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AT: Volksbegehren "GIS-Gebühr abschaffen"

DMZ –  POLITIK ¦ MM ¦ Lena Wallner ¦                                    

 

Schon in der vergangenen Gesetzgebungsperiode hat sich der Nationalrat auf Basis eines Volksbegehrens mit der Forderung nach einer Abschaffung der ORF-Gebühren befasst. Nun liegt den Abgeordneten ein weiteres Volksbegehren zu diesem Thema vor. Exakt 364.346 Personen bzw. 5,73 % der Wahlberechtigten haben die neue Initiative mit dem Titel "GIS-Gebühr abschaffen" unterstützt (1795 d.B.). Lediglich eine streng zweckgewidmete Gebühr zur Finanzierung des Radioprogramms Ö1 können sich die Unterzeichner:innen vorstellen.

 

Begründet wird die Forderung unter anderem mit der Programmqualität des ORF und parteipolitischer Einflussnahme bei der Besetzung von Führungspositionen und des Stiftungsrats. So bezweifeln Initiator Dominik Schmied und seine Mitstreiter:innen etwa, dass der ORF seinen öffentlichen Bildungsauftrag erfüllt. Zudem wird auf die Abschaffung wichtiger Sportübertragungen verwiesen. Prozentuell die meisten Unterschriften erhielt das Volksbegehren in Niederösterreich (7,13 %), in Vorarlberg konnten die Initiator:innen hingegen nur 4,04 % der Wahlberechtigten gewinnen.

 

Vor Zuweisung an den Verfassungsausschuss wird das Volksbegehren noch einer Ersten Lesung unterzogen.

 

Gebühren

Wie sich die Rundfunkgebühren zusammensetzen

Viele Personen glauben, dass die Rundfunk­gebühren zur Gänze dem ORF zugutekommen.

Doch das stimmt so nicht: Was so einfach als Rundfunkgebühr bezeichnet wird, setzt sich tatsächlich aus vielen Teil­gebühren zusammen.

 

Dem ORF verbleiben nach allen Abzügen EUR 0,60 pro Tag oder EUR 17,98 pro Monat. 

(Meldung von Fernseh­empfangs­einrichtungen, inkl. Radio).

 

Dies sind im Österreich-­Durchschnitt knapp 67 Prozent des vorgeschriebenen Gesamt­betrages, womit Eigen­­produktionen, Sende­anlagen, technische Aus­stattungen, Landesstudios, Lizenzen und vieles mehr bezahlt werden.

 

Programmentgelt (ORF)

Radio-/
Fernseh­entgelt

Das Programmentgelt (exkl. 10 % USt.) kommt dem ORF zugute.
(Radio-Entgelt: EUR 4,60; Fernseh­-Entgelt: EUR 13,62; Kombi: EUR 18,59)
gemäß § 31 Abs. 2 ORF-Gesetz BGBl. 379/1984 i.d.g.F.

Gebühren und Abgaben (Bund & Land)

Radio-/
Fernsehgebühren

Die monatlichen Rundfunk­­gebühren werden an den Bund abgeführt. 
(Radio­empfangs­geräte: EUR 0,36; Fernseh­empfangs­geräte EUR 1,16)
gemäß § 3 Abs. 1 Rundfunk­gebühren­gesetz BGBl. I 159/1999 i.d.g.F.    

Kunst­förderungs-
beitrag

Der Kunstförderungs­beitrag (EUR 0,48) wird ebenfalls an den Bund abgeführt.
gemäß § 1 Kunstförderungs­beitragsgesetz BGBl. 573/1981 i.d.g.F.

Landesabgabe

Jedes Bundesland legt die Höhe und den Verwendungs­­zweck der Landesabgabe selbst fest. Sie fließt dem jeweiligen Landesbudget zu.
gemäß Landes­gesetzblätter (WienBgld.StmkKtn.Sbg.Tirol - keine Landesabgabe in: OÖ und Vbg.) 

Herausgeber / Quelle: Parlamentskorrespondenz Österreich ¦ 

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