, ich kann meine Leute nicht ständig kontrollieren, die hätten doch fragen können, wollten sie sicher auch, aber ich war in Dübendorf unten auf einem anderen Bau......langer Rede kurzer Sinn: ich möchte dafür geradestehen, ich bin voll verantwortlich, werde die Busse aus dem eigenen Sack zahlen....wie hoch wird sie denn sein?»

 

Die Tat

Zufrieden verlässt der Täter das Gemeindehaus. In der Tasche hat er die Quittung für eine rechtsgültige Busse. Fünfhundert Franken für drei Bäume. Er setzt sich ins Auto, fährt an die Dorfstrasse, steigt aus und sagt zum verdutzten Polier: «Sofort fällen!»

 

Die Moral

Die zeitliche Abfolge von Straftat und juristischer Beurteilung ist nicht gottgegeben. Unter speziellen Voraussetzungen – wie im vorliegenden Fall – besteht die Möglichkeit der inversen Strukturierung und damit einer alternativen Beurteilung der Sanktionsrisiken. Allfällige Fragen von interessierten Straftätern werden von der Redaktion weitergeleitet.

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